© 1999 Berliner SHG AMALGAM / Dr. S. Eyhorn. Eingescannt am 26.6.99.
Dokument: fischer2
Selbsthilfegruppe AMALGAM c/o SEKIS
(Selbsthilfe Kontakt- u. Informationsstelle in Trägerschaft des Paritätischen Wohlfahrtsverbands -
Gesamtverband e. V. und Förderung der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales),
Albrecht-Achilles-Str. 65, 10709 Berlin
Frau Andrea Fischer Bundesministerin für Gesundheit - persönlich - Am Probsthof 78a 53121 Bonn |
Nachrichtlich
|
21/6/99
per Rückschein
Betr.: Beschwerde - Geschäftszeichen: 117-456038-11II
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Fischer,
wir legen Beschwerde ein
A. gegen die in jüngster Zeit wieder gehäuft publizierten nachweislichen Unwahrheiten der Zahnärztlichen Standesorganisationen und angeschlossener Interessensverbände bzgl. Amalgam. Entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse und Anordnungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird die Bevölkerung im breitem Maßstab hinsichtlich medizinisch-toxikologischer und technischer Fakten falsch informiert, was beim vorauszusetzenden Kenntnisstand der Dentalorganisationen einer bewußten Irreführung entspricht. Aufgrund der fehlenden oder falschen Aufklärung über die Risiken und Nebenwirkungen von Amalgam sowie über Nachweismethoden einer Quecksilberbelastung und deren Therapie wird Patienten bewußt Schaden zugefügt. Wir fordern Sie daher auf, ihrem Auftrag, die menschliche Gesundheit zu schützen, unverzüglich nachzukommen und die Desinformationen seitens der Zahnärzteschaft strikt zu unterbinden.
Zu den aktuellen Falschinformationen im einzelnen:
1. Die Ambulanz für Naturheilkunde der
Frauenklinik (Prof. I. Gerhard) und die Poliklinik für Zahnerhaltungskunde der Mund-,
Zahn- und Kieferklinik (Prof. H. J. Staehle) des Universitätsklinikums Heidelberg haben
gemeinsam ein neues Konsenspapier zur angeblichen Verträglichkeit von
Zahnfüllmaterialien erstellt, das als offizielle Richtlinie für Gutachten, Atteste etc.
gelten soll.
Zahnärztliche Mitteilungen 89, Nr. 8, 1999, S. 958 f
1.1. Unter Ziffer 2 dieses Konsenspapiers ist u.a. festgeschrieben, daß bei einer allergologischen Abklärung bzgl. Dentalmaterialien einzig die Empfehlungen der Kontaktallergiegruppe der Deutschen Gesellschaft für Dermatologie Relevanz haben. Dies ist nicht hinzunehmen, da diese Fachorganisation im Verbund mit der Bundeszahnärztekammer ebenfalls falsche Informationen bzgl. der Amalgam-/Quecksilberallergie
- 2 -
publiziert. So behauptet sie u.a., eine Amalgamallergie sei äußerst selten, nur ca. 100 Fälle seien weltweit dokumentiert.
U.a. in: BZÄK (Hrsg.): ,,Stellungnahme zum 'Kieler Amalgam-Gutachten' ", BZÄK, Köln 1997
Dies entspricht nicht den Tatsachen. Diesbezügliche klinische, kontrollierte Studien geben bei etwa 20% (!) der amalgamtragenden Probanden positive Testreaktionen auf Amalgam an.
w. P. Bieger ,,Immuntoxikologie der Dentalmetalle", Immunologie 118 - 7/97;
R. Türk: ,,Schäden durch Amalgam: Argumente der Kritiker - Statement", Institut d. Dt. Zahnärzte (Hrsg.): Amalgam - Pro und contra, Dt. Ärzteverlag, Köln 1992;
B. Djerassi: ,,Amalgam und Quecksilberallergie in der stomatologischen Praxis" Habilitationsschrift - Stomatologische Fakultät, Sofia 1973
In einer anderen Studie stellte man fest, daß drei bis 15% der Bevölkerung (!) allergisch auf Quecksilber reagieren.
J. Abel et al.: ,,Quecksilber-Exposition und Ihre Folgen", Dt. Ärzteblatt 87, S. 2568 f
D.h., daß allein in der BRD Millionen Menschen von dieser Allergie betroffen sind und einer adäquaten Behandlung, d.h. Expositionsstop/Elimination des Allergens, bedürfen.
Des weiteren wird behauptet, eine positive Reaktion auf Amalgam und dessen andere Bestandteile allein beweise noch keine ,,echte" Allergie. Zum positiven Epikutantest müßten noch Veränderungen der Mundschleimhaut bei vorhandenen Amalgamfüllungen hinzukommen.
U.a. in: BZÄK (Hrsg.): ,,Stellungnahme zum 'Kieler Amalgam-Gutachten' ", BZÄK, Köln 1997
Dies entspricht ebenfalls nicht den wissenschaftlichen Fakten. In
der unabhängigen Wissenschaft ist seitens Immunologen dokumentiert, daß sich Allergien
gegen Dentalmetalle in der Regel gerade nicht als lokale Reaktion äußern.
w. P. Bieger: ,,lmmuntoxikologie der
Dentalmetalle", Immunologie 118 - 7/97
Darüber hinaus ist auch das Vorhandensein von Amalgamfüllungen keine zwingende Voraussetzung für eine manifeste Amalgamallergie. Wie die ärztliche Praxis beweist, leiden viele Amalgamgeschädigte auch noch lange nach dem Entfernen ihrer Amalgamfüllungen unter einer Amalgamallergie, die erst ganz allmählich nach Beendigung der Exposition gegenüber Amalgam mit der Elimination des im Organismus gespeicherten Allergens im Laufe einer Detoxikationstherapie abklingt, wenn sich das geschädigte Immunsystem erholt hat.
1.2. Unter Ziffer 3 des Konsenspapiers wird die offizielle Richtlinie ausgegeben, ,,nach aktuellem internationalem Standard" sei ein Urintest ohne vorherige Schwermetallmobilisation das Mittel der ersten Wahl zum Nachweis einer amalgambedingten Quecksilberbelastung. Nur für diesen Test existierten toxikologisch abgeleitete Grenzwerte. Das entspricht nicht den Tatsachen. Neben vielen anderen wissenschaftlichen Publikationen weist sogar die WHO als Amalgambefürworter explizit darauf hin:
...it is not scientifically possible to set a level for mercury, e.g. in blood or urine, below which mercury-related symptoms will not occur in individual cases..."
WHO: ,,Environmental Health Criteria 118, Inorganic Mercury", (Friberg, L., ed.), WHO, Genf 1991
Und ebenso das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM):
,,Die Quecksilberkonzentration im Urin ist kein etablierter Indikator für die Quecksilberbelastung im Gewebe (et vice versa)."
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Widerspruchsbescheid an die Stufenplanbeteiligten vom 21.7.95, Unterzeichner Domeyer
Es ist wissenschaftlicher Fakt, daß prinzipiell eine chronische Intoxikation, wie sie mit Bescheid des BfArM an die pharmazeutischen Unternehmer vom 31.3.95 eingestande-
- 3-
nermaßen im Niedrigdosisbereich durch Amalgamfüllungen auftreten kann, gerade nicht in den genannten Körperflüssigkeiten nachweisbar ist. Bei ,,normalen" Hg-Spiegeln in Blut und Urin sind dennoch toxikologisch relevante Hg-Anreicherungen in Organen möglich.
Aussagekräftig sind dagegen der Mobilisations- und Kaugummitest,
die entgegen der gemachten Angabe heutzutage in weitem Maße standardisiert sind. Daß die
Hg-Belastung des lebenden Menschen mittels DMPS am besten quantifizierbar ist, da erst
durch die Mobilisation mit dem Chelatbildner das in verschiedenen Geweben abgelagerte
Schwermetall im Urin nachzuweisen ist (!), konstatierte
u.a. sogar der erklärte Amalgambefürworter R. Schiele von der Universität
Erlangen/derzeit Jena.
R. Schiele: ,,Toxikologie metallischer Werkstoffe in der
Zahnheilkunde", Umwelt, Arbeitswelt, Gesundheit (Hrsg.): Akademie Praxis und
Wissenschaft in der Dt. Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Hanser Verlag,
München 1988
Sein Fazit lautet:
,,Die Messung der mit Dimaval mobilisierbaren Quecksilberausscheidung ist somit nicht nur als toxikologisches Vergrößerungsglas für die Belastung zu interpretieren, sondern gibt zusätzliche Informationen über die im Körper gespeicherte Menge."
R. Schiele: ,,Toxikologische Aspekte der Amalgam-Füllungen, in: Neue Füllungsmaterialien, Indikation und Verarbeitung, Hrsg.: Akademie Praxis und Wissenschaft in der Dt. Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Hanser Verlag, München 1990, S. 1-19
1.3. Unter Ziffer 4 des Konsenspapiers wird behauptet, es gäbe bislang keine wissenschaftlichen Publikationen, die eine Eignung von Diagnoseverfahren aus dem Bereich der komplementären Medizin, darunter auch Elektroakupunktur nach Voll, zur Abklärung einer Verträglichkeit oder Unverträglichkeit dentaler Materialien nachweisen könnten, weswegen solche Verfahren abzulehnen seien.
Dies entspricht nicht den Tatsachen. U.a. führte Dr. J. Thomsen,
der seit Anfang der 80er Jahre jährlich Fortbildungsseminare an den Fortbildungszentren
verschiedener deutscher Zahnärztekammern zum Thema ,,Diagnostik der
Amalgam-Intoxikation" und ,,Therapie der Amalgam-Intoxikation" abhielt, auch
für die DEGUSSA AG und die österreichische Tochtergesellschaft ÖGUSSA erfolgreich
Untersuchungen mittels Elektroakupunktur nach Voll zur Verträglichkeit bzw.
Unverträglichkeit von Dentalmaterialien durch.
Zahnärztliche Mitteilungen Heft 11/1993, S. 56
In der wissenschaftlichen Literatur wird eine 85% Übereinstimmung der EAV-Testung mit der herkömmlichen Diagnostik genannt.
H. Raue: ,,Über amalgambedingte Leiden und deren Nachweis", abgedr. in: Institut der dt. Zahnärzte: Amalgam - Pro und Contra, Dt. Ärzteverlag, Köln 1992
Eine Vielzahl von Untersuchungsmethoden in der Schulmedizin hat keine bessere Trefferquote im Hinblick auf korrekte Diagnosen.
1.4. Aufgrund der vorstehend genannten Fakten wird deutlich, daß dieses Konsenspapier gerade nicht ,,dem Patientenschutz und der Patientenaufklärung (...) einen großen Stellenwert" einräumt, sondern in Wahrheit den Konsens meint, die gemeinsamen Interessen der Amalgambefürworter gegen das Wohl von Patienten rigoros durchzusetzen.
Interessanterweise tragen die Kinder des Initiators dieses Konsenspapiers zur Verträglichkeit von Amalgam, Prof. Staehle, wie dieser auf Befragung widerwillig, aber doch zugab, kein Amalgam. Warum wohl?
Interessant auch, daß die zweite Initiatorin dieser Richtlinie, Prof. Gerhard, zuvor wiederholt ihre Studienergebnisse über amalgambedingte Fertilitätsstörungen bei Frauen publizierte.
- 4 -
U.a.:
I. Gerhard/B. Runnebaum: ,,Schadstoffe und Fertilitätsstörungen - Schwermetalle und Mineralstoffe", Geburtsh Frauenheilk 52 (1992), S. 383396;
I. Gerhard/B. Runnebaum: ,,Umweltbelastungen und Infertilität", in: B. Runnebaum/T. Rabe (Hrsg.): Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin, Bd. 2 Springer Verlag, Heidelberg 1994, S. 209-251;
I. Gerhard: ,,Unfruchtbarkeit bei Frauen durch Umweltgifte, in: Kruse-Jarres J.D. (Hrsg.): Prävention, Diagnose und Therapie von Umwelterkrankungen, biosynposia, Fellbach 1993, S. 51-68
Einen ähnlichen Gesinnungswandel machte Prof. Gerhard auch beim
Holzschutzmittel-Prozeß Mitte der 90er Jahre durch. Nachdem sie zunächst der
Staatsanwaltschaft gegenüber bekundete, aufgrund ihrer Erfahrungen über die
human-toxische Wirkung von Holzschutzmitteln als Sachverständige im Prozeß mitzuwirken,
teilte sie wenige Wochen später dem Gericht mit, daß sie nicht zur Verfügung stünde,
da das Thema nicht ihr Thema sei.
E. Schöndorf: ,,Von Menschen und Ratten", Verlag Die
Werkstatt, Göttingen 1998, S. 240
Die Arme der pharmazeutischen/chemischen Industrie scheinen sehr lang zu sein.
2. In einem 1999 erschienenen Ratgeber von TEST: ,,Zähne - Vorsorge - Behandlung - Kosten" (ISBN 3-931908-21-6) der STIFTUNG WARENTEST, die mit erheblichen Mitteln aus dem Bundeshaushalt finanziert wird, werden in einem Kapitel zu Amalgam unter fachlicher Beratung von einigen Zahnärzten des Zentrums für Zahnmedizin im Universitätsklinikum der Charité Berlin ebenfalls gehäuft gravierende Unwahrheiten publiziert. Da auch in diesem Fall eine Unkenntnis über den wahren Sachverhalt auszuschließen ist, entspricht diese Veröffentlichung ebenfalls der massiven bewußten Irreführung der Bevölkerung. In der Tat ist Prof. Roulet vom Zentrum für Zahnmedizin an der Berliner Charité für Falschaussagen bzgl. Amalgam bereits bekannt.
TEST: ,,Fauler Zahn", 7/95;
n-tv: ,,Gesundheit live", Nov. 1997
Die nachfolgend genannten falschen Behauptungen gehören zum hinlänglich bekannten Standardrepertoire der Zahnärzteschaft und angeschlossener Interessenverbände (auch und vor allem in geballter Form in der ,,Stellungnahme zum ,Kieler Amalgam-Gutachten' " der Bundeszahnärztekammer 1997 publiziert) zur gezielten Indoktrination der Bevölkerung, um die Risiken von Amalgam zu vertuschen.
2.1. Daß die angeblich äußerst seltene Amalgamallergie nicht den Tatsachen entspricht, ist bereits oben ausgeführt (1.1.)
2.2. Ebenso die Desinformation, Blut und Urin seien die einzigen Indikatoren für eine Quecksilberbelastung des menschlichen Organismus. (1.2.)
2.3. Daß die Hg-Freisetzung aus Amalgamfüllungen angeblich nur ,,einen Bruchteil der mittleren täglichen Quecksilberbelastung aus Wasser, Nahrung und Atemluft" erreicht, trifft ebenfalls nicht zu.
Selbst Amalgambefürworter wie u.a. die WHO geben an, daß die
Hg-Aufnahme aus Amalgamfüllungen etwa das 6,5-20 fache der üblichen Grundbelastung durch
Nahrung und Umweltkontamination beträgt.
WHO: ,,Environmental Health Criteria, Inorganic Mercury", WHO,
Genf 1991;
R. Schiele: ,,Quecksilber aus Zahnamalgam - Belastung, Beanspruchung, Vergiftung?",
Skeptiker 2/96
Das BGA verlautbarte eine ,,hohe Belastung mit Quecksilber aus
Amalgamfüllungen"
BGA: ,,Amalgame - Nebenwirkungen und Bewertung der Toxizität", Zahnärztliche Mitteilungen 82 (1992), Heft 19
Und laut BfArM stellen zahnärztliche Amalgame ,,eine wesentliche
Quelle der Quecksilberbelastung der Bevölkerung dar".
Bescheid des BfArM an die pharmazeutischen Unternehmer vom 31.3.95, Unterzeichner Dr. A. Thiele
- 5 -
2.4. Entgegen der geäußerten Behauptung ist Amalgam bei korrekter Anwendung nicht ,,schnell" zu verarbeiten. In der Schweiz wird die zahnärztliche Fertigung einer dreiflächigen Amalgamfüllung mit 50 Minuten kalkuliert.
F. Lutz: ,,Möglichkeiten und Grenzen zahnärztlicher Füllungstherapien in der Zukunft". BfArM: öffentliche Expertenanhörung am 09.12.1994
Andere Autoren, darunter die Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung, nennen für eine lege artis gelegte Amalgamfüllung einen Zeitaufwand
von 45 Minuten. De facto sind für die Vergütung einer Amalgamfüllung bei frei
praktizierenden Zahnärzten aber nur 10 Minuten Arbeitszeit angesetzt, was für die
korrekte Verarbeitung des Materials absolut unzureichend ist.
J. Schulz-Bongert: ,,Ethische Grundsätze und ihre Umsetzbarkeit in
die tägliche Praxis", Niedersächsisches Zahnärzteblatt 1991;
H. Strunz: ,,Verrat an Deiner Gesundheit", Albert Amann Verlag, München 1956
Da aus unsachgemäß gelegten Amalgamfüllungen die Hg-Freisetzung
aber drastisch steigt, erhöht sich somit auch das toxische Risiko für den Patienten.
H. Günther: ,,Zahnarzt, Recht und Risiko", Carl Hanser
Verlag, München 1982;
G. Knolle: ,,Allergische Reaktionen durch zahnärztlich verwendete Arzneimittel und
Materialien", Dt. Stomatologie 16 (1966) S. 547-558
Dies stellt eine Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht dar und des weiteren wegen der unterlassenen Information über dieses erhöhte toxische Risiko einen Verstoß gegen die Aufklärungspflicht. In Vertuschung dieses schuldhaften Verhaltens werden die Patienten dann auch noch mit Desinformationen bewußt irregeführt.
Zahlreiche Untersuchungen zeigten, daß in der BRD
Amalgamfüllungen in über 80% der Fälle äußerst mangelhaft sind.
A. Motsch: ,,Phantomkurs der Konservierenden Zahnheilkunde",
2. Aufl., Göttingen 1971;
R. Rifi: ,,Untersuchungen an Amalgamfüllungen extrahierter Zähne", Dissertation,
Berlin 1980
Durch diese vorsätzlich falsche Anwendung macht die Zahnärzteschaft ihren Profit auf Kosten der Gesundheit von Patienten. Die ,,kostengünstigen" Füllungen kommen Patienten, Kranken- und Rentenversicherungen durch die Folgekrankheiten, das klinisch bunte Bild der Amalgamvergiftung, teuer zu stehen.
2.5. Die Angabe, daß beim Entfernen von Amalgamfüllungen die Schutzmaßnahme eines Kofferdams nicht notwendig sei, da die Quecksilberbelastung durch den dabei freiwerdenden Hg-Dampf keine Gefahr darstelle, kommt einer offenen Widersetzung gegen die mit Bescheid vom 31.3.95 an die pharmazeutischen Unternehmer erlassenen Anordnungen des BfArM gleich. Das BfArM hat in diesem Bescheid ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Vorsichtsmaßnahmen beim Entfernen von Amalgam wie etwa ein Kofferdam die Hg-Belastung reduzieren. Es wurde angeordnet, in der Gebrauchs- und Fachinformation den Satz bzgl. des Legens und Entfernens von Amalgam ,,Hiermit ist kein gesundheitliches Risiko verbunden" zu streichen. Ausdrücklich waren die mit diesem Bescheid angeordneten Maßnahmen nach vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen zur umfassenden Information von Zahnarzt und Patient geboten, um eine Gefährdung der Gesundheit zu verhüten!
Daß Quecksilber in Form von Dampf hoch toxisch ist, fast vollständig vom menschlichen Organismus resorbiert wird und hauptsächlich im äußerst empfindlichen Organ Gehirn akkumuliert, wo es eine lange Halbwertzeit besitzt, ist unstrittig. Ebenfalls Fakt ist, daß die Empfindlichkeit des Menschen gegenüber Giften, insbesondere Quecksilber, individuell äußerst verschieden ist. Die Negierung dieser Gefahr ist somit skandalös und stellt neben der Verletzung der Aufklärungspflicht abermals bewußte Irreführung dar.
2.6. Auch die übliche Darstellung, die zur Entgiftung angewandten Chelatbildner seien im Hinblick auf Risiken und Nebenwirkungen sehr bedenklich und daher nicht zu empfehlen, entspricht nicht den Tatsachen. Im Vergleich zu im Körper gespeichertem hoch giftigem Quecksilber sind Chelatbildner, soweit keine schwerwiegenden Nieren- oder Darmerkrankungen bestehen, erwiesenermaßen das kleinere Übel. Die meisten massenhaft verordneten Medikamente auf dem Markt bergen weitaus mehr und höhere Risiken als z.B. DMPS/DMSA, ohne daß davor besonders gewarnt würde. Allein daraus
- 6 -
wird ersichtlich, daß die Verteufelung von Entgiftungstherapeutika einerseits und die generelle Überflutung des Verbrauchers mit Pharmaka andererseits nicht zum Wohle der Patienten, sondern der entsprechenden Interessenverbände geschieht.
Überdies ist die Angabe falsch, daß alle zur Hg-Ausleitung
benutzten Medikamente keine Wirkung im wichtigsten Zielorgan, dem Gehirn, hätten. DMSA
passiert zu einem gewissen Prozentsatz die Blut-Hirn-Schranke und hat sich gerade bei
Patienten mit Hg-bedingter Hirnsymptomatik bewährt.
V. B. Petrunkin: ,,Synthesis and properties of dimercapto derivates
of alkylsulfonic acids.", Ukr. Khim. Zh. 22, 1956;
E. Friedheim/C. Corvi: ,,Meso-dimercaptosuccinic acid. A chelating agent for the treatment
of mercury poisoning", J. Pharm. Pharmacol. 27, 1975;
L. G. Egorova/l. Y. Postovski: ,,Comparative study of the interaction of statial isomers
of demercaptosuccinic acid with some metals. Khim. Farm. Zh. 5, 1971;
S. c. Wang/K. S. Ting: ,,Chelating therapy with NaDMS in
occupational lead and mercury intoxication", Chin. Med. J. 84. 1965;
Y. Matsuda: ,,Experimental study on sodium dimercaptosuccinic acid", Gifu Daiguku
Igakubu Kiyo. 1, 1968;
L. Magos: ,,The effects of dimercaptosuccinic acid on the excreation and distribution of
mercury in rats and mice treated with mercuric chloride and methylmercury chloride",
Br. J. Pharmacol. 56, 1976;
D. Klinghardt et al.: ,,Amalgam-Vergiftung. Das Handbuch", American Academy of Neural
Therapy 1994/2997;
M. Daunderer: Handbuch der Amalgamvergiftung", ecomed, Landsberg/Lech 1993;
J. Lechner: ,,Zur Wirkung von DMPS und DMSA", Dtsch. Zschr. f. Biol. Zahnmed. 11, 4,
1995
2.7. Stereotyp bei der Abwiegelung von Giftopfern und der Abwehr aufklärerischer Zeitgenossen lautet der Slogan der Offiziellen: Gift (Amalgam) harmlos, Mensch meschugge. (Insbesondere H. J. Staehle - s.o. 1. - publiziert zuhauf solcherlei Schund. Ebenso das Zentralinstitut für seelische Gesundheit in Persona von H. Häfner und J. Bailer, zuletzt in: STERN 8/99, SÜDDT. ZTG. 6/4/99).
Immer wenn Not am Mann ist, wenn es gilt, Konzerne und andere
Machtapparate vor Regreßforderungen zu schützen, den guten Ruf des technischen
Fortschritts zu verteidigen..., zaubern ihn die (Un-)Verantwortlichen aus ihrer
Trickkiste: den Ökochonder! Die Diffamierung unliebsamer Zeitgenossen als Psychopathen
hat Tradition:
ob Dissidenten in totalitären Systemen, ob amerikanische Soldaten, die chemiekrank aus
Vietnam und vom Persischen Golf zurückkehrten, Silikon-, Holzschutzmittel- und
Pyrethroidgeschädigte..., die offizielle Botschaft von der angeblich defekten Psyche
dieser Opfer skrupelloser Gesell- und Seilschaften ist bestens zur Tarnung der eigenen
Unlauterkeit geeignet, weil nicht überprüfbar.
Toxikologie und Umweltmedizin, Gerichte, darunter das Bundessozialgericht und die Staatsanwaltschaft, haben längst die generelle wie individuelle Kausalität bzgl. Amalgam und Erkrankungen in einer relevanten Anzahl von Fällen festgestellt; aber die Menschenverächter sind weiter am Werk.
Es ist mehr als skandalös, daß die Bevölkerung ausgerechnet von der Ärzteschaft und anderen Vertretern unseres ,,Gesundheits"wesens systematisch auf Kosten ihrer Gesundheit betrogen wird.
Wir fordern Sie daher auf, Ihrer Aufsichts- und Fürsorgepflicht nachzukommen und zum Schutz der Bevölkerung unverzüglich die genannten eklatanten Desinformationen seitens der Zahnärzteschaft und angeschlossener Interessenverbände zu unterbinden.
B. Wir legen des weiteren Beschwerde ein gegen das in Ihrem Auftrag von Dr. Schorn verfaßte Abwiegelungsschreiben an uns vom 2/6/99. Es ist höchst eklatant, wie mit diesem Schreiben unsere detaillierten Angaben in unseren Briefen vom 1.1.99, 23.1.99 und 6.4.99 zu den nachweislichen Unseriositäten der Amalgambefürworter in Industrie,
- 7 -
Ärzteschaft und Politik sowie die von uns eingereichten zahlreichen Beweismaterialien zur Gesundheitsschädlichkeit von Amalgam aus Wissenschaft und Praxis einfach ignoriert werden und auch hier der Versuch der bewußten Irreführung durch massive Unwahrheiten, Leugnen und Verschleiern von Fakten unternommen wird. Diese Art propagandistischen Schunds zeigt einmal mehr die Mißachtung und Verachtung von Menschen, die zu schützen eigentlich die Aufgabe unserer Gesundheitsbehörden ist.
Zum Inhalt im einzelnen:
1. Es wird korrekt vorgetragen, daß von der Europäischen Kommission zum Thema Amalgam eine Expertengruppe, bestehend aus Delegierten der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU, eingesetzt wurde.
1.1. Unterschlagen wird indessen der Fakt, daß diese
,,Experten" nicht nach dem Prinzip objektiver Wissenschaftlichkeit, sondern der
eigennützigen Interessen der Amalgamliga ausgewählt wurden. Die Mitglieder dieser Runde
sind ausschließlich Vertreter der Dentalindustrie, der Zahnärzteschaft und staatlicher
Behörden, die sich allesamt nachweislich engagiert für die weitere Verwendung von
Amalgam einsetzen. So etwa die Amalgamhersteller Wieland Edelmetalle KG aus Deutschland,
Nordiska Dental AB aus Schweden..., Prof. Mjör vom Scandinavian Institute of Dental
Materials (NIOM), der sowohl Vorsitzender der Amalgam-Gruppe der amalgambefürwortenden
WHO als auch Mitglied der Internationalen Zahnärzteorganisation (FDI) ist und der
Internationalen Vereinigung für Forschung im Zahnbereich (IADR) ehemals als Präsident
vorstand. FDI und IADR stehen nachweislich unter stärkstem finanziellen Einfluß der
Dentalindustrie. So verfaßte denn auch Prof. Mjör im Namen von IADR/AADR einen Freibrief
zu einem Produkt der sponsorwilligen Dentalindustrie: Amalgam!
Special issue: ,,Proceedings from annual meeting of
IADR/AADR", Journal of Dental Research 1991;
Special issue: ,,Proceedings from annual meeting of IADR and AADR", Journal of Dental
Research 1992;
Special issue: ,,Proceedings from annual meeting of IADR/AADR", Journal of Dental
Research 1993
Auch am Beispiel des Präsidenten der teilnehmenden Deutschen Gesellschaft für Mund-, Zahn- und Kieferheilkunde (DGMZK), Prof. Schmalz, wird die weitreichende Verstrickung der medizinischen Praxis sowie Lehre und Forschung mit der Wirtschaft deutlich. Prof. Schmalz hat den Vorsitz der Continental European Devision der IADR inne, deren Arbeit, wie erwähnt, international finanziell und ideell durch die Mitgliedschaften von Dentalwerkstoff-Herstellern und -Händlern massiv beeinflußt wird. Darüber hinaus sorgt Prof. Schmalz an der Universität Regensburg für die entsprechende Indoktrination des akademischen Nachwuchses, um auch zukünftig Macht und Profit des Amalgamkartells zu sichern.
Diese ,,Experten"runde ist also alles andere als neutral und kann nicht deklarieren, ausschließlich zum Wohl von Patienten tätig zu sein.
1.2. Nicht korrekt ist die Angabe, in diesem Gremium seien auch
Patientengruppen vertreten. Obwohl die EU auch die Teilnahme nicht-offizieller
Organisationen pro forma nicht ausschloß, erklärte der Vorsitzende des Komitees, lan
Cooper vom englischen Gesundheitsministerium, er habe keine Befugnis, neue
Gruppenmitglieder, wie etwa Amalgamgeschädigte zu laden.
D. Reiersol: ,,EU-Arbeitsgruppe für Amalgam: Experten oder
Amateure?", Schwermetall-Bulletin 2/1997
1.3. Ebenfalls nicht den Tatsachen entspricht die Angabe, dieses Komitee habe ,,das weltweit zur Verfügung stehende Erkenntnismaterial ausgewertet". Der Bericht der Arbeitsgruppe ist erwiesenermaßen eine voreingenommene und unvollständige Dokumentation. Der größte Teil neuerer Forschungsarbeiten zu den gesundheitlichen Risiken von Amalgam blieb unberücksichtigt und die wenigen genannten Studien, die die
- 8 -
Gefahren von Amalgam aufzeigen, wurden in tendenziöser Art beschrieben und kritisiert, während fehlerhaft durchgeführte Studien, die die Sicherheit von Amalgam propagieren, kommentarlos zitiert wurden.
D. Reiersol: ,,EU-Arbeitsgruppe für Amalgam: Experten oder Amateure?", Schwermetall Bulletin 2/1997
und World Wide Web:
1.4. Völlig neu und untypisch für die sonstige Propaganda ist allerdings die Darstellung der grundsätzlichen Möglichkeit von ,,Nebenwirkungen und insbesondere Risiken von Hautunverträglichkeiten und Allergien". Wie unter A. 1.1. und A. 2.1. ausgeführt, wird üblicherweise behauptet, daß für Amalgam keine Risiken und Nebenwirkungen bestehen bis auf äußerst selten vorkommende allergische Reaktionen in weltweit ca. 100 Fällen, die de facto aber allein in der BRD in die Millionen gehen.
1.5. Bewußt irreführend ist die Aussage, daß bei der
medizinischen und toxikologischen Bewertung von Amalgam seitens der Mitglieder der
EU-Gruppe ,,Störungen des Nervensystems oder des Autoimmunsystems (...) nicht
bestätigt werden" konnten. Entsprechend der üblichen Vertuschung der Risiken von
Amalgam wurden diese Störungen nicht ,,bestätigt", was aber deren Existenz nicht
mindert! Unter vielen anderen Belegen findet sich etwa in der Gebrauchsinformation zu
Amalgam des Herstellers DENTSPLY Caulk der Hinweis, daß das darin enthaltene Quecksilber
u.a. explizit als ,,Neurotoxin" agieren kann. Und u.a. veröffentlichte sogar das
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie das
Forschungsergebnis, daß Quecksilber Autoimmunkrankheiten induzieren kann.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie: Forschungs-Info 24/95, Bonn 07.08.1995
1.6. Zusammenfassend ist also festzustellen, daß dieser Klüngel von ,,Experten" hinter verschlossenen Türen, der Ausschluß der Bürger, die durch die Entscheidungen dieses Gremiums im Gegensatz zu dessen Mitgliedern nachhaltig betroffen sind, sowie der Ausschluß unabhängiger Wissenschaftler und Ärzte einen Verstoß gegen die Regeln der Demokratie darstellt.
Zum anderen wird deutlich, daß diese Lobbyisten über eine ungeheure Macht verfügen, die mit Manipulationen jeglicher Art die Durchsetzung der eigenen Interessen gegen bestehende wissenschaftliche Erkenntnisse und Gesetze erzwingt, was Wissenschafts- kriminalität und Amtsmißbrauch darstellt. Lug und Betrug ist die Devise der offiziellen Sachverständigen, die mit Kalkül auf Kosten von Leben und Gesundheit der Bevölkerung ihren Vorteil sichern.
2. Es werden an neueren Forschungsarbeiten die ,,Tübinger Studie" und die ,,Wassermann-Studie" (gemeint ist das ,,Kieler Amalgam-Gutachten" von Wassermann et al.) genannt.
2.1. Es wird vorgetragen, diese Forschungsarbeiten seien vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter Beteiligung der Autoren und von Experten bewertet worden.
Die Behauptung, die Autoren seien bei der Bewertung ihrer wissenschaftlichen Arbeiten durch das BfArM beteiligt gewesen, ist anzuzweifeln.
Da die Wissenschaftler aufgrund umfassender Untersuchungen zu dem Ergebnis der hohen Gesundheitsgefährdung durch Amalgam und des vorsätzlichen Verschuldens der Amalgamhersteller und Gesundheitsinstitutionen kamen, hätte das BfArM zu einem anderen Schluß als dem der Negation sämtlicher Gefahren durch Amalgam kommen müssen.
Wir haben das von Dr. Schorn in Ihrem Auftrag verfaßte Schreiben an uns an die betreffenden Wissenschaftler weitergeleitet und diesbezgl. um Stellungnahme gebeten.
- 9 -
Was von Experten im Dienst von Wirtschaft und Politik, die die o.g. Publikationen bewertet haben, zu halten ist, ist bereits oben unter B. 1.1.-1.6. ausgeführt. Mit der von der Bundeszahnärztekammer in Reaktion auf die genannten Ergebnisse unabhängiger Wissenschaftler herausgegebenen ,,Stellungnahme zum ,Kieler Amalgam-Gutachten' " liegt eine komprimierte Fassung der Unwahrheiten seitens der Amalgambefürworter vor, die wir auszugsweise oben unter A. 2.-2.7. und ausführlich in dem mit unserem Schreiben vom 1/1/99 an Sie übermittelten offenen Brief an die Kassenzahnärztliche Vereinigung vom Januar d.J. nachgewiesen haben.
2.2. Es wird angegeben, die genannten Forschungsarbeiten hätten keine neuen Erkenntnisse erbracht, die Anlaß zu einer Korrektur der bisherigen Risikobeurteilung durch das BfArM gegeben hätten.
Tatsächlich sind diese Erkenntnisse nicht neu, da die hohe Gesundheitsgefährdung durch Amalgam und z.T. auch die Machenschaften der Amalgambefürworter seit Jahrzehnten in Fachkreisen bekannt und zuhauf dokumentiert sind.
Daß die Gesundheitsbehörde dennoch keinen Handlungsbedarf sieht, ist folglich nicht dem mangelnden Kausalnachweis von Amalgam und Gesundheitsschädigungen geschuldet, sondern den drohenden Ansprüchen aus deliktischer Haftung, da die (Un-)Verantwortlichen eben wider besseres Wissen die Bevölkerung über Jahrzehnte diesem Schädigungspotential ausgesetzt haben. So schützt das Gesundheitssystem sich selbst, statt die Bürger.
3. Es wird angegeben, weder das BfArM noch die Europäische Kommission sähen z.Zt. einen begründeten Verdacht, daß das Quecksilber aus Amalgam negative Auswirkungen auf die Gesundheit hat, die seine Verkehrsfähigkeit in Frage stellte.
Den deutschen sowie europäischen Gesundheitsbehörden stehen zahlreichste wissenschaftliche Publikationen zur Verfügung, die die hohe Gesundheitsgefährdung und -schädigung durch Amalgam belegen. Desweiteren liegt ihnen eine immense Fülle von Meldungen konkreter Schadensfälle durch Amalgam vor. Deutsche Gerichte haben immer wieder mit rechtskräftigen Urteilen die Gesundheitsschädigung durch Amalgam festgestellt, wobei die Staatsanwaltschaft Frankfurt aufgrund ihrer eigenen weitreichenden Recherchen 1996 die generelle Kausalität und in einer relevanten Anzahl von Fällen die konkrete Kausalität bzgl. Amalgam und erheblichen Erkrankungen ermittelte und nachdrücklich auf die Aufklärungspflicht bzgl. der Amalgamrisiken hinwies. Daß man in den Gesundheitsbehörden trotz dieser Fülle von Fakten keinen begründeten Verdacht zu sehen vorgibt, zeugt einmal mehr von der Willkür, von der undemokratischen Haltung unseres Staatsapparats.
Die deutschen Gesundheitsbehörden sind mittlerweile berühmt
berüchtigt für ihre nachgewiesenen unlauteren, menschenverachtenden Praktiken wie etwa
im Blutkonservenskandal in den 80er Jahren, in der Holzschutzmittelaffäre in den 80er und
90er Jahren, bzgl. Kombinationspräparate, Pyrethroide, Asbest, Alival, L-Tryptophan...
Süddeutsche Zeitung: ,,Bluter 'sehenden Auges in den Tod laufen lassen", vom 9/8/1993;
B. Schöndorf: ,,Von Menschen und Ratten", Verlag Die Werkstatt, Göttingen 1998, S. 48, S. 124-130, S. 132f, S. 219
Die ausländischen, europäischen Gesundheitsbehörden stehen dem in nichts nach, wie wir gerade wieder durch den Dioxinskandal in Belgien erfahren.
Sich also auf die Kompetenz und Seriosität dieser Institutionen zu berufen, ist plumpe Bauernfängerei.
- 10 -
4. Es wird das von den deutschen Gesundheitsbehörden in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen erstellte Konsenspapier zitiert.
,,Betroffene Kreise" meint hier nicht die direkt durch Amalgam Betroffenen, also die amalgamtragende Bevölkerung oder gar die von einer Amalgamvergiftung Betroffenen, sondern ausschließlich die genannten Insider-Kreise in Wirtschaft und Ärzteschaft, die ihre gemeinsamen macht- und profitorientierten Interessen getarnt als ,,wissenschaftlichen" Konsens festschreiben.
Die unter A. 1.-1.4. abgehandelte neueste Auflage eines solchen Konsenspapiers mit nachweislichen Falschaussagen ist als ein Beispiel unter vielen bestes Beweismittel für diese Art des durchgeführten Betrugs. Zur Absicherung der eigenen Machenschaften werden falsche Kriterien als alleingültige Richtlinien diktatorisch per Amts- und Autoritätsgewalt verordnet in dem Versuch, das Unrecht zu legalisieren, das dadurch dennoch nicht rechtens wird. Das sind die Praktiken totalitärer Systeme.
5. Bzgl. der Leistungen der Krankenkassen wird mitgeteilt, daß diese die Entgiftungsmaßnahmen übernehmen, sofern eine Schwermetallvergiftung durch medizinisch anerkannte Testmethoden nachgewiesen ist.
Wie unter A. 1.2. bereits ausgeführt, setzt sich die Amalgamliga über die naturwissenschaftliche Tatsache der Irrelevanz von Blut- und Urinanalysen zum Nachweis einer chronischen Quecksilberintoxikation despotisch hinweg und deklariert eben diese falsche Untersuchungsmethode als einzig relevant und ,,medizinisch anerkannt". Tatsächlich effektive Diagnosemethoden, wie etwa den DMPS-Test, zu dem nachweislich wissenschaftlich wie praktisch eine Fülle von Erfahrungsmaterial vorliegt, grenzt sie indes als neue, nicht genügend wissenschaftlich erprobte Verfahren aus, um tunlichst einen Vergiftungsnachweis zu verhindern. Gemäß dieser diktatorisch verordneten falschen Richtlinie, den ,,medizinisch anerkannten Testmethoden" kann eine amalgambedingte, d.h. chronische Quecksilberintoxikation also nie nachgewiesen werden, womit die Krankenkassen die notwendigen Entgiftungsmaßnahmen eben nicht übernehmen. Einmal mehr Bauernfängerei, Betrug mit dem üblichen liberal demokratischen Tarnanstrich!
Sind es nurmehr die übrig gebliebenen Vasallen der alten Regierung in Ihrer Behörde, die uns mit derlei Scheinargumenten und Wortgeklingel hinters Licht zu führen versuchen oder handeln sie tatsächlich in Ihrem Auftrag, weil Sie sich mit den Drahtziehern dieses Delikts gemein machen?
Die Konsenspapiere, Richtlinien, Bescheide, Anordnungen... der Amalgambefürworter sind so lange nicht anzuerkennen, wie nicht von ihnen nachgewiesen ist, daß sie selbst und ihre Familien Amalgam tragen. Wer Gifte propagiert und mehr noch: zwangsverordnet, muß den Beweis erbringen, daß er sich selbst diesen Giften in gleicher Weise und im gleichen Ausmaß aussetzt, wie er dies dem Gros der Bevölkerung zumutet. Glaubwürdigkeit a priori von Amts und Autoritäts wegen kann die Amalgamliga bei allem nachweislich bereits begangenen Unrecht nicht mehr für sich beanspruchen. Ihre Aussagen sind null und nichtig, solange sie nicht den in vivo-Beweis antritt.
Werden Sie tatsächlich als deklarierte Demokratin und Grüne unser Gesundheitssystem weiterhin pervertieren, das die Wirtschaftsinteressen einer Minorität in diesem Land vertritt und nicht die Gesundheitsinteressen der breiten Bevölkerung, das garantierte Recht auf Leben und Unversehrtheit? Knallharte Industrielle, intrigante Schulmediziner
- 11 -
und willfährige, undemokratische Politiker, die sich gegenseitig in ihrer Skrupellosigkeit übertreffen, huldigen dem Moloch Marktwirtschaft und opfern ihm ungerührt Menschenleben.
Das Dreiergestirn vergißt dabei in seinem Wahn und seiner Einfalt zum einen, daß es die Volksgesundheit zum Erhalt der Volks-/Marktwirtschaft und damit seiner selbst unabdingbar braucht, zum anderen, daß Despotismus revolutionäres Potential schafft. Simple Naturgesetze, deren Mißachtung über kurz oder lang dazu führt, daß die maßlos Raffgierigen, indem sie durch die Zerstörung des Menschen die Volkswirtschaft zerstören, sich letztlich selbst enteignen und die Tyrannen, indem sie auf der Flucht vor ihren Häschern ihren Herrschaftsbereich verlassen, sich selbst entmachten; bestenfalls sich auch noch selbst beseitigen. - Die aus der Historie hinlänglich bekannte Szenenfolge des Selbstvernichtungsdramas.
Die eigentliche Schuld der Verantwortlichen in Industrie, Ärzteschaft und Politik liegt in in ihrem vorsätzlichen Handeln. Der Irrtum, ein schädliches Produkt in Verkehr gebracht zu haben, ein Unfall wäre verzeihlich; aber das Vertuschen, das gewissenlose Negieren der Schädlichkeit, während massenhaft schwere und schwerste, ja tödliche Schadensfälle bekannt sind, die dreisten Manipulationen, der Mißbrauch von Gesetz und Vertrauen, mit denen man sich aus der Verantwortung stiehlt, während man ungerührt weiterhin Menschen ins Verderben schickt, das macht den Tatbestand zu einem organisierten Verbrechen.
Die Bevölkerung wird diesen Terror nicht länger hinnehmen und ihre Verteidigung, gar ihre Vergeltungsmaßnahmen könnten gewaltig sein. Menschen, die durch die zwangsverordnete Amalgamvergiftung ihrer Gesundheit und damit ihrer Lebensfreude, ihrer Arbeitskraft und damit ihres Lebensunterhalts, gar ihnen nahestehender Menschen beraubt wurden, sind zu allem fähig, weil sie nichts mehr zu verlieren haben. Wenn sich ihnen angeblich demokratische Organe wie Politik und Gerichtsbarkeit verweigern, läge es nahe, daß die Betroffenen zu Maßnahmen der Selbstjustiz greifen. Die Aktionen der RAF könnten dagegen Lappalien gewesen sein. Im Falle Amalgam sind die Opfer im Vergleich zu den Tätern in der absoluten Mehrheit, sie sind das Volk und letztlich in der Übermacht. Die Revolution ist die Notwehr des Volkes.
Unser Schreiben ist Protest und Mahnung. Die Zeit der Volksverdummung, der Ausreden, des Abwiegelns und Negierens, ist vorbei; es liegen zuhauf klare Beweise für den genannten Tatbestand vor und die Masse der Geschädigten sowie die modernen Informationstechnologien sorgen für eine rasante Verbreitung der Kunde, schneller noch als die Spatzen, die es bereits von den Dächern pfeifen. Sie sollten die Lage äußerst ernst nehmen, die Brisanz wächst mit jedem Tag, mit jedem weiteren Vergiftungsfall und sie wird kulminieren, unaufhaltsam.
Wir fordern Sie erneut auf, Ihrem Amtseid nachzukommen und ,,... Schaden vom Volke abzuwenden", indem Sie ein sofortiges Amalgamverbot erlassen und für eine grundlegende Demokratisierung des Gesundheitswesens sorgen.
In Erwartung Ihrer persönlichen Stellungnahme
mit freundlichen Grüßen
(R. Nowack)