Dokument: Anklage
Selbsthilfegruppe AMALGAM c/o SEKIS
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Januar 1999
Betr.: Amalgam-Artikel in "ZAHNmagazin" 4/97
An die Herausgeber des "ZAHNmagazin"!
Wir nehmen Bezug auf den Artikel ,,Amalgam" in Ihrer Zeitschrift ,,ZAHNmagazin" 4/97. Sie müssen als Herausgeber der Zeitschrift der Berliner Zahnärzte für Patienten...
, was die Toxizität und Gesundheitsschädlichkeit von Amalgam betrifft, entweder ein riesiges Informationsdefizit haben oder Ihnen nicht genehme wissenschaftliche Fakten bewußt der Bevölkerung vorenthalten. Ersteres, die Dummheit, wäre eine fahrlässige Handlung, da sie nicht der ärztlichen Sorgfaltspflicht entspricht. Zweiteres bedeutete einen Verstoß gegen Ihre Aufklärungspflicht und damit eine vorsätzliche Handlung. Insbesondere in Ihrer gebotenen hohen Verantwortung als Funktionäre Ihrer Standesorganisation machen Sie sich der Verletzung eben dieser einen oder anderen gesetzlichen Pflicht schuldig und verraten darüber hinaus die ärztliche Ethik, die von Ihnen fordert, nach bestem Wissen und Gewissen zum ausschließlichen Wohl des Patienten zu handeln. Ihr Vergehen wiegt daher umso schwerer.
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EXPOSITION
Amalgam,eine Legierung von Schwermetallen mit einem Anteil von ca. 50 % Quecksilber und ca. 50 % Silber, Zinn und Kupfer, wird als Füllungsmaterial für defekte Zähne seit über 100 Jahren verwendet. Etwa 90 % der bundesdeutschen Erwachsenen sind mit Amalgam als gesetzlich vorgeschriebener Regelleistung für Kassenpatienten behandelt. Unstrittig ist die hohe Toxizität der Amalgambestandteile, insbesondere von Quecksilber und Zinn als hauptsächliche Nerven- und Immungifte mit zusätzlich karzinogener, teratogener und mutagener Wirkung. Ebenfalls unstrittig ist die stete Freisetzung von Quecksilber und anderen Schwermetallen aus Amalgamfüllungen und die akut erhöhte Exposition des Patienten gegenüber diesen Giften, insbesondere gegenüber Quecksilber in Form von hoch toxischem Hg-Dampf, beim Entfernen und Legen von Amalgamfüllungen. Eindeutig nachgewiesen ist auch, daß die dadurch bedingte Quecksilberaufnahme in den menschlichen Organismus das 6,5-20 fache der üblichen Grundbelastung durch Nahrung und Umweltkontamination übersteigt und eine Speicherung und Akkumulation von Quecksilber im Körper erfolgt in Korrelation zu Anzahl, Qualität und Alter der Amalgamfüllungen. Daraus kann, wie wissenschaftlich und in ärztlicher Praxis zuhauf dokumentiert, in Jahren und Jahrzehnten eine chronische Quecksilber-/Schwermetallvergiftung resultieren mit einer Vielzahl von Krankheitserscheinungen. Eben dieser Fakt aber, die gesundheitsschädigende Wirkung von Amalgam, wird von den (Un-)Verantwortlichen der Amalgamliga ignoriert, bagatellisiert oder geleugnet. Dieses Vorgehen wird insofern mit einigem Erfolg praktiziert, als die Amalgam-/Hg-Intoxikation neben vielfältigen Organschädigungen subjektiv empfundene, d.h. mit der Apparatemedizin nicht nachweisbare körperliche Allgemeinsymptome wie Kopfschmerzen, Müdigkeit, Übelkeit... sowie neurologisch-psychiatrische Beschwerden wie Nervosität, Depression, Reizbarkeit... verursacht, was von Amalgambefürwortern willkommen als bloße Einbildung und psychosomatische Störungen der Betroffenen uminterpretiert wird. In gleicher Manier wird auch die Beschwerdebesserung durch Zahnsanierung und Entgiftungstherapie als Placeboeffekt diffamiert. Nach Einschätzung der Amalgam-Patienteninitiativen und versierter Ärzte sind allein in Deutschland etwa 2 Millionen Menschen massivst in ihrer Gesundheit durch Amalgam geschädigt und die Dunkelziffer der unwissend nicht dem toxischen Amalgam zugeschriebenen und deshalb fehlbehandelten Fälle liegt bei über 10 Millionen! Ungeachtet Hg-spezifischer Krankheitssymptome, einer Vielzahl eindeutig labortechnisch nachgewiesener Hg- Amalgamintoxikationen und der diagnosebestätigenden Beschwerde- und Befundbesserung nach Amalgamentfernung und Entgiftungstherapie wird Amalgam offiziell weiterhin nachdrücklich verharmlost und zwangsverordnet, obwohl es verträglichere alternative Füllungsmaterialien gibt.
- Wir zeigen im folgenden anhand von Faktenmaterial die Verstrickungen von Ärzte- und Wissenschaft mit Wirtschaft und Politik in der Sache Amalgam auf und damit die wahren, profitorientierten Interessen und Gründe für den weiteren Gebrauch und die nachdrückliche Verharmlosung von Amalgam zum weltweit gravierenden Gesundheitsschaden der Menschen.
- Unter Bezug auf vielfältigste wissenschaftliche Dokumente, die Amalgam eindeutig als in erheblichem Maße gesundheitsgefährdend belegen, werden in Gegenüberstellung mit der Propaganda der Amalgamliga, der Interessenverbündeten von Wirtschaft, Staat und Ärzteschaft, die eklatanten Widersprüche, unrechtmäßigen Manipulationen und damit Täuschungen in Form von Verschweigen, Leugnen und falschen Behauptungen deutlich.
- Wir legen die nationalen und internationalen Vernetzungen der involvierten Institutionen wie WHO, Zahnärzteverbände, Pharmaindustrie, Wissenschaftseinrichtungen im Dienst von Wirtschaft und Staat, staatlicher Gesundheitsbehörden am Beispiel deutscher und amerikanischer, identischer Praktiken sowie der Kranken- und Rentenversicherungen im Gefolge dar, die allesamt auf eigenen Gedeih und zum Verderb der Bevölkerung handeln.
- Aufgrund der medizinisch-toxikologischen Fakten - in der Darstellung der Noxe Amalgam, der Amalgamallergie und -intoxikation, der daraus resultierenden Krankheitssymptome und Diagnose-Trapieverfahren mit Antidoten sowie der vorsätzlich falschen, d.h. unsorgfältigen und damit risikoerhöhenden Anwendung von Amalgam - ergibt sich der Kausalitätsnachweis für das Leiden und Sterben unzähliger Menschen und damit das sträflich schuldhafte Verhalten der Verursacher.
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Im Detail wie folgt:
1) WISSENSCHAFTLICHE UND AMTLICHE STATEMENTS ZUR GESUNDHEITSGEFÄHRDUNG DURCH AMALGAM
Bezüglich der (zum Glück!) wachsenden Verunsicherung und Angst der Bevölkerung vor Amalgam veröffentlichen Sie in Ihrem "ZAHNmagazin":
,,Daß der eine oder andere diese Unsicherheit noch schürt, weil das dem eigenen Geschäft durchaus zuträglich ist, gehörte aus Patientenschutzgründen eigentlich vor den Kadi."
Dazu folgendes: Im Jahre 1992 verlautbarte das Bundesgesundheitsamt fachintern, daß für die Bevölkerung eine
,,hohe Belastung mit Quecksilber aus Amalgamfüllungen"
(BfArM: ,,Amalgame - Nebenwirkungen und Bewertung der Toxizität", zahnärztliche Mitteilungen 82 (1992) Heft 19)
besteht. Im weiteren sah sich unter dem zunehmenden Druck warnender Wissenschaftler und verantwortungsbewußter Menschen- und Umweltschützer das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 1995 genötigt, u.a. folgende Zugeständnisse in die Gebrauchs-und Fachinformation für Amalgam aufzunehmen (d.h.: den Beipackzettel des Produkts, dessen Risiken und Nebenwirkungen keinem Patienten verschwiegen werden dürfen!):
,,Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes sollte die Zahl der Amalgamfüllungen für den einzelnen Patienten so gering wie möglich sein, da jede Amalgamfüllung zur Quecksilberbelastung des Menschen beiträgt. Zahnärztliche Amalgame stellen eine wesentliche Quelle der Quecksilberbelastung der Bevölkerung dar."
(Gebrauchs- u. Fachinformation für Amalgam, 1995)
Und in der gleichen Fachinformation/Bescheid des BfArM zur Begründung der neu festgesetzten Kontraindikation von Amalgam während der Schwangerschaft heißt es:
,,Da Quecksilber im Organismus kumuliert, können aufgrund erhöhter Belastungen biologische Veränderungen entstehen, die insbesondere in Sorge um die nachfolgende Generation zur Verhütung gesundheitlicher Risiken vermieden werden müssen."
Da bei Erwachsenen durch die entsprechend längere Kumulationszeit von Hg selbstverständlich ebenso biologische Veränderungen und damit Gesundheitsrisiken auftreten können, ist nicht einzusehen, warum hier lediglich Vorsorge für die nachfolgende Generation getroffen wird. Im übrigen strich das BfArM bedeutsamerweise in diesem neuen Amalgam-Erlaß von 1995 den vorher in der Fachinformation zu gamma 2-freien Amalgamen enthaltenen Satz
,,Hiermit ist kein gesundheitliches Risiko verbunden"
und versuchte, sich mit der oben zitierten Formulierung
,,Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes"
aus der Verantwortung zu ziehen!
Auch an die Pharmazeutischen Unternehmen ging dieser neue Bescheid des BfArM von 1995. U.a. findet sich darin der erstaunliche Hinweis auf die
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"möglicherweise ernsten Gefahren auf Grund der mit der Anwendung von Amalgam einhergehenden Quecksilberbelastung."
(BfArM: Bescheid vom 21.7.1995 an die Pharmazeutischen Unternehmen)
Und desweiteren werden sogar ausdrücklich die
"chronischen Intoxikationen - wie sie im Niedrigdosisbereich durch Amalgamfüllungen auftreten können -
(BfArM: Bescheid vom 31.3.1995 an die Pharmazeutischen Unternehmen)
erwähnt!!!
Diese Neuerungen des BfArM interpretierten Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung u.a. wie folgt:
"Es wird erkennbar, daß das Bundesinstitut eine Gesundheitsgefährdung durch Quecksilber nicht ausschließt."
(BZÄK, KZÄBV: Schreiben vom April 1995 ,,An alle niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte")
Als im Mai 1996 zum Abschluß des Ermittlungsverfahrens gegen den größten deutschen Amalgamhersteller Degussa AG wegen Körperverletzung von der Staatsanwaltschaft Frankfurt die gesundheitsschädigende Wirkung von Amalgam juristisch anerkannt und erklärt wurde,
"deutlich und unmißverständlich auf die Gefährlichkeit von Amalgam hin(zu)weisen",
(Erich Schöndorf, Staatsanwaltschaft Frankfurt/M., Verfügung vom 31.5.1996, Az.: 65 Js 17084.4/91 - Unterstreichung des Verfassers)
bot Degussa, die sich zwischenzeitlich aus der Amalgamherstellung zurückgezogen hatte, der Zahnärzteschaft an, aus Gründen der Produkthaftpflicht restliches Amalgam kostenfrei gegen Kunststoff für Zahnfüllungen einzutauschen. Daraufhin informierte die KZV (Kassenzahnärztliche Vereinigung) Westfalen Lippe in einem <>internen Schreiben vom 10. Jan. 1994:
,,Wenn also das Bundessozialgericht ein Gefahrenpotential anerkannt hat und der größte Hersteller von Amalgam nicht mehr bereit ist, die Gefährdungshaftung der Produkthaftpflicht zu tragen, kann niemand mehr ignorieren, daß die Verwendung von Amalgam als Zahnfüllstoff potentiell gefährlich sein kann...
Wer diese Situation ignoriert, läuft auch als Zahnarzt Gefahr, beim Auftreten von Schäden beweisen zu müssen, daß sie nicht vom Amalgam herrühren (...).
Sie sind zu einer umfassenden Beratung eines jeden Patienten verpflichtet."
Das heißt im Klartext, daß der Patient über alle Gefahren und Alternativen informiert werden muß, andernfalls, so die KZV weiter:
,,Wird der Versicherte nicht ausreichend aufgeklärt, ist seine Einwilligung in die zahnärztliche Maßnahme unwirksam, der Heileingriff damit rechtswidrig - es liegt gegebenenfalls Körperverletzung vor."
2) DESINFORMATIONEN SEITENS DER AMALGAMLIGA ZUR IRREFÜHRUNG DER BEVÖLKERUNG
Daß der im Gegensatz zu den o.g. Fakten in der Öffentlichkeit praktizierten Verschleierungstaktik u.a. wirtschaftliche Interessen zugrunde liegen, geht u.a. aus einem Artikel in einer Zeitschrift für Zahnärzte (also wohlgemerkt: ebenfalls nicht für den Verbraucher bestimmt!) hervor:
,,Amalgam ist ein Medizinprodukt im Sinne der Richtlinie 93/94/EWG (...)
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Als unmittelbare Folge der oben erwähnten Diskussion über die Sicherheit von Zahnamalgam sowie aus anderen umweltbezogenen Gründen haben einige Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Maßnahmen zur Einschränkung seiner Verwendung getroffen oder beabsichtigen, welche zu ergreifen.
Da das primäre Ziel der Medizinprodukte-Richtlinie der Abbau von Handelshemmnissen innerhalb der Europäischen Union (EU) ist, sieht man die potentielle Gefahr der Errichtung einer Barriere für den freien Verkehr dieses Produkts."
(,,Abschlußbericht der Ad-hoc-Arbeitsgruppe 'Amalgam'", Die Zahnarzt Woche 33-34/97, S. 6)
Generell ist gegen das Streben nach freiem Verkehr und Handel von Produkten, wozu auch Arzneimittel zählen, natürlich nichts einzuwenden. Als deplaziert dürfte allerdings diese Devise beispielsweise im Fall von Massenvernichtungsmitteln gelten, womit deutlich wird, daß wirtschaftliche Interessen nicht a priori Vorrang vor einer ethischen, humanen Verpflichtung haben. Gleiches gilt für das Produkt Amalgam, mit dem aber trotz seiner verheerenden Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit skrupellos Geschäfte gemacht werden.
Als Kassenzahnärztliche Vereinigung müssen Ihnen diese genannten Fakten (neben der Fülle entsprechender internationaler Literatur) bekannt sein. Ihre Äußerung also, wir wiederholen, die geschürte Verunsicherung der Bevölkerung (nichts anderes als die gesetzlich gebotene Aufklärung!) sei Geschäftemacherei und gehöre zum Schutze des Patienten vor den Kadi, ist nachgerade pharisäerhaft und infam!
In gleicher Gesinnung versuchen auch andere zahnärztliche Standesorganisationen von der Brisanz des Themas durch Diffamierung der Aufklärer und Betroffenen abzulenken. So verlautbarte etwa die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung in einer Presseerklärung u.a.:
"4. Die deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung hält die Amalgamdiskussion nach wie vor für überflüssig, weil die Auseinandersetzung die wissenschaftliche Argumentation verlassen hat und eine Vielzahl von Menschen ohne Not verunsichert sind.
5. Die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung fordert, daß bei der Diskussion um den Füllungswerkstoff Amalgam wieder wissenschaftliche Erkenntnisse in gebührendem Ausmaß berücksichtigt werden müssen."
(Dt. Gesellschaft für Zahnerhaltung e.V., i.A. Prof. Dr. H.-J. Gülzow: Presseerklärung vom 3.2.1992)
Da wir eben diese Forderung nach Wissenschaftlichkeit für äußerst angebracht halten, kommen wir ihr im Gegensatz zu den heuchlerischen Erklärungen der Amalgamliga gerne und ausschließlich nach, um der Vielzahl von Menschen, die in Not sind zu versichern, daß nicht die Amalgamdiskussion, sondern das Amalgam selbst mehr als überflüssig ist und die Auseinandersetzung mit den Amalgambefürwortern im weiteren nicht mehr nur der wissenschaftlichen, sondern auch der juristischen Argumentation in gebührendem Ausmaß bedarf.
In Ihrem ZAHNmagazin schreiben Sie:
"Diesen Zahnfüllwerkstoff gibt es trotzdem noch immer (wenn auch in stets verbesserter Form). Und das muß Gründe haben."
Eben! Wenn das angeblich Gute stets verbessert werden muß, kann es so gut nicht sein, wie man uns ständig glauben machen will. Im übrigen haben aber die ,,Verbesserungen", etwa die Einführung des Silberamalgams und des Non-gamma-2, nichts an der toxischen Brisanz dieses Materials geändert. Denn im Gegensatz zur Propaganda setzt das neue Non-gamma 2-Amalgam nicht weniger Quecksilber frei als die früheren gamma-2-haltigen Amalgame. In diesem Zusammenhang sind abermals die divergierenden öffentlichen und fachinternen Verlautbarungen äußerst interessant. Neben der zahnärztlichen Fachpresse erklärte auch das Bundesgesundheitsamt (BGA) intern:
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"Hinsichtlich der Quecksilberbelastung verhalten sich gamma-2-haltige sowie gamma-2-freie Amalgame gleich."
(Schreiben vom 6.1.1993, Unterzeichnerin: Dr.T. Zinke;
ebenso Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Referat auf der Expertenanhörung ,,Möglichkeiten und Grenzen zahnärztlicher Füllungstherapien in der Zukunft", veranstaltet vom BfArM am 9.12.1994 in Berlin, abgedr. in: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: öffentliche Expertenanhörung am 09.12.1994 zum Thema Amalgam, Zusammenstellung der Vortragsmanuskripte, S. 8-22;
vgl. auch BGA: ,,Amalgame - Nebenwirkungen und Bewertung der Toxizität", zahnärztliche Mitteilungen 82 (1992) Heft 19 S. 36-41)
Und u.v.a.: P. Städtler/H.: ,,Cu-, Ag-, Sn- und Hg-Abgabe von NG-2-Amalgamen bei unterschiedlichen Korrosionsbedingungen". Zeitschrift für Stomatologie 89/2 (1992) 73-79)
Dagegen heißt es in einem der Bevölkerung zugänglich gemachten Amalgam-Gutachten in einer Publikation des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ), das dem Verfasser (und Kollegen!) Prof. Riethe (Direktor der Abtlg. für Zahnerhaltung am Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität Tübingen) im Vorwort nachdrücklich für seinen Beitrag dankt:
,,Die Hg-Abgabe von Non-Gamma-2-Amalgamfüllungen liegt gegenüber konventionellen Amalgamen mit der Gamma-2-Phase erheblich niedriger."
(Prof. Dr. Dr. P. Riethe: ,,Amalgam-Gutachten 1985", in: Institut der Deutschen Zahnärzte: Amalgam - Pro und Contra, Deutscher Ärzte-Verlag Köln 1992)
Als Geschichtsklitterung ist in Ihrem ZAHNmagazin die Aussage zu werten:
,,Auch die Amalgambefürworter haben nie behauptet, daß die Silberlegierung ,biokompatibel sei, also keinerlei Auswirkungen auf den Körper habe."
Wir verweisen diesbezüglich nochmals auf die in unserem Schreiben S. 3 zitierte Veröffentlichung des BGA/BfArM: Hiermit ist kein gesundheitliches Risiko verbunden.
Gegenüber Patienten wurde immer die absolute Neutralität des Materials betont mit der gelegentlichen kleinen Einschränkung, daß, wie Sie anführen, Amalgam nur
,,in seltenen Fällen zu lokalen Nebenwirkungen oder allergischen Reaktionen führen"
kann. Eine andere Presseveröffentlichung Ihrer Zunft versteigt sich sogar zu der kühnen Aussage, es sei
,,eine Amalgamallergie nachweislich weltweit nur bei zirka 100 Personen aufgetreten."
(Bundeszahnärztekammer, Dt. Zahnärztekammern u. Kassenzahnärztl. Bundesvereinigung (Hrsg.): Zahnärztliche Mitteilungen 88, Nr. 1, 1.1. 1998, (49))
online: http://www.kzbv.de/zm/1_98/pages2/fort2.htm
Diese Aussage entspricht schlichtweg nicht der Wahrheit. Da Quecksilber neben seiner hauptsächlichen Neurotoxizität auch einen stark immunschädigenden Effekt sowohl auf das Komplementsystem als auch auf das humorale und zelluläre Immunsystem hat, ist neben Infektanfälligkeit und vielfältigsten allergischen Erscheinungen infolge der immunschwächenden Wirkung der Dauernoxe Amalgam auch die Amalgamallergie selbst relativ häufig. Dauernoxen wie sie durch die permanente Einwirkung von Schwermetallen aus Amalgamfüllungen und in brisanter Verschärfung des Problems durch die zusätzliche Speicherung im Organismus gegeben sind, ziehen eine permanente Immunreaktion nach sich, was neben der toxischen Schädigung das Immunsystem durch die ständige Provokation letztlich erschöpft und damit ein allergisches Geschehen nicht nur lokal, sondern systemisch auslöst. Diesbezügliche klinische, kontrollierte Studien geben bei etwa 20% (!) der amalgamtragenden Probanden positive Testreaktionen auf Amalgam an. Außerordentlich bedeutsam bei diesen Untersuchungen ist,
,,1) daß Patienten ohne amalgamgefüllte Zähne keinerlei positive allergische Reaktion
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aufwiesen nach Epicutantesten, 2) Allergiker zu 26,6% positiv reagierten, 3) chronisch Kranke zu 13,3% - aber auch von den klinisch Gesunden 8,3% - eine positive Reaktion hatten."
(R.Türk: ,,Schäden durch Amalgam: Argumente der Kritiker - Statement", Institut d. Deutschen Zahnärzte (Hrsg.): Amalgam - Pro und Contra, Deutscher Ärzteverlag Köln 1992; E. Djerassi: ,,Amalgam und Quecksilberallergie i. d. stomatologischen Praxis", Habilitationsschrift - Stomatologische Fakultät, Sofia 1973)
In einer anderen Studie stellte man fest, daß drei bis 15% der Bevölkerung (!) allergisch auf Quecksilber reagieren.
(J. Abel et al.: ,,Quecksilber-Exposition und ihre Folgen, Dt. Ärzteblatt 87, B-2568 - B-2569)
Und in den ,,Medizinisch Immunologischen Laboratorien" von PD Dr. med. habil. W. Bieger in München, die sich u.a. aufgrund des großen Bedarfs eigens auf die immunologische Austestung von Zahnmetallen spezialisiert haben, kam man zu dem Ergebnis in der Häufigkeit von Allergien gegenüber organischem Quecksilber von 21,8% der Untersuchten, gegenüber Silber 9,5% und Zinn 4,5% als übrige Bestandteile von Amalgam.
(W. P. Bieger: ,,Immuntoxikologie der Dentalmetalle", Immunologie 118-7/97)
D.h., daß allein in der BRD Millionen von Menschen von dieser Allergie betroffen sind und weiterhin ständig diesen krankheitsauslösenden Allergenen durch ihre Quecksilber und andere Schwermetalle freisetzenden Amalgamfüllungen ausgesetzt sind! Die angeblich seltene ,,Amalgam"allergie ist lediglich spitzfindig formuliert und damit abermals bewußte Irreführung, da die Mehrzahl der Amalgamträger lediglich auf einen Inhaltsstoff von Amalgam, meist Quecksilber und nicht auf sämtliche Bestandteile (Silber, Zinn, Kupfer), die als Konglomerat den Namen ,,Amalgam" tragen, allergisch sind! Desweiteren widerlegen Ihre falsche Behauptung von unseren Patienteninitiativen gesammelte tausendfache Untersuchungsbefunde Betroffener. Die permanenten gewaltigen Schadstoffeinwirkungen auf den Menschen unserer Zeit - darunter auch in hohem Maße Schwermetalle aus Amalgamfüllungen - gelten in der Wissenschaft u.a. als Initialreiz für den sprunghaften Anstieg von Allergie- als auch Autoimmun-Erkrankungen in der Bevölkerung, so daß - insbesondere von Ärzten! - alles daran gesetzt werden sollte, diese schädlichen Einflüsse zu beseitigen, zumindest zu reduzieren. Stattdessen aber leugnen oder verharmlosen Sie und andere Amalgambefürworter in unverantwortlicher Weise auch diese Fakten, was schwer mit Ihrer Forderung in Einklang zu bringen ist, daß ,,wissenschaftliche Erkenntnisse in gebührendem Ausmaß berücksichtigt werden müssen." (s. oben S. 5)
Die ominösen, taktisch begründeten Thesen der Schulzahnmedizin werden der Wahrheit der Wissenschaft und dem wachsenden Zorn der Bevölkerung weichen. Zur unrühmlichen Geschichtsschreibung der Zahnmedizin zählen bereits auch die beiden falschen Behauptungen, Amalgamfüllungen führten nicht zu einer Hg-Freisetzung und nach Revision dieser These die darauf folgende, die Quecksilberfreisetzung aus Amalgamfüllungen führe zu keiner Hg-Belastung im menschlichen Organismus. Da es ebenfalls zu Ihrer Verschleierungstaktik gehört, diese vormaligen Behauptungen in Abrede zu stellen
(z.B. in: Zahnärztliche Mitteilungen 88, Nr. 1, 1.1. 1998, (49)),
sei auch hierzu aus der Fülle von Material auf ein paar Belege Ihrer Unredlichkeit hingewiesen.
(H.P. Bertram: ,,Spurenelemente-Analytik, ökotoxikologische und medizinisch-klinische Bedeutung", Urban & Schwarzenberg 1992; G. Drasch/G. Roider: ,,Zahnamalgam und Schwangerschaft", Geburtshilfe Frauenheilkunde 55(6) M63-M65 (1995); K.H.R. Ott: ,,Amalgame unter besonderer Berücksichtigung gesundheitlicher Gefährdung in der Zahnarztpraxis", Zahnärztliche Praxis 44(10) S.329-332 (1993))
Auch die derzeitige offizielle Erklärung der Schulzahnmedizin in der Formulierung Ihrer Redaktion des ,,ZAHNmagazins",
,,daß die Quecksilberkonzentration im Organismus dabei im subtoxischen Bereich verbleibt",
entspricht nicht den Tatsachen, denn Studien belegen zuhauf, daß Hg schon in kleinster Dosierung zytotoxisch wirkt und somit den Stoffwechsel nachteilig beeinflußt. Darüber hinaus werden die zwar kleinen, aber kontinuierlich aufgenommenen anorganischen Quecksilbermengen in Form von Dampf und Ionen (durch mechanische und thermische Belastung, ein saures Mundmilieu, Elektrolyse, Korrosion sowie Diffusion über die Dentinkanälchen) und, noch um ein Vielfaches toxischer, in metabolisierter Form als organische Variante im Körper deponiert und führen über Jahre und Jahrzehnte zu einer Akkumulation und damit zu einer chronischen
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Intoxikation, was Ihnen sehr wohl bekannt sein muß. Es ist der seit bereits Mitte der 50er Jahre dokumentierte und in der Folge immer wieder bestätigte Wissensstand, dessen Kenntnis bei Herstellern, Behörden, Wissenschaftlern und Praktikern beim pflichtgemäßen Studium der Fachliteratur vorauszusetzen ist.
Wenn sich Intoxikationssymptome, wie zahlreich in der unabhängigen wissenschaftlichen Literatur als auch bundes-/weltweit in der ärztlichen Praxis dokumentiert, unterhalb von - immer willkürlich festgesetzten, d.h., für das menschliche Individuum niemals allgemein gültigen - Grenzwerten manifestieren, so sind, wie Ihrerseits stereotyp praktiziert, weder die Symptome noch die Wissenschaft in Zweifel zu ziehen, respektive zu negieren, sondern die Grenzwerte! Der in Ihren Reihen viel bemühte LOAEL (lowest observed adverse effect level - Grenzwert für eine beobachtete schädliche Wirkung) ist für Quecksilber nicht bekannt bzw.: Grenzwertkonzentrationen für Hg in menschlichen Organen existieren nicht, wie u.a. nachzulesen ist in:
G. Drasch/G. Roider: ,,Zahnamalgam und
Schwangerschaft", Geburtshilfe Frauenheilkunde 55(6) 1995 und 0. Oster/W.
Prellwitz: ,,Die Pathobiochemie, Diagnose und Therapie der Metall- und
Metalloidintoxikation"
2. Die Quecksilberintoxikation, Intensivmedizin 22(3) 1985.
Selbst die WHO stellte fest:
"(...) it is not scientifically possible to set a level for mercury, e.g. in blood or urine, below which mercury-related symptoms will not occur (...)"
(WHO: Environmental Health Criteria Nr. 118, ,,Inorganic mercury", Genf 1991)
Und auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das ebenso wie die WHO die Bevölkerung noch immer wider besseres Wissen der Amalgamgefahr aussetzt, bekennt in einem internen (!) Schreiben, daß
",(...) ein NOEL bzw. LOEL für die Quecksilberkonzentration in der Großhirnrinde bzw. in der Niere nach derzeitigem Stand des Wissens nicht festgelegt werden kann. (...) Er (LOEL-Wert) wird durch das Auftreten von klinischen Symptome(n) der Feerschen Neurose bereits bei einer Quecksilberkonzentration von 6,9 mcg/l Urin widerlegt."
(BfArM: Widerspruchsbescheid an Stufenplanbeteiligte vom 21.07.1995, GS 4.1-7140-00 38/ wie Anlage, Unterzeichner: Domeyer. - (Kursiv in Klammern: unsere Anmerkung))
Es entspricht ergo einfach nicht den wissenschaftlichen Tatsachen, daß man bei der Unwägbarkeit von toxischen Substanzen im allgemeinen und bei Quecksilber aus Amalgamfüllungen im besonderen gegenüber der Bevölkerung vorgibt, einen absoluten Grenzwert für eine angeblich harmlose Belastung bzw. eine Intoxikation mit pathologischen Folgen bestimmen zu können.
Desweiteren sind die von WHO und BfArM angegebenen MAK- (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) und BAT - (Biologische Arbeitsstoff-Toleranz) Werte für Amalgamträger irrelevant, da sie aus dem Bereich der Arbeitsmedizin stammen, sich also auf eine tägliche 8h- und wöchentliche 40h-Exposition am Arbeitsplatz beziehen und nicht auf eine im menschlichen Körper implantierte, permanent wirksame Giftquelle. Die generelle Unzulänglichkeit dieser Grenzwerte kommt u.a. durch die Tatsache zum Ausdruck, daß bei Akkumulation von Schadstoffen im Organismus, wie es bei Hg der Fall ist, ein toxisches Risiko überhaupt nicht mehr einzuschätzen ist. Desweiteren führt auch die völlig unterschiedliche Festlegung in den einzelnen Ländern diese Unbedenklichkeitsgrenzen ad absurdum. In Rußland liegt der MAK-Wert für Hg-Dampf bei 10 mcg/m3, in der Schweiz bei 50 mcg/m3 und in Deutschland bei arbeitgeberfreundlichen 100 mcg/m3, wobei diese Werte für Hg-Dampf als auch für die Aufnahme von Hg-Ionen bei Amalgamträgern sogar z.T. überschritten werden. Im übrigen sind in der arbeitsmedizinischen Literatur zur Genüge Fälle von HgIntoxikationen beschrieben, die auch weit unterhalb der genannten Werte auftraten. U.a. Autoren benennt P. Gundlach diesen Fakt mit den Worten:
,,Die bei 0,1 mg/m3 angesetzte MAK ist jedoch keine natürliche Grenze der Giftwirkung, auch kleinere Konzentrationen können unter Umständen eine Vergiftung bewirken."
(P. Gundlach: ,,Neurologische Aspekte der Quecksilbervergiftung", Dissertation, München 1979)
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Ferner sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß auch in der Arbeitsmedizin, deren Richtlinien stets als Maßstab für eine Beurteilung der Amalgamproblematik herangezogen werden, auf dem Gebiet der Quecksilber-Forschung im Hinblick auf spezielle wissenschaftliche Fragestellungen ein gewaltiges Defizit besteht, was u.a. sogar die als arbeitgeberfreundlich einzustufende Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung dokumentiert hat.
(W. Piechotta/U. Witting ,,Cancerogene, mutagene und immunsystembezogene Wirkungen von Blei, Cadmium und Quecksilber", Hrsg.: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung, Wirtschaftsverlag Nw/Verlag für neue Wissenschaft GmbH, Dortmund/Bremerhaven 1983)
Innerhalb der Zahnärzteschaft weiß man allerdings sehr wohl um die hohe Gesundheitsgefährdung durch Amalgam bzw. Quecksilber, was in üblicher Weise aber nur fachintern publiziert ist. In einem bekannten Kompendium für Zahnärzte mit dem Inhalt der fachgerechten Verarbeitung von Dentalwerkstoffen beispielsweise wird zum Gesundheitsschutz des Arztes (!) u.a. darauf hingewiesen:
,,Der MAK-Wert gestattet keinen Schluß auf die Bedenklichkeit oder Unbedenklichkeit einer kürzeren Einwirkung höherer Konzentrationen eines Arbeitsstoffes. Und bei verschiedenen Arbeitsphasen der Amalgamverarbeitung kann es zu solchen kurz-zeitigen, erheblich über dem MAK-Wert liegenden Konzentrationen kommen. Zudem vermag das gleichzeitig oder hintereinander erfolgende Zusammenwirken verschiedener Stoffe die gesundheitsschädliche Wirkung erheblich zu verstärken. Weiterhin beziehen sich die Angaben der maximalen Arbeitsplatzkonzentration in der Regel (nur!) auf den einen reinen Stoff und werden stets für eine Temperatur von 20° C angegeben. Bekanntlich beträgt die Temperatur in der Mundhöhle 32-37° C; und es zeichnet sich speziell das Quecksilber durch eine mit steigender Temperatur außerordentlich zunehmende Flüchtigkeit aus (...)
Im Hinblick auf diese Fakten dürfte es gerade beim Umgang mit Quecksilber und Amalgam in der zahnärztlichen Praxis äußerst problematisch sein, sich auf die Werte der maximalen Arbeitsplatzkonzentration beziehen oder gar verlassen zu wollen. Nicht zuletzt schon deshalb, da bis jetzt fundierte Kenntnisse über den Summationseffekt fehlen und wir wie Bader (...) die Ansicht vertreten, daß man bereits vor den allerkleinsten Mengen, die auf lange Dauer auf den Menschen wirken, größten Respekt haben muß!
Oberstes Gebot muß deshalb sein, sich grundsätzlich zu befleißigen, alle nur erdenklichen Quecksilberdampf-'Quellen zu erkennen und weitmöglichst auszuschalten."
(K. Eichner (Hrsg.): ,,Zahnärztliche Werkstoffe und ihre Verarbeitung", Dr. Alfred Hüthig Verlag Heidelberg, 1981)
Da nach geltendem Recht alle Menschen gleich sind, ist der Patient diesbezüglich selbstverständlich dem Arzt gleichgestellt und hat somit Anspruch auf die gleiche Auslegung und Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse für seine Person!
Der MAK-Wert eignet sich also in keiner Weise als Gegenbeweis für Schädigungen im Einzelfall. Die ,,Exaktheit" von Grenzwerten unterstellt im Bereich von Toxikologie und Medizin ein Wissen, das de facto nicht vorhanden ist Es existieren in unserer Welt neben den natürlichen Toxinen gut 12 Millionen synthetische Substanzen, über die toxikologisch in ihrer Auswirkung auf Gesundheit und Umwelt so gut wie nichts bekannt ist. Neben anderen Lebewesen ist der menschliche Organismus von so gigantischer Sensitivität und Komplexität, die im Vergleich dazu die moderne Medizin in den Dilettantismus verweist. Wer wagt es da, bei der Fülle der in Addition und Kombination auf uns allüberall einwirkenden Schadstoffe - darunter die hohe Exposition gegenüber Quecksilber aus Amalgamfüllungen - toxische Effekte und diesbezügliche Defekte der menschlichen Gesundheit zu negieren und als Hysterie abzutun?! Kein Arzt und keine Gesundheitsbehörde würde das Zigarettenrauchen als nicht gesundheitsgefährdend anpreisen und entsprechend zwangsverordnen, nur weil es Raucher gibt, die diese tägliche Giftaufnahme scheinbar unbeschadet tolerieren. Es ist indes lediglich eine Frage der Zeit, der Konstitution bzw. der Disposition sowie der Einwirkung anderer Noxen, ob und wann der Körper auf die stete Gifteinwirkung mit Krankheit reagieren wird. Ergo ist es mehr als unverantwortlich, das generelle Gesundheitsrisiko durch eine hoch potente Noxe wie Amalgam zu leugnen und deren weiteren Gebrauch zu propagieren und diktatorisch zu verordnen!
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3) DIE CHRONISCHE QUECKSILBERINTOXIKATION DURCH AMALGAM
Die Kriterien des o.g. LOAEL sind schlichtweg durch die Tatsache erfüllt, daß es weltweit millionenfache, diagnostizierte Erkrankungen durch Amalgam gibt, was sowohl Ärzte als auch Patienteninitiativen mit umfangreichen Materialsammlungen aus der Praxis belegen können. Auch wenn Sie die Amalgamvergiftung beharrlich leugnen, so ändert das nichts an deren Existenz. Da unter keinen Umständen ein physiologischer Bedarf an Quecksilber als Spurenelement nachgewiesen ist, es sich also ausschließlich um ein hoch potentes Gift handelt, ist jede Hg-Aufnahme potentiell pathogen. Über die grundsätzliche Gefährlichkeit von Quecksilber heißt es u. a. in einer Einführung in die gesetzliche Gefahrstoffverordnung (!):
,,Quecksilber ist ein Nervengift. Chronische Vergiftungen können über Zittern der Hände zu Gedächtnisschwäche bis zur völligen Verblödung führen. (...) Daraus ergibt sich, daß bereits eine länger dauernde Aufnahme kleinster Mengen dieser Verbindungen gefährlich werden kann.
Die Quecksilberverbindungen werden vom Körper nahezu vollständig aufgenommen, hemmen dann bestimmte Enzyme und schädigen die Zellmembranen der Niere und des Nervensystems. Immer wieder kommt es durch Einatmen von Staub, Quecksilberdämpfen und -tröpfchen und durch Verschlucken von Quecksilberverbindungen zu Vergiftungen. Da die Fähigkeit des Menschen, Quecksilber zu entgiften und auszuscheiden sehr unterschiedlich ist und seine Empfindlichkeit gegen Quecksilberverbindungen außerordentlich schwankt, liegt die tödliche Dosis der Quecksilberverbindungen sehr weit auseinander."
(H. Hörath: Giftige Stoffe Gefahrstoffverordnung, Eine Einführung in die Gesetzes- und Giftkunde, zugleich eine Vorbereitung auf die Sachkenntnisprüfung, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH, Stuttgart 1991)
Was für die letale Dosis zutrifft, hat selbstverständlich auch Gültigkeit für (lediglich) pathologische Auswirkungen, wie sie im allgemeinen bei einer chronischen Hg-Vergiftung durch Amalgam auftreten, wobei aber auch im Zusammenhang mit Amalgam Todesfälle verzeichnet sind.
(U.a. im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. gegen Degussa in den 90er Jahren)
Ebenso gilt nach der Haberschen Regel als auch nach dem Prinzip der Summationswirkung, daß man mit kleinen, aber langfristigen Dosen eines Giftes eine ebenso schwere Vergiftung und Schädigung erleiden kann wie bei kurzfristigen, akuten. So äußerte sich beispielsweise
J. Thomsen zu diesem Thema:
,,Jede Einzeldosis hinterläßt eine irreversible Schädigung, alle Einzeldosen summieren sich verlustlos, bis der krankheitsauslösende Schwellenwert erreicht ist. (...) Die Tagesdosis eines Giftes kann so gering sein, daß sie als unbedeutend erachtet wird im Bereiche der grob materiellen Untersuchungsmethoden. Unabhängig von der Frage, ob die Ionen vom Körper ausgeschieden werden oder nicht, ist davon auszugehen, daß im Laufe von Wochen und Monaten oder Jahren eine Summationswirkung entsteht."
(J. Thomsen: ,,Schäden durch Amalgam: Argumente der Kritiker Statement", Institut der Deutschen Zahnärzte (Hrsg.): Amalgam Pro und Contra, Deutscher Ärzte-Verlag, Köln 1992)
Die Intoxikationsmöglichkeit durch Amalgam ist seit langem von der unabhängigen Wissenschaft belegt. Unter vielen anderen Autoren publizierte beispielsweise L. Reis:
,,Eindeutig steht fest, daß durch Amalgamfüllungen eine chronische Quecksilberintoxikation hervorgerufen werden kann."
(L. Reis: ,,Die Spurenelemente im menschlichen Körper und ihre Bedeutung", Dissertation, Erlangen 1960)
Und E. Köhler benannte in einer Arbeit, für die er mit dem Arnold-Biber-Preis geehrt wurde, aufgrund von Amalgamfüllungen u.a.:
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,,auftretende Fernschäden, die als Intoxikationserscheinungen (Nierenparenchym, Verdauungstraktus), allergische Phänomene (Haut) und sehr lästige neurologische Erscheinungen bekannt geworden sind. Ich muß aber hier betonen, daß diese Erkenntnisse nicht jüngsten Datums sind."
(H. Köhler: ,,Kritische Betrachtungen über Messungen elektrischer Metallpotentiale im Munde", Deutsche Zahnärztliche Zeitschrift 1958)
Diese Feststellung, daß Quecksilber aus Amalgamfüllungen zu lokalen und systemischen Reaktionen im Organismus, d.h., Gesundheitsschäden führen kann, findet sich auch in diversen Publikationen der herstellenden Industrie, u.a. auch in der vom Amalgamhersteller Bayer AG Leverkusen 1982 erstellten ,,Monographie über zahnärztliche Amalgame", die von der u.a. mit Universitätsprofessoren besetzten B9-Kommission des Bundesgesundheitsamtes (BGA) als korrekt und gültig bestätigt wurde. In einem Informationsblatt vom Januar 1998 über die Materialsicherheit von Dispersalloy MSDS (Dentalamalgam) des Herstellers DENTSPLY Caulk findet man u.a. folgende Beschreibung über mögliche Auswirkungen von Quecksilberamalgam!:
"Exposition gegenüber Quecksilber kann Haut-, Augen-, Atemwegs- und Schleimhautirritationen verursachen. (...) Quecksilber kann auch die Haut und die Lunge sensibilisieren und als Nieren- und Nervengift wirken. (...)
Inhalation: Chronisch: Das Einatmen von Quecksilberdampf über eine lange Zeit kann Merkurialismus verursachen, der durch feinen Tremor und Erethismus charakterisiert ist. Der Tremor kann zuerst die Hände befallen, kann aber auch im Gesicht, an den Armen und Beinen auftreten. Erethismus kann sich durch Erröten, Befangenheit, Depression oder Verzagtheit, Unmut bei Kritik, Reizbarkeit oder Nervosität und Kopfschmerzen zeigen, in schweren Fällen können auch Halluzinationen, Gedächtnisverlust und geistiger Verfall auftreten. Bereits niedrige Konzentrationen von 0,03 mg/m3 haben beim Menschen psychiatrische Symptome verursacht. (Unsere Anmerk.: Die amalgambedingte durchschnittliche Quecksilberaufnahme in Form von eingeatmetem Hg-Dampf liegt nach Angaben der WHO, des BGA und des BfArM zwischen 3,8 - 21 mcg pro Tag! Hierbei bleibt die zusätzliche Aufnahme von Hg-Ionen durch Verschlucken mit dem Speichel sowie die Resorption von Silber, Zinn und Kupfer als übrige Bestandteile von Amalgam für ein Krankheitsgeschehen unberücksichtigt)
Eine Beeinträchtigung der Nieren kann bei Proteinurie, Albuminurie, Enzymurie und Anurie angezeigt sein. Andere Auswirkungen können Salivation, Gingivitis, Stomatitis, Lockern der Zähne, violette Ränder am Zahnfleisch, Diarrhöe, chronische Pneumonitis und milde Anämie umfassen. (...) Die Anzahl der Amalgamrestaurationen sollte bei einem Patienten auf ein Minimum reduziert bleiben."
(DENTSPLY Caulk: Informationsblatt über Materialsicherheit (19 Januar 1998) zu Dispersalloy (Dentalamalgam), Schwermetallbulletin 3/97, S. 29)
(Zu unserer Anmerk.: WHO: ,,Environmental Health Criteria Nr. 118", Genf 1991;
BGA: Schreiben vom 29.6.1994 an die pharmazeutischen Unternehmen, Unterzeichner: Dr. A. Thiele;
BfArM: Bescheid vom 31.3. 1995 an die pharmazeutischen Unternehmen)
Somit weiß auch das Bundesgesundheitsamt, bzw. wissen seine Nachfolgeinstitute, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und das Bundesinstitut für Gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinär Medizin von den möglichen gravierenden gesundheitsschädlichen Auswirkungen durch Amalgam, was, wie bereits erwähnt, in der neuen Amalgamverordnung vom BfArM von 1995 auch deutlich zum Ausdruck kam. (s. Zitate des BfArM auf S. 3 f unseres Schreibens.)
Zudem liegt den betreffenden Bundesbehörden eine Vielzahl von Meldungen seitens praktizierender Ärzte über amalgambedingte Schadensfälle vor, die das BGA u.a. im Bundesgesundheitsblatt 12/1992 veröffentlichte. Diese Liste enthält amalgaminduzierte Nebenwirkungen von den sog. Befindlichkeitsstörungen wie Müdigkeit, Schwäche, Schlafstörungen, Kopfschmerzen... über psychische und neurologische Störungen sowie gravierende Organschäden wie Herzrhythmusstörungen, Asthma, Struma... bis hin zum Tod.
Die Bevölkerung erfährt allerdings prinzipiell nichts von diesen fachintern hinreichend bekannten, hohen Risiken dieses Arzneimittels, das in Verschärfung der Brisanz im Fall von Nebenwirkungen nicht wie ein anderes Medikament einfach abgesetzt werden kann, da es im Organismus
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deponiert wurde und eine Amalgamentfernung aus den Zähnen den Patienten zusätzlich einer akuten Intoxikation aussetzt. Ebenfalls rein fachintern erfolgte die Information im Zahnärzteblatt:
,,Ein toxikologisches Restrisiko bei chronischer Einwirkung auch kleiner Quecksilbermengen ist besonders bei disponierten Patienten nicht auszuschließen."
(B. Wagner: ,,Amalgamfüllungen = toxikologisches Risiko?", Zahnärzteblatt Sachsen 2(8) 404,307 (1991))
Und desgleichen die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein:
,,Amalgamfüllungen nicht unbedenklich!
(Verlautbarung vom 8.6.1977, ohne nähere Angaben)
Nicht zuletzt verweisen wir in diesem Zusammenhang auch auf die Mitteilung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe an ihre Mitglieder über das Urteil des Bundessozialgerichts vom 8.9.1993 (Az.: 14a RKa 7/92), in dem
,,das Bundessozialgericht das Bestehen einer solchen potentiellen Gefährdung nunmehr höchstrichterlich anerkannt hat."
(Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe: Amtliches Mitgliederrundschreiben vom 10.1.1994 Vorstands-Information)
Aus Ihrer vorauszusetzenden Kenntnis der genannten Fakten aufgrund von Fachliteratur sowie Ihrer Zusammenarbeit mit Amalgamherstellern und dem Bundesgesundheitsamt bzw. BfArM, denen diese Tatsache, wie gesagt, seit langem bekannt ist, ergibt sich zwangsläufig zum Schutz der Patienten Ihre ärztliche Pflicht zur Aufklärung und zur konsequenten Abschaffung von Amalgam. Beidem kommen Sie nicht nach, sondern betreiben stattdessen bewußte Irreführung.
Desweiteren kann es Ihnen als Kassenzahnärztliche Vereinigung nicht entgangen sein, daß seit Anfang der 80er Jahre jährlich Fortbildungsseminare an den Fortbildungszentren verschiedener deutscher Zahnärztekammern u.a. mit dem Thema
,,Diagnostik der Amalgam-Intoxikation"
und
,,Therapie der Amalgam-Intoxikation"
stattgefunden haben!
(Die Zahnärztekammern Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Landeszahnärztekammer Hessen, Akademie für Zahnärztliche Fortbildung Karlsruhe)
In Ihrem Artikel aber nennen Sie diese von skrupellosen Menschen und schlimmer noch: iatrogen verursachte organische Erkrankung infolge einer chronischen Schwermetall- /Quecksilbervergiftung
"Amalgamphobie".
Das ist neben dem kriminellen Tatbestand blanker Zynismus. Die Anwendung von Amalgam ist das weltweit wohl größte organisierte Verbrechen an der Menschheit, dessen Sie sich in einer unheiligen Allianz mit Industrie und Politik schuldig machen. Und wenn die Opfer dieses Verbrechens sich der allgemeinen Volksverdummung entziehen und gegen den Widerstand der Täter herausfinden, was und wer die Ursache ihrer Leiden sind, werden sie kategorisch für verrückt erklärt. Das sind stalinistische Methoden. Erklärter Vertreter dieser Taktik ist u.a der in Ihrem Artikel erwähnte Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. H. Häfner vom Zentralinstitut für Seelische Gesundheit, der zum einen fälschlich vorgibt, Amalgam sei erst in den letzten Jahren in Verruf gekommen und zum anderen, daß er (wie Sie schreiben)
,,zahlreiche solcher erschreckenden Fälle von Amalgam-Phobien behandelt"
habe. Leider enthalten Sie aber den Lesern die wichtige Information vor, ob Prof. Häfner mit seiner Psychotherapie erfolgreich war. Falls nicht, was bei Schwermetallvergifteten und eben nicht Psychopathen anzunehmen ist, müßte seine Diagnose in Zweifel gezogen werden.
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Ca. 90% der bundesdeutschen Erwachsenen sind mit Amalgam behandelt. Laut Einschätzungen von Experten haben ca. 2 Millionen Deutsche gravierende Gesundheitsstörungen durch Amalgam, wovon mehrere hunderttausend Fälle bei Ärzten und davon etwa 100 000 bei ca. 150 Patienteninitiativen registriert sind. Ihrer unhaltbaren These zufolge wäre dies also eine Republik der Psychopathen und Chaoten, wobei auch das Ausland mit Millionen von Amalgam-Verrückten aufwarten kann! Hinzu kommen allein in der Bundesrepublik gut 10 Millionen amalgambedingte Erkrankungen, die ahnungslose Ärzte wie Betroffene als alters-, dispositions-, streß- oder -wie heute gang und gäbe - psychisch bedingt fehlinterpretieren und -behandeln. Es ist anzunehmen, daß die chronische Quecksilberintoxikation mit ihren vielfältigen Symptomen eine Massenerscheinung, eine Grunderkrankung in den Industrienationen ist, d.h., eine Vielzahl von Erkrankungen durch Amalgam ausgelöst oder zumindest mit verursacht wird.
4) MISSBRAUCH DER MEDIEN SEITENS DER AMALGAMLIGA ZUM ZWECK DER MEINUNGSMANIPULATION DER BEVÖLKERUNG
Die bevölkerungsrepräsentative Meinungsumfrage, die mit dem Ergebnis der überwiegenden Akzeptanz von Amalgam als Beweis für dessen Unbedenklichkeit in Ihrem Artikel angeführt wird, ist nun der Gipfel der Perfidie! Nachdem gegenüber der fachunkundigen Bevölkerung die Gefahren von Amalgam totgeschwiegen werden, d.h., Otto Normalverbraucher wortwörtlich für dumm verkauft wird, wird er nun in seiner Ahnungslosigkeit zum Experten und Richter gekürt, um das, was man ihm propagandistisch falsch eingetrichtert hat, zur Stütze der schamlosen Intrige als Wahrheit und seine vermeintlich eigene Meinung zu verkünden. Das ist finsterste Diktatur mit dem beliebten liberal demokratischen Tarnanstrich.
Wir schlagen eine andere repräsentative Überprüfung vor: ein überzeugender Nachweis Ihrer angeblichen Lauterkeit könnte leicht durch eine Überprüfung des Gebißstatus sämtlicher Amalgambefürworter erbracht werden. Wenn allen praktizierenden Zahnärzten und leitenden Beamten der für die Amalgamfrage zuständigen Bundesbehörden voran die Funktionäre aller zahnärztlichen Standesorganisationen, sämtliche in Ihrem Auftrag arbeitende Toxikologen, die Bundesgesundheitsminister der letzten Jahrzehnte sowie Amalgamhersteller und -händler nachweisen könnten, daß ihre Zähne wie die fast jedes anderen Bürgers mit Amalgam versorgt sind, könnten Ihre Thesen erheblich an Glaubwürdigkeit gewinnen. Dieser Test wäre weltweit äußerst einfach und kostengünstig vor jeder laufenden Amateur- oder Fernsehkamera durchzuführen und könnte via TV leicht Verbreitung finden, womit ein effizienter Beitrag zur Beruhigung der Bevölkerung geleistet würde, was doch in Ihrem Sinne sein sollte. Die Internationale Zahnärzteorganisation (FDI) hat allein über 550 000 Mitglieder, so daß im Verbund mit der zweiten Dachorganisation, der Internationalen Vereinigung für Forschung im Zahnbereich (IADR), nebst den amerikanischen, europäischen und nationalen Verbänden sowie den Vertretern aus Wirtschaft und Politik ein repräsentatives Ergebnis im Vergleich zur Weltbevölkerung erzielt werden könnte.
Sollte Prof. Schiele, ein Aktivist aus Ihren Reihen, (vormals Universität Erlangen, seit 1994 Universität Jena) seine 11-14 Amalgamfüllungen, mit denen er gerne prahlt(e) nicht inzwischen gegen Goldinlays ausgetauscht haben, so ist seine Teilnahme an diesem Test allerdings irrelevant, da er in wiederholten, sogenannten Selbstversuchen mit den Antidoten DMPS und DMSA die Hg-Depots seines Organismus reduziert bzw. eliminiert hat. Insofern kann er selbstverständlich nicht als lebender Beweis für die angebliche Unschädlichkeit von Amalgam fungieren und sein, laut persönlichen Angaben, sehr guter Gesundheitszustand nicht mit dem normaler Amalgamträger verglichen werden, denen diese effiziente Entgiftungsmöglichkeit verwehrt wird.
(R. Schiele: ,,Mobilisation von Quecksilber-Speicherungen im Organismus mittels DMPS (Dimaval)", Sonderdruck aus Arbeitsmedizin Präventivmedizin, 24. Jahrg., Heft 11, Nov. 1989, S. 249-251; Korrespondenz R. Schiele mit dem Amalgamopfer H. Schmidt: Briefe vom 19.1.1993, 8.2.1993 u. 13.1.1995, die bei uns eingesehen werden können.)
Daß Sie es nötig haben, in Ihrem ,,ZAHNmagazin" die Zeitschrift ,,DAS BESTE" (9/97) zu zitieren, verwundert weiter nicht mehr und unterstreicht abermals auch die Niveaulosigkeit Ihres Artikels, die billigen Methoden der Meinungsmanipulation, was allerdings bei der Herausgeber-
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schaft von Ärzten umso schwerer wiegt. Was in ,,DAS BESTE" die Herren von Keudell und Fasel unter der Überschrift ,,Die Amalgamlüge" an Ungereimtheiten und Unwahrheiten faseln, ist entweder unqualifiziert recherchiert und publiziert und entspricht somit dümmlichem, anmaßendem Journalismus oder ist eine Auftragsarbeit der Dentalliga zur gezielten Volksverdummung und -verhetzung. Für die letztere Version spricht, daß die ,,Untersuchungsstelle Amalgam" an der Erlanger Universität eine offizielle Einrichtung der Dentalliga, um hilfesuchende, ahnungslose Amalgamopfer in die Irre zu führen - Sonderdrucke dieses Pro-Amalgam-Artikels aus ,,DAS BESTE" vertreibt. (Einsehbar bei der SHG Amalgam Berlin) Da die Herstellung von Sonderdrucken in der Regel vom Autor aus persönlichem Interesse an der Verbreitung seiner Schrift und nicht vom Verlag gezahlt wird, liegt der Verdacht nahe, daß nicht nur der Sonderdruck von der Zahnärzteschaft geordert und bezahlt wurde, sondern auch der Artikel selbst, der somit nicht das Machwerk zweier dümmlicher, sondern gekaufter Journalisten wäre, die im Auftrag einer intriganten Dentalorganisation handelten.
Daß diese Vermutung nicht weit hergeholt ist, belegt die Tatsache, daß Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung in Köln der Zahnärzteschaft ein besseres Image erkaufen wollten, indem sie Fernseh-Produktionsfirmen das Angebot unterbreiteten, gegen Entgelt zahnarztfreundliche Beiträge zu senden. Es ging in diesem Fall ausdrücklich um die Absicht verdeckten Sponsorings, also die gezielte Meinungsmanipulation der Bevölkerung und die Verletzung journalistischer Unabhängigkeit.
(B. Koch: ,,Zahnärzte bieten Geld für freundliche Fernseh-Berichte", Der Tagesspiegel, Berlin 20.4.1998)
Wie weit und engmaschig das Intrigennetz zur Manipulation der Bevölkerung in allen gesellschaftlichen Schichten zur Durchsetzung Ihrer Interessen gespannt ist, beweist auch ein Artikel der Dentalliga in der juristischen Fachpresse!!! Im Zusammenschluß von zwei namhaften Vertretern der Dentalliga mit zwei Rechtsanwälten wurde dort das Ammenmärchen von der Unschädlichkeit des Amalgams verbreitet unter reichhaltiger Zitierung sogenannter ,,Studien" und ,,wissenschaftlicher" Statements der amalgambefürwortenden Kollegen (!) mit juristischen Hinweisen u.a. zum angeblich fehlenden Nachweis der Kausalität des Amalgams in Bezug auf Erkrankungen. Für den Eingeweihten ist klar ersichtlich, daß dieser Artikel darauf abzielt, Rechtsanwälte von der Übernahme von Amalgam-Fällen abzuhalten, um sich somit auch an dieser Front vor der Aufdeckung des Amalgamverbrechens zu schützen.
(Chr. Will/A. Reinhold/P. Schwandt/H. Wartensleben: ,,Amalgam und Arzthaftung", RPG 2:2, Springer 1996)
Die gleiche Desinformation nur in einfacherer Machart wird in der Zeitschrift ,,Hör zu" unters breite Volk gebracht, übermittelt von Prof. H. J. Staehle, Direktor der Poliklinik für Zahnerhaltungskunde der Uni Heidelberg.
(S. Thor-Wiedemann: ,,Amalgam: Alles nur Mund-Propaganda?", Hör zu, Heft 17/98)
Was Prof. Staehle hier schreiben ließ, publiziert er im allgemeinen fleißig selbst federführend mit hoher Fabulierkunst in der zahnärztlichen Fachpresse, wo er mal philosophierend, mal psychologisierend ahnungslose wie abtrünnige Kollegen auf den Kurs der Amalgamorganisation führt.
Omnipräsent indoktriniert die Amalgamliga die Öffentlichkeit auch in der Zeitschrift ,,Test" von der angeblich ,,unabhängigen" Stiftung Warentest.
(Redaktion Test in Zusammenarbeit mit Dt. Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Prof. J.-F. Roulet, Abtlg. für Zahnerhaltung am Berliner Universitätsklinikum Charité: ,,Fauler Zahn", Test 7/95)
In diesem Fall handelt es sich höchst wahrscheinlich nicht in erster Linie um die Käuflichkeit der Stiftung durch Geldzuwendungen der Dentalliga, sondern direkte Einflußnahme des Staates in Sachen Amalgam, da die Stiftung Warentest mit erheblichen Mitteln aus dem Bundeshaushalt finanziert wird. Prof. J.- F. Roulet von der Abteilung für Zahnerhaltung am Berliner Universitätsklinikum Charité ist ebenso wie die an diesem Artikel mitbeteiligte Dt. Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde dem aufmerksamen Beobachter als Amalgampropagandist in vorderster Front hinreichend bekannt. Auch im Fernsehen erdreistete sich Prof. Roulet als vermeintlich wohlwollender Arzt, mit lächelnder Scheinheiligkeit die Amalgamlüge an den Zuschauer zu bringen.
(n-tv: ,,Gesundheit live", Nov. 1997)
Zurück zu Ihrem Machwerk der Meinungsmanipulation:
Ihre Angabe des Verfassers des genannten Buches ,,Zeitbombe Amalgam" ist falsch. Die Urheberschaft, die Sie Max Daunderer zusprechen, kommt de facto Jutta Altmann-Brewe zu. Im übrigen ist offensichtlich, daß Herr Dr. Daunderer, den Sie als Angst einflößenden Scharlatan und Guru diffamieren, der nachweislich aber unzähligen von Ihnen vergifteten Menschen sehr konkret, nämlich medizinisch geholfen hat, das Los aller Kritiker eines ,,totalitären Systems" teilt. Um das eigene Verbrechen zu kaschieren, werden die mutigen Warner und Aufklärer dem
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Volk als Verbrecher vorgeführt; diese Taktik ist aus der Geschichte hinlänglich bekannt, insbesondere der deutschen.
Der in Sensationslüsternheit sowohl in Ihrem Artikel als auch in ,,DAS BESTE" erwähnte Fall des Schauspielers Markus Hoffmann ist uns aus nächster, z.T. persönlicher Nähe bestens bekannt, so daß wir hiermit aufs Schärfste die Darstellung dementieren, er habe sich aus ,,panischer Angst vor Amalgam" das Leben genommen. Die Wahrheit ist, daß er an einer nachgewiesenen (!) chronischen Hg/Amalgam-Intoxikation litt, die infolge von Addition und Synergismus mit weiteren (ebenfalls nachgewiesenen) Schadstoffen am Arbeitsplatz als auch durch das Herausbohren von Amalgam akut kulminierte. Durch die horrende Ignoranz und sträfliche Borniertheit von Ärzten, die alle Indizien einer Vergiftung leugneten bzw. verharmlosten, fand er letztlich durch die Fehlbehandlung mit Psychopharmaka den Tod. Diese ,,Therapie" geschah trotz strengster Kontraindikation von Psychopharmaka bei akuten Intoxikationen mit dem vorauszusetzenden ärztlichen Wissen einer zu dem Neurotoxikum Hg zusätzlichen Gefährdung von Leib und Leben durch die ZNS-Toxizität von Psychopharmaka. Auf diesem Weg, dem Mißbrauch ärztlicher Macht, liegen viele Leichen!
5) DAS NATIONALE ,,KONSENSPAPIER" DER DENTALLIGA
Die zitierten "Konsenspapiere", national und international, sind nicht einmal das Papier, auf dem sie gedruckt sind, wert. Sie schreiben dazu in Ihrem ,,ZAHNmagazin":
,,Wenn verschiedene Gruppen an einem runden Tisch zusammenkommen, um zu einem bestimmten Punkt eine Einigung zu erzielen, dann kann man davon ausgehen, daß ordentlich um die jeweils eigene Position gerungen wurde."
Auch das ist wieder bewußte Irreführung, denn die ,,verschiedenen Gruppen" waren weder vom Berufsstand noch von ihren Interessen verschieden, da es sich lediglich um die Zahnärzteliga und die zwei verschwippschwägerten Bundesorganisationen, dem Bundesministerium für Gesundheit sowie dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte handelte. Kein unabhängiger Toxikologe, Umweltmediziner, kein Vertreter der Menschenrechtskonvention..., geschweige denn Amalgamopfer waren an der Diskussion zu diesem Thema beteiligt, um das angeblich so ,,ordentlich gerungen" wurde. - Im übrigen hat das beispielhafte Verhalten der Internationalen Gesellschaft für ganzheitliche Zahn-Medizin (GZM), die als einzige Ihrer Zunft die Unterschrift zu diesem nationalen Konsenspapier verweigerte, große Aussagekraft! Die Organisation ist stattdessen um die Aufklärung der Bevölkerung durch den Vertrieb des von unabhängigen Wissenschaftlern erstellten ,,Kieler Amalgam-Gutachten 1997" als auch durch eigene Publikationen, die die Verharmlosung von Amalgam scharf verurteilen, bemüht. In einer Stellungnahme der Organisation (GZM: ,,Nicht mit uns") werden die dubiosen Umstände dieser Konsenskonferenz geschildert, bei der deutlich geworden sei, daß das Bundesministerium für Gesundheit das weltweit wissenschaftlich belegte toxische Risiko von Amalgam bagatellisiert haben wollte, um damit die Bevölkerung in vermeintlicher Sicherheit zu wiegen. In gleicher Absicht, vom Gefahrenpotential des Amalgams abzulenken, habe Bundesgesundheitsminister Seehofer einen Nebenkriegsschauplatz eröffnet, indem er undifferenziert auf Unsicherheiten und wissenschaftlich nicht dokumentierte Risiken anderer Dentalmaterialien verwiesen habe. Durch ein taktisches Vorgehen habe das BfArM verhindert, daß der wissenschaftlich absolut unstrittige Fakt der erhöhten Hg-Empfindlichkeit von Kleinkindern und Kindern Eingang in das Konsenspapier gefunden habe. Explizit führt W. H. Koch von der GZM aus:
,,Eine besonders prekäre Situation entstehe für die GZM aus dem Umstand, daß Vertraulichkeit über die Gespräche vereinbart wurde. Sie sei dadurch gezwungen, zu den Details dieser Machenschaften zu schweigen. Offenbar mißverstünden Ministerium und BfArM dieses Schweigen als Freibrief zur Durchsetzung politischer Vorgaben auf Kosten der wissenschaftlichen Wahrheit.
An Manipulationen dieser Art könne und wolle sich die GZM nicht beteiligen."
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(W. H. Koch: ,,Konsenspapier Restaurationsmaterialien: GZM: ,Nicht mit uns'")
Im Konsenspapier (online: http://www.kzbv.de/wichtig/restau1.htm ) der übrigen fünf zahnärztlichen Standesorganisationen und der zwei Bundesinstitutionen heißt es dann u.a.:
,,Nach derzeitigem Stand des Wissens gibt es keinen Beleg, daß die Belastung des Ungeborenen mit Quecksilber aus den Amalgamfüllungen der Mutter gesundheitliche Schäden beim Kind verursacht."
Das ist eine mörderische Lüge. Erstens gestehen Sie damit ein, daß Quecksilber aus Amalgamfüllungen plazentagängig ist und eine ,,Belastung" des Fötus bewirkt. ,,Belastung" ist in Ihren Kreisen der beliebte, weil verharmlosende Ausdruck für chronische Intoxikation. Denn Sie werden nicht noch allen Ernstes behaupten wollen, daß Quecksilber als hoch toxisches Schwermetall nachgerade förderlich und wünschenswert für die pränatale Entwicklung ist. Zweitens hat selbst die WHO aufgrund immenser Beweise, wie sie Gaspard, Lauwerys u.v.a. mehr erbracht haben, einräumen müssen, daß bei amalgambehandelten Schwangeren die Gefahr fetaler und frühkindlicher Schädigungen besteht.
(WHO: ,,Inorganic mercury", Environmental Health Criteria Nr 118, Genf 1991)
Im übrigen wird dies auch eindringlich durch eine Verordnung der kalifornischen Regierung belegt, nach der seit 18.12.1993 in Kalifornien an Zahnarztpraxen Warnschilder folgenden Inhalts angebracht werden müssen:
"Achtung!
Diese Praxis verwendet Füllungsmaterialien, die Quecksilber enthalten und freisetzen. Diese Substanz verursacht nach Wissen der kalifornischen Regierung Geburtsschäden und andere Fortpflanzungsstörungen."
(G. N. Pharm Arzneimittel GmbH: ,,Zahnamalgam in der Vergangenheit und die heutige Situation", Mineraloscop Amalgam '95, Fellbach 1995)
Auch der schwedische Forschungsrat gab aufgrund erdrückender Beweise offiziell bekannt, daß Amalgam gesundheitsschädigend ist und u.a. Gehirn, Immunsystem, Nieren und eben auch das ungeborene Kind schädigt.
(Schwedischer Forschungsrat: Pressekonferenz am 19.2.98 in Stockholm)
Ferner gestehen die Verfasser des nationalen Konsenspapiers ein, daß es
,,hinreichend Publikationen (gibt), die die Niere als bevorzugtes Zielorgan für eine Quecksilbervergiftung beschreiben."
Wenn dieser Fakt bis zu Ihnen vorgedrungen ist, muß Ihnen ebenso bekannt sein, daß es noch andere Zielorgane für Quecksilber gibt, als da sind: Gehirn und Leber, wobei die Halbwertzeit im Gehirn ca. 20 Jahre (!) beträgt. Quecksilber ist erwiesenermaßen ein hoch potentes Hirn-und Nervengift und im Vergleich zu anderen Organen besitzen Gehirn und Nervensystem kaum Regenerationsfähigkeit, was die Brisanz einer vorsätzlichen, insbesondere iatrogenen Exposition gegenüber Hg noch drastisch verschärft. Abgesehen davon sind aber auch von Quecksilber weniger bevorzugte Organdeponierungen und -schädigungen, wie nachgewiesen in Schilddrüse, Lunge, Pankreas, Milz, Galle, Augen, Innenohr..., mit Sicherheit nicht der Gesundheit zuträglich. Nicht zu vergessen ist desweiteren, daß ja nicht nur Quecksilber aus Amalgamfüllungen freigesetzt wird, sondern gleichfalls die weiteren Bestandteile Silber, Kupfer und Zinn. Laut Angaben des BfArM sowie der umfangreichen wissenschaftlichen Literatur besteht Silberamalgam aus 50-53% Ouecksilber und dem Restanteil von Silber, Kupfer, Zinn und ggf. Zink. In Ihrem ZAHNmagazin 2/1988 offerierten Sie dagegen in Zusammenarbeit mit der Freien Universität Berlin als öffentlich-rechtliche Institutionen kühn die Lüge:
"Dieser Werkstoff besteht aus ca. 70% Silber, 25% Zinn, etwas Kupfer und geringsten Mengen Quecksilber."
(KZV Berlin: Zahnmagazin 2/1988 - in Zusammenarbeit mit der Freien Universität Berlin Fachbereich Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde: Schreiben vom 26.7. 1991, Unterzeichner: OA Dr. Rukat; vergl. auch Deutsche Apotheker Zeitung 1990)
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Auch andere Amalgam-Verharmloser, Vertreter des staatlichen ,,Gesundheits"wesens, benutzen solcherart und andere bewußte Falschdarstellungen, um die Risiken zu vertuschen:
,,Amalgam ist eine sog. Dentallegierung (Legierung = durch Zusammenschmelzen mehrerer Metalle entstandenes Mischmetall). Es enthält mind. 65% Silber, max. 29% Zinn, max. 15% Kupfer, max. 2% Zink und - in 'ausgehärtetem Zustand' - max. 3% Quecksilber."
(Betriebskrankenkasse Berlin: ,,Amalgam oder nicht Amalgam, das ist hier die Frage?", Informationsheft für die Versicherten ,,Gesundheit" Nr. 5, Okt. 1996)
Was hier in den beiden genannten Fällen als prozentuale Zusammensetzung von ,,Amalgam" ausgegeben wird, betrifft in Wahrheit die ,,Feilung", das Metallpulver, mit dem flüssiges Quecksilber im Verhältnis 1:1 versetzt wird (= 50-53 % Hg in der gesamten Metallegierung, genannt ,,Amalgam"). Das aber wird mit keinem Wort erwähnt, was Betrug des Verbrauchers/Patienten bedeutet!
Wenn nun, wie Sie inzwischen zugeben, selbst diese ,,geringsten Mengen Quecksilber" aus Amalgam gelöst werden, so erlitten gemäß Ihrer falschen Angabe Amalgam-Patienten zu der ,,Belastung" mit Quecksilber noch eine entsprechend sehr viel höhere ,,Überlastung" mit Silber, Zinn und Kupfer. Silber und Zinn wirken hauptsächlich als starke Nervengifte, Kupfer schädigt primär Leber und Gehirn, wovor Sie aber gleichfalls in keiner Weise warnen, geschweige denn logische Konsequenzen zum Schutze des Patienten zögen, woran Ihnen, wie explizit betont, doch so gelegen ist.
6) DIE INTERNATIONALE KONSPIRATION DER DENTALLIGA MIT WIRTSCHAFT, POLITIK UND WISSENSCHAFT
Um Ihrer falschen Behauptung von der Harmlosigkeit des Amalgams Glaubwürdigkeit zu verleihen, gipfelt Ihr Bericht im ZAHNmagazin darin, sich mit dem vermeintlichen Gütesiegel der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Internationalen Zahnärzteorganisation (FDI) zu schmücken. Was dem Fachunkundigen der schöne Schein von Ehrbarkeit ist, ist dem Eingeweihten ein schlechter Witz. Die Amalgam-Expertenrunde der WHO rekrutiert sich aus Beauftragten der einzelnen Mitgliedsstaaten, d.h., daß die jeweiligen Landesregierungen für die Auswahl dieser Delegierten verantwortlich sind. Da die Bundesregierung in die Geschäftspolitik der Dentalliga verstrickt ist und somit die weitere Verwendung von Amalgam befürwortet, ist in Kenntnis diesbezüglicher korrupter Liaisons auf nationaler wie internationaler Ebene, (was wir noch näher ausführen werden), als logische Schlußfolgerung davon auszugehen, daß auch die ,,Experten" der WHO Amalgam-Runde nicht nach dem Prinzip objektiver Wissenschaftlichkeit, sondern der eigennützigen Linientreue ausgewählt werden.
In einem Interview, durchgeführt vom ,,Schwermetall Bulletin", antwortete S. Persson, schwedisches Parlamentsmitglied (Liberale Partei), auf die Frage, ob die Regierungen für die Auswahl dieser Amalgam-Experten verantwortlich sind:
-,,Leute in einer Schlüsselstellung in den Landesbehörden. Sie senden Vertreter zu internationalen Treffen und dann sagen sie, daß wir das zu befolgen haben, was von dieser oder jener Kommission beschlossen worden ist, während sie selbst schon bestimmt haben, was beschlossen werden wird. Wir müssen uns von solchen Beamten befreien.
- Glauben Sie, daß dies in anderen Ländern gleich ist?"
-,,Wahrscheinlich!"
- ,,Somit sagen Sie, daß einige voreingenommene Regierungsbeamte, die mit der vollen Verantwortung für die Behandlung dieser wichtigen Fragen betraut sind, durch die systematische Auswahl von Wissenschaftlern von nur einer Seite für die verschiedenen Amalgam-Arbeitsgruppen sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene die Gesundheit und Umwelt von Millionen Menschen beein-
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flussen können?"
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Ja, genau!(M. Kauppi: ,,Dentalgruppe der Weltgesundheitsorganisation (WHO): Amalgam ist sicher und effektiv" Schwermetall Bulletin 2/1997)
Den gemeinsamen Konsens von WHO und FDI als Beleg für die Unschädlichkeit von Amalgam anzuführen, ist ein noch schlechterer Witz, wenn man weiß, daß in der Internationalen Zahnärzteorganisation (FDI) nicht nur die Zahnärzte, sondern auch die Hersteller und Händler von Zahnwerkstoffen organisiert sind und darüber hinaus Prof. Mjör, der Vorsitzende der Amalgam-Gruppe der WHO, auch noch Mitglied der FDI sowie der Internationalen Vereinigung für Forschung im Zahnbereich (IADR) ist. Der IADR, in der ebenfalls Herstellerfirmen von Zahnwerkstoffen einschließlich weltweit führender Amalgamhersteller vertreten sind, stand Prof. Mjör ehemals als Präsident vor!
Bezüglich der Aufgabenbereiche der FDI, wie weltweite Koordination von Gutachten, Produktion und Verbreitung von Deklarationen, Berichten sowie Konsenspapieren, konstatierte die FDI:
,,Obviously, the Industry and the FDI have many of these interests, concerns and goals in common."
(Special issue: ,,Proceedings from annual meeting of IADR and AADR", Journal of Dental Research 1992)
So werden folgerichtig FDI und seine wiederum 21 weltweit angeschlossenen Vereinigungen, (darunter auch die Zweigorganisationen: European Dental Dealers Association (ADDE), Federation of the European Dental Industry (FIDE) und International Dental Manufacturers (IDM) mit jeweils wiederum zig miteinander kooperierenden nationalen Niederlassungen), finanziell weitreichend von der Industrie unterstützt, etwa bei Reisen, Forschungsprojekten und Symposien. Selbst für ein IADR-Komitee, das sich mit der Ausarbeitung eines Ethikkodexes im Bereich der Dentalforschung beschäftigt, war die Industrie finanziell tätig.
(Special issue: ,,Proceedings from annual meeting of IADR and AADR", Journal of Dental Research 1992)
Auch die Wissenschaft ist in diese umfassende Zusammenarbeit von zahnärztlichen Vereinigungen und Industrie mit eingeschlossen. Vorschläge zur Expansion der gemeinsamen Aktivitäten unterbreitete u.a. der AADR-Präsident, M. A. Listgarten mit den Worten:
"lt is clear that, despite of the generous financial support of Industry in the past, there is a perception within Industry of a lack of communication between our Association and the industrial community. A number of possibilities exist to improve our relationship. The AADR/IADR could identify spokespersons to discuss (...) timely scientific issues of interest to Industry and the private sector. The Association could sponsor consensus conferences on relevant scientific issues. (...) Industry could assist our Association in fullfilling its aims by expanding their financial support for fellowships, sponsoring conferences and symposia, and supporting a science communication staff person in the Central Office. There is also a need to faciliate the participation of Universities in the testing of new equipment and products. (...) This is by no means a comprehensive listing of potential areas of interaction. We hope to meet with Industry representatives in the next few months to explore means of implementing some of these and possibly other initiatives that may be of mutual benefit."
(Special issue: ,,Proceedings from annual meeting of IADR and AADR", Journal of Dental Research 1992)
IADR und AADR (American Association for Dental Research, eine der mächtigsten von 22 angeschlossenen Sektionen des IADR) haben zur Erweiterung ihres Fonds ein Komitee eingesetzt, dessen Hauptaufgabe die Akquisition von Spendengeldern ist, die de facto in erster Linie von der Industrie gewährt werden.
(Special issue: ,,Proceedings from annual meeting of IADR/AADR", Journal of Dental Research 1993)
Auch in diesem Komitee ist Prof. Mjör zu finden, der außerdem im Namen von IADR/AADR einen Freibrief zu einem Produkt der sponsorwilligen Industrie verfaßte, nämlich: Dentalamalgam!
(Special iseue: ,,Proceedings from annual meeting of IADR/AADR", Journal of Dental Research 1991)
Von diesen weltweiten Vereinigungen der Dentalärzteschaft und Industrie bestehen wiederum
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weitreichende Verbindungen zu den jeweiligen nationalen Regierungen, die ihrerseits Schlüsselfiguren, bezahlte Lobbyisten, in Forschung, Lehre und Industrie mit der Wahrung dieser immensen wirtschaftlichen Interessen beauftragen. Diese Mittelsmänner im Dienst von Industrie, Dentalliga und Politik sind die genannten ,,Experten", deren Aufgabe u.a. die ,,wissenschaftliche" Sanktionierung der gemeinsamen Geschäfte ist. Ein Beispiel dieser Vernetzung ist auch die von der Europäischen Union (EU) ins Leben gerufene Amalgam-Experten-Gruppe, die sich u.a. angeblich der Erforschung möglicher Gesundheitsauswirkungen durch Amalgam widmet. Daß am Ende dieser konzertierten Aktion eine weitere Neuauflage des Persilscheins für das umsatzstarke Produkt Amalgam zu erwarten ist, läßt die Zusammensetzung dieser ,,Experten"-Runde ahnen. Obwohl die EU auch die Teilnahme nicht-staatlicher Organisationen generell nicht ausschloß, erklärte der Vorsitzende des Komitees, lan Cooper vom Gesundheitsministerium in London, er habe keine Befugnis, neue Gruppenmitglieder, z.B. Amalgamgeschädigte, zu laden. So tagen im vertrauten Kreis hinter verschlossenen Türen die hinreichend bekannten Amalgambefürworter:
u.a. FDA (Food and Drug Administration), die als amerikanische staatliche Behörde als Teilnehmer in der EU-Kommission den Nichteingeweihten erstaunen dürfte, desweiteren FIDE (Federation of the European Dental Industry), ADDE (European Dental Dealers Association), NIOM (Scandinavian Institute of Dental Materials - ehemaliger Direktor: Prof. Mjör!!!), Nordiska Dental AB (schwedischer Amalgamhersteller), Wieland Edelmetalle KG aus Pforzheim Deutschland, das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) und die DGMZK (Dt. Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde).
Vier Mitglieder dieser EU-Arbeitsgruppe sind ebenfalls Mitglieder der WHO-Amalgamrunde:
FDA (USA), NIOM (Norwegen), Gesundheitsministerium (Großbritannien), Fürsorge- und Gesundheitszentrum (Finnland).
Schon der Entwurfsbericht der EU-Gruppe von 6/1997 war eine
voreingenommene und unvollständige Dokumentation des Themas zugunsten der
Amalgambefürworter.
(D. Reiersol: ,,EU-Arbeitsgruppe für Amalgam: Experten oder Amateure?"
Schwermetall Bulletin 2/1997)
Am Beispiel des Präsidenten der oben genannten DGMZK, Prof. Schmalz, wird ebenfalls die weitreichende Verstrickung der medizinischen Praxis sowie Lehre und Forschung mit der Wirtschaft deutlich. Neben der Präsidentschaft der DGMZK hat Herr Schmalz auch noch den Vorsitz der Continental European Devision der IADR inne, deren wissenschaftliche Ziele international unter stärkstem finanziellen Einfluß durch die Mitgliedschaften von Dentalwerkstoff-Herstellern und -Händlern stehen. Darüber hinaus liegt das Betätigungsfeld dieses Multifunktionärs auch noch im Universitätsklinikum in der Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie in Regensburg, womit die Indoktrination im Sinne des Amalgamkartells für die zukünftigen Zahnarztgenerationen gesichert ist.
Mit dem Blick hinter die Kulissen wird die infame Scheinheiligkeit, die Nichtigkeit ,,offizieller" Erklärungen, ,,Gutachten" und ,,wissenschaftlicher" Publikationen der Dentalorganisationen und der angeschlossenen Interessenverbände in Wirtschaft und Politik deutlich. Die Freiheit und damit Neutralität der Wissenschaft, die ärztliche Ethik sowie die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres Landes sind im weiten Umkreis Ihrer Belange längstens verraten und verkauft. Mit dem Anstrich amtlicher und akademischer Seriosität nutzen Sie in perfidester Weise die Autoritätsgläubigkeit des Bürgers und sein Vertrauen in ärztliche Integrität aus. Gerade da, wo jeder ehrbare Bürger Rechtmäßigkeit und Hilfe erwartet, wird er mit gesetzlich sanktioniertem Lug und Betrug in die Irre und ins Verderben geführt.
,,Ich kriege immer den richtigen Wissenschaftler mit den ,richtigen' Ergebnissen, wenn ich dafür bezahle."
(Dr. Thomas Kinzelmann)
Dieses Zitat des Betriebsarztes des Kernkraftwerkes Neckarwestheim, geäußert bei einer öffentlichen Veranstaltung in Kirchheim zum Thema Schilddrüsenkrebs durch Strahlenbelastung, leitet das Buch ,,Käufliche Wissenschaft - Experten im Dienst von Industrie und Politik" ein, in dem im weiteren von einer Fülle aktenkundiger, eklatanter Manipulationen durch Wissenschaftler im bezahlten Auftrag einflußreicher ökonomischer und politischer Organisationen berichtet wird.
(A. Bultmann (Hrsg.): ,,Käufliche Wissenschaft - Experten im Dienst von Industrie und Politik", Knaur, München 1994)
Da wissenschaftliche Institutionen im allgemeinen durch Drittmittel, Gelder von Industrie und
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Politik, finanziert werden, besteht ein großes Abhängigkeitsverhältnis, dem wissenschaftliche Objektivität und Ehrbarkeit leicht zum Opfer fallen können. ,,Wes' Brot ich ess', des Lied ich sing ,,, diesem Motto unterliegen Experten, die zur Absicherung ihres Arbeitsplatzes, zur Wahrung von Machtpositionen und als lukrative Nebenbeschäftigung für die Interessen ihrer finanzkräftigen Auftraggeber tätig werden. Auch staatliche Forschungseinrichtungen sind nur dem Namen nach, nicht aber in der Praxis unabhängig und zwar in dem gewaltigen Ausmaß, in dem der Staat seit etwa einem Jahrzehnt den eigenen Forschungsetat zunehmend kürzt und Wissenschaftler ermuntert, Financiers aus der Wirtschaft zu gewinnen. Insbesondere pharmakologische und toxikologische Institute stehen in großer Abhängigkeit zur Chemieindustrie, also den Verursachern (!) sowie Versicherungsgesellschaften, die wiederum eigennützig Schadensersatzansprüche abwehren. Wer da also im Namen der Wissenschaft und staatlicher Institutionen Unbedenklichkeitserklärungen zu chemischen Substanzen und/oder ihren toxikologisch relevanten Grenzwerten entgegen unabhängig erbrachten Forschungsergebnissen erstellt und verteidigt und im weiteren Ursachenzusammenhänge zwischen Giftexposition und Erkrankungen negiert, steht primär nicht auf der Seite der Wahrheit, der Wissenschaft und der Geschädigten, sondern finanzkräftiger Auftraggeber. Um das horrende Ausmaß dieser korrupten Praktiken deutlich zu machen, sei hier ein Kenner der Szene zitiert, Prof. 0. Wassermann, der seine Integrität als Wissenschaftler und Mensch u.a. durch seine unerschrockene Haltung gegenüber der florierenden Korruption in Kollegen- wie Regierungskreisen und seinen unabdingbaren Einsatz gegen die immensen Umwelt- und damit verbundenen Gesundheitsschädigungen bewiesen hat.
0. Wassermann schreibt in einem Brief vom 28.3.1990 an seinen Kollegen Bolt, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Pharmakologie und Toxikologie, der auch 0. Wassermann als Mitglied angehört, u.a.:
,,Sie sollten den von mir gebrauchten Ausdruck ,Kollegen nicht auf Toxikologen beschränken, sondern möglichst weit fassen, um beispielsweise auch manche Pharmakologen, ja besonders einige Arbeitsmediziner, aber auch Kliniker zu würdigen. Auch sollten Professoren in Ämtern, gar Bundesämtern nicht vergessen werden. Gleiches gilt nicht nur für die Medizin, sondern für alle Bereiche.
Sie fragen mich, ,welche Fachkollegen wann Gefälligkeitsgutachten abgegeben haben'. Sie werden wohl kaum erwarten, daß ich Ihnen angesichts des oben erweiterten ,Kollegenkreises' einen vollständigen Katalog vorlege. Ein solcher wäre das Ergebnis jahrelanger, umfangreicher und dringend empfehlenswerter Recherchen, die zahllose Staatsanwaltschaften und investigative JournalistInnen alleine im Einwirkungsbereich der Chemischen Industrie beschäftigen sollten. Denn für diese große Durchleuchtungsaktion sind zig Tausende von Gutachten auf ihre Objektivität zu prüfen und bei Hunderten von ,Professoren' ihre Empfänglichkeit für ,Milde Gaben' zu recherchieren, auch um nachzusehen, ob sie diesen Titel ,Professor' nicht irrtümlich von ,Profit' herleiten. (...) Hierzu ist es unerläßlich, daß die Einkommensverhältnisse und die Herkunft der Apanagen, Zuwendungen, Verwöhnungen in Firmen-Gästehäusern, Annehmlichkeiten, Weltreisen, Transaktionen auf Nummernkonten und andere milde Gaben offengelegt werden. Hierbei ist es hilfreich, die Chemische Industrie zum lückenlosen Nachweis aller ihrer hierfür geflossenen Mittel zu zwingen, um die personenbezogene Kontrolle zu ermöglichen. Dies könnte ein wichtiges Handbuch - ergänzbar als Loseblatt-Sammlung - für alle Gerichte und Parlamente, Bürgerinitiativen und Privatpersonen werden, ein wahrer Bestseller und Helfer vor Gerichten. (...)
Da würden alle arbeitsmedizinischen Beurteilungen auf den Prüfstand kommen und der Öffentlichkeit noch deutlicher, als dies in zahllosen Einzelfällen schon ist, aufzeigen, welch inniges Verhältnis zwischen ,Gut'achtern und Auftraggebern besteht. (...) Die Industrienähe auch der Toxikologen sollte ausgeleuchtet werden (...) Der Glaubwürdigkeit der ,Repräsentanten der Wissenschaft würde es schon nützen, wenn hier Glasnost einziehen würde, (...) Dies würde dann die Gründung ,Deutscher Gesellschaften unabhängiger Arbeitsmediziner, Pharmakologen, Toxikologen etc.' nach sich ziehen, sehr zum Wohle der Bevölkerung."
O. Wassermann: ,,Fälschung und Korruption in der Wissenschaft", 19. Anmerkung in: A. Bultmann (Hrsg.): Käufliche Wissenschaft, Knaur, München 1994)
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Wenden wir uns also dem ,,gutachtlichen" und ,,wissenschaftlichen" Credo der Dentalliga und ihrer ,,Experten" im Hinblick auf medizinische und toxikologische Details zu. Ein Eckpfeiler Ihrer Unbedenklichkeitserklärung für Amalgam ist die nachdrückliche Behauptung, daß ausschließlich Blut- und Urinspiegel zuverlässige Indikatoren für eine Quecksilberbelastung des menschlichen Organismus durch Amalgamfüllungen seien, die diesbezüglichen Ausscheidungswerte aber bei Amalgamträgern im Normbereich lägen, ergo keine Vergiftung bestünde. Dazu folgendes: Es entspricht einer naturwissenschaftlichen Binsenweisheit, daß lediglich bei akuten oder hochgradig chronischen Intoxikationen hohe Giftwerte in den genannten Körperflüssigkeiten zu finden sind, während bei schleichenden, chronischen Intoxikationen, d.h. bei permanenter Giftaufnahme in Minimaldosen wie etwa beim Mikromerkurialismus durch Amalgam, Toxine sehr schnell aus dem Blut in Gewebe und Organe transportiert und dort deponiert werden. D.h., trotz einer hohen Belastung der Organe und möglicher klinischer Symptomatik sind die Toxine im Blut kaum nachweisbar. Von vielen wissenschaftlichen Belegen seien hierzu zitiert:
"(...) eine Vergiftung wird durch Giftwirkungen im Gewebe und nicht im Blut verursacht. (...) Blutspiegel allein sind daher nicht aussagefähig (...) Blutspiegel sind nur dann aussagefähig, wenn bekannt ist (...) wie sich die dazugehörigen Gewebespiegel verhalten."
(S. Okonek: ,,Vergiftungen, Entgiftung, Giftinformation", Springer, Berlin, Heidelberg, New York 1981)
Desweiteren:
"Bei einer Untersuchung an 150 Leichen (ohne Hinweis auf eine außergewöhnliche, das heißt zum Beispiel berufliche Belastung) konnten wir einen direkten Vergleich von Quecksilberkonzentrationen in Blut, Urin und Haaren einerseits und Organen wie Niere und Gehirn andererseits durchführen. Das ernüchternde Ergebnis ist, daß sich weder die Quecksilberkonzentration im Blut, noch im Urin oder in den Haaren eignet, die Quecksilberbelastung der inneren Organe im Einzelfall widerzuspiegeln. Es erscheint daher dringend geboten zu sein, andere Möglichkeiten für ein besseres Bio-Monitoring der Quecksilberbelastung der inneren Organe des Menschen ausfindig zu machen. Der sogenannte DMPS-Test wie auch die Untersuchung von Speichelproben sind hierfür interessante Ansätze..."
(G. Drasch: ,,Aussagekraft von Quecksilberspiegeln in Blut, Urin, Haaren und Speichel", Die Zahnarzt Woche 8/9 7)
Desgleichen:
"Selbst wenn der im Blut und Urin festgestellte Quecksilbergehalt im Normalbereich liegt, sind toxikologisch relevante Quecksilberanreicherungen in den Organen möglich. Quecksilberbedingte Nierenfunktionsstörungen können sogar zu einer Verminderung der Fähigkeit des Körpers führen, Quecksilber auszuscheiden (Baader 1961; Uschatz 1952 S.14-25). Das Risiko von falsch negativen Befunden - d.h., trotz unauffälliger Befunde liegt die Erkrankung vor -verbietet es also, bereits auf Grund einer einfachen Blut- und Urinanalyse auf Quecksilber Amalgam als Krankheitsursache im betreffenden Fall auszuschließen."
O. Wassermann et al.: ,,Kieler Amalgam-Gutachten 1997", Institut für Toxikologie der Universität Kiel)
(Unsere Anmerk.: E. W. Baader: ,,Quecksilbervergiftung", in: E. W. Baader (Hrsg.): Handbuch der gesamten Arbeitsmedizin, Bd. II, 1. Teilband, Urban & Schwarzenberg, Berlin; J. Uschatz: ,,Geben Amalgame Quecksilber ab?", Dissertation, Bern 1952;
Auch dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist dieser Fakt bekannt:
"Es besteht in der Toxikologie Konsens darüber, daß eine Korrelation der Schadstoff-bedingten Wirkungen mit der Konzentration des Schadstoffes im Zielgewebe für die Risikobeurteilung geeigneter ist als die klassische Korrelation mit der täglichen Dosis oder mit Blutkonzentrationen (...) Die Quecksilberkonzentration im Urin ist kein etablierter Indikator für die Quecksilberbelastung im Gewebe."
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(BfArM: Widerspruchsbescheid an Stufenplanbeteiligte vom 21.07.1995, GS 4.1-7140-00 38/ wie Anlage, Unterzeichner: Domeyer)
Und:
"Soll Quecksilber, das aus Amalgamfüllungen freigesetzt wird, im Blut nachgewiesen werden, ist eine orale Provokation mit heißer, saurer Nahrung oder Flüssigkeit bzw. durch mechanisches Kauen notwendig. Dieses Quecksilber erscheint nach wenigen Minuten im Blut und führt zur Erhöhung des Quecksilberspiegels. Von dort wird es jedoch kurze Zeit später in die Körperdepots transferiert und abgelagert, so daß eine unmittelbare Blutentnahme nach der Provokation erfolgen müßte. Da Blutentnahmen in erster Linie nüchtern durchgeführt werden, ist eine Diagnose von Quecksilberbelastungen aus Amalgamfüllungen im Blut nur selten erfolgreich."
(B. Arnold: ,,Diagnostik und Monitoring von Schwermetallbelastungen Teil I + II", Sonderdruck aus ZWR 10+11/96, Hüthig GmbH, Heidelberg)
In der Zahnärzteschaft wird durchaus über dieses Wissen verfügt und zum Schutz der Zahnärzte (!) angewandt, was fachinterne Publikationen belegen:
,,Was nun Quecksilber betrifft, so wissen wir, daß sich für eine exakte Quecksilberanalyse zur Bewahrung vor Gesundheitsgefährdungen indirekte Verfahren wie Stuhl- und Urinanalysen weniger eignen (Quecksilberspeicherorgane!), (...)"
(Karl Eichner (Hrsg.): ,,Zahnärztliche Werkstoffe und ihre Verarbeitung", Dr. Alfred Hüthig Verlag, Heidelberg 1981)
Nicht nur im Hinblick auf Zahnärzte und Amalgamträger, sondern
auch in der Arbeitsmedizin ist längstens nachgewiesen, daß Krankheitssymptome
chronischer Vergiftungen und Giftspiegel in Blut und Urin nicht in Übereinstimmung
stehen.
(U.a.: I.M. Trakhtenberg: ,,Chronic effects of mercury on
organisms", Department of Health, Education and Welfare (DHEW)/National Institutes of
Health (NIH) (Hrsg.), Publication No. (NIH) 74-473-)
Darüber hat auch das Bundesinstitut für Gesundheitlichen Verbraucherschutz und
Veterinärmedizin, in Umbenennung des vormaligen Bundesgesundheitsamts, Kenntnis. Zur Rede
gestellt von investigativen Journalisten, die eine lancierte ,,Studie" im Fall von
Pyrethroidgeschädigten aufgedeckt hatten, die das nämliche Institut bei Prof. Altenkirch
(Krankenhaus Spandau, Berlin) in Auftrag gegeben hatte, hat das Bundesinstitut durch ihren
Sprecher Prof. W. Lingk öffentlich, vor laufender Kamera eingestanden, daß es um die
Irrelevanz solcher Blutanalysen bei chronisch Vergifteten weiß!
(M. Cencig/A. Schönberger: ,,Gesucht wird... die Moral der Gutachter, ARD
(WDR)-Sendung vom 07.1.1998)
Die Aussage der Zahnärzteorganisationen und ihrer Gesinnungsgenossen also, daß einzig Urin-und Blutuntersuchungen Aufschluß über eine chronische Hg-Belastung gäben unter Berufung auf angeblich zuverlässige arbeitsmedizinische Untersuchungen, ist schlichtweg unwahr und dient abermals der bewußten Irreführung, der betrügerischen Absicht, falschnegative Befunde bei Amalgamopfern zu erzielen und damit eine Vergiftung zu ,,widerlegen". Indem sowohl das Bundesinstitut für Gesundheitlichen Verbraucherschutz u. Vet.Med. als auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stillschweigend diesen ärztlicherseits massenhaft verübten Betrug dulden, machen sich diese Bundesbehörden in Verletzung ihrer Aufsichts- sowie Fürsorgepflicht gegenüber dem Verbraucher auch in diesem Punkt des Amalgamverbrechens mit schuldig.
Eine gleichfalls medizinisch-toxikologische Irreführung seitens der Zahnarztverbände und ihrer Verbündeten ist die Äußerung, eine Maßnahme zum Nachweis von Hg-Depots sowie ihrer Elimination mit dem Antidot DMPS sei toxikologisch ,,unbegründet", ,,ungeeignet", ,,sinnlos..." und darüber hinaus mit der Analyse des Spontanurins auf Hg eine Stunde nach Applikation des Präparats ,,methodisch falsch", denn nur die Ausscheidungsrate in einem 24h-Sammelurin sei im Hinblick auf eine organische Belastung relevant. Diese Behauptungen lassen sich leicht mit Daten widerlegen: Abgesehen davon, daß die wissenschaftliche Literatur in Bezug auf Amalgamvergiftungen über die erfolgreiche Anwendung von Chelatbildnern wie DMPS/DMSA berichtet, deren Effekt auf einer Verringerung, im besten Fall nach wiederholter Anwendung Elimination der Schwermetalldepots infolge einer beschleunigten Ausscheidung der Metalle beruht, verfügen
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unsere Patienteninitiativen auch diesbezüglich über Nachweise, die die Entgiftung sowohl mit Laborparametern als auch in ihrer positiven Wirkung auf das Krankheitsgeschehen anhand von ärztlichen Befunden eindrücklich belegen. (Wir stellen diese Unterlagen bei Interesse gern zur Verfügung.) Was man gegenüber Laien verschweigt, vertuscht oder in Abrede stellt, ist aber Ihrerseits durchaus auch dokumentiert, allerdings, wie üblich, nur fachintern. So findet sich sowohl in der Pharmazeutischen Zeitung als auch im Dt. Ärzteblatt von Ihrem Haus- und Hoftoxikologen Prof. Dr. med. S. Halbach (Institut für Toxikologie im GSF-Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit, München) die signifikante Aussage, daß Hg-Depots im Körper abhängig von der Zahl der Amalgamfüllungen sind.
(,,Fakten und Zahlen: Quecksilber aus Amalgamfüllungen", Pharmazeutische Ztg. 140(12) 1001-1005 (1995) und ,,Belastungen oder Vergiftung mit Quecksilber?" Dt. Ärzteblatt 91(8) 399-402 (1994)).
Daß die Hg-Belastung des lebenden Menschen mittels DMPS am besten quantifizierbar ist, da erst durch die Mobilisation mit dem Chelatbildner das in verschiedenen Geweben abgelagerte Schwermetall im Urin nachzuweisen ist (!), erklärte u.a. sogar Ihr ,,Experte", der Arbeitsmediziner Prof. Dr. med. R. Schiele (Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin an der Uni Jena).
(,,Toxikologie metallischer Werkstoffe in der Zahnheilkunde", Umwelt, Arbeitswelt, Gesundheit, Hrsg.: Akademie Praxis und Wissenschaft in der Dt. Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Hanser Verlag München 1988)
Desweiteren teilte R. Schiele der Fachwelt mit, daß bei einer Hg-Belastung aus Amalgam durch Gabe von DMPS eine erhöhte Quecksilberausscheidung im Urin erreicht wird, was mit der Zahl bzw. der Oberfläche der Amalgamfüllungen korreliert.
(,,Quecksilber-Mobilisation durch DMPS (Dimaval) bei Personen mit und ohne Amalgamfüllungen", Zahnärztliche Mitteilungen 79(17) 1989)
R. Schiele kommt desweiteren zu dem Schluß:
,,Die Messung der mit Dimaval mobilisierbaren Quecksilberausscheidung ist somit nicht nur als toxikologisches Vergrößerungsglas für die Belastung zu interpretieren, sondern gibt zusätzliche Informationen über die im Körper gespeicherte Menge."
(R. Schiele: ,,Toxikologische Aspekte der Amalgam-Füllungen, in: Neue Füllungsmaterialien, Indikation und Verarbeitung, Hrsg.: Akademie Praxis und Wissenschaft in der Dt. Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Hanser Verlag München 1990, S.9-19)
Diese wissenschaftliche Erkenntnis interpretierte Schiele allerdings sechs Jahre später um, als ein anderer politischer Kurs angesagt war, nämlich das ,,toxikologische Vergrößerungsglas", die ,,zusätzliche Information über die im Körper gespeicherte Menge" an Hg, das, wie oben nach Schiele zitiert, erst durch die Mobilisation mit dem Chelatbildner im Urin nachzuweisen ist, vor Amalgamopfern, die zunehmend dieses Diagnose- und Therapieverfahren forderten, zu verheimlichen. Nun lautete die ,,wissenschaftliche" Erkenntnis von R. Schiele bezüglich DMPS:
,,Allerdings konnten wir durch vergleichende Untersuchungen die Behauptung widerlegen, daß die tatsächliche Quecksilber-Belastung nur durch Gabe dieses Komplexbildners festgestellt werden könnte. Aufgrund der zumeist guten Korrelation zwischen den durch DMPS mobilisierbaren Ausscheidungswerten und den Konzentrationen im Spontanurin (ohne Medikamenteneinnahme) halten wir die Anwendung von Komplexbildnern zu diagnostischen Zwecken für nicht indiziert."
(R. Schiele: ,,Quecksilber aus Zahnamalgam - Belastung, Beanspruchung, Vergiftung?", Skeptiker 2/96, S. 51)
Es sei hier ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Herr Schiele nicht seine wissenschaftliche Erkenntnis revidiert hat, was aufgrund weiterführender Untersuchungen selbstverständlich legitim und achtenswert wäre, sondern daß er vorgibt, eine andererseits geäußerte ,,Behauptung (zu) widerlegen".
Da die in Ihren Diensten stehenden Experten trotz vielfältigster Manipulationen nicht gänzlich objektive und offensichtlichste Ergebnisse der unabhängigen Wissenschaft leugnen können, wie etwa die Korrelation der Hg-Ausscheidung nach DMPS mit der Zahl bzw. Oberfläche der Amalgamfüllungen, besteht der Trick zur Tarnung Ihres schmutzigen Geschäfts darin, diese nachweislich amalgambedingten Quecksilberdepots im menschlichen Organismus als völlig wirkungs- und damit harmlose ,,Belastung" im Unterschied zu einer schädigenden Vergiftung hinzustellen. Angesichts der generell anerkannten hohen Toxizität von Hg und seiner kumulativen Eigenschaft ist diese Definition mehr als grotesk und skrupellos. Im übrigen verweisen wir nochmals auf
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den wissenschaftlichen Fakt, daß keine Grenzwertkonzentrationen für die Unbedenklichkeit von Hg in menschlichen Organen existieren, was sogar die WHO eingeräumt hat (s. S. 8 unseres Schreibens).
Wiederum ein Handlanger, ein besonders umtriebiger Realisator Ihrer Politik, Prof. Dr. med. Dr. med. dent. J. Staehle (Poliklinik für Zahnerhaltungskunde der Universität Heidelberg), teilt die fachintern geäußerte Ansicht von R. Schiele, daß eine Grenzwertfestlegung für Hg schwierig ist (!)
(R. Schiele: ,,Toxikologie metallischer Werkstoffe in der Zahnheilkunde", in: Umwelt, Arbeitswelt, Gesundheit", Hrsg.: Akademie Praxis und Wissenschaft in der Dt. Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Hanser Verlag, München, S. 25-37 (1988))
und fügt hinzu: wenn nicht sogar unmöglich, da bisher für Quecksilber keine exakten Dosis-Wirkungs-Beziehungen zur Verfügung stehen. (!)
(J. Staehle: ,,Zahnärztliche Materialien - Überblick und Diskussion möglicher Wirkungen", in: Praktische Umweltmedizin-Klinik, Methoden, Arbeitshilfen, Springer Loseblatt Systeme 1994)
- Hier sei bezüglich der Hg-Freigabe aus Amalgam und der als verbindlich deklarierten Grenzwerte an Ihre dezidierte, offizielle Erklärung im ,,ZAHNmagazin" 4/97 erinnert,
,,daß die Quecksilberkonzentration im Organismus dabei im subtoxischen Bereich verbleibt."
Der gleiche Prof. Staehle, der fachintern die Schwierigkeit einer Grenzwertfestlegung für die tägliche Aufnahme von Hg benennt, schreibt allerdings in einem Internetartikel, der ganz offensichtlich auf die Indoktrination von Patienten und verunsicherten Zahnarztkollegen abzielt:
,,Sind sowohl Patient wie auch Behandler davon überzeugt, daß ein bestimmtes Material eine krankmachende Wirkung entfaltet, kann dieses eine Art ,Sündenbockfunktion' einnehmen. Die sichtbare, mehr oder weniger radikale Entfernung des ,Schlechten' kann geradezu eine symbolhafte Bedeutung erhalten und bietet sich deshalb als Placebowirkung sehr gut an, insbesondere, wenn begleitend dazu mit verschiedenen Tests nach dem Verschwinden von Krankheitssymptomen auch eine Verminderung von Belastungen mit angeblich wissenschaftlich objektiven Messungen dokumentiert wird."
(H. J. Staehle: ,,Gesundheitsrisiken durch zahnärztliche Materialien", Server der Bundeszahnärztekammer, Internetadresse: http://www.bzaek.de/wichtig/facharti/fach007.htm)
Die intern und extern vertretene Meinung Ihrer Liga steht also in krassem Gegensatz zu einander, was Ihre Machenschaften und die generelle Wertlosigkeit Ihrer öffentlichen Erklärungen unter Berufung auf ,,renommierte Wissenschaftler", ,,anerkannte Fachkreise", ,,naturwissenschaftlich orientierte Toxikologen", ,,weltweiten Konsens"... abermals bestätigt.
Ein weiteres Zeichen dieses unseriösen und damit kriminellen Verhaltens ist die bereits erwähnte Forderung der Zahnärzteschaft und Ihrer Gesinnungsgenossen nach einer Hg-Bestimmung im 24h-Sammelurin nach Gabe von DMPS. In der Monographie des Arzneimittels der Herstellerfirma Heyl (6. Auflage, Januar 1997) ist unter Bezug auf diverse pharmakokinetische Untersuchungen angegeben, daß die i.v. Gabe von DMPS beim Menschen bereits nach 45-60 Minuten zu der signifikanten Wirkung führt, daß 50% des mobilisierbaren Quecksilbers im Urin ausgeschieden werden. Die maximale Hg-Ausscheidung nach i.v.-Applikation wird nach ungefähr 1½-2 Stunden erreicht und fällt im Verlauf von ca. 10 Stunden auf den Ausgangswert zurück, d.h., daß keine Wirkung des Präparates auf die Hg-Elimination mehr nachzuweisen ist. Die Firma Heyl macht demzufolge unter Bezug auf die öffentliche Expertenanhörung beim BfArM mit dem Beitrag von H. W. Schiwara/I.Gerhard
(,,Korrelation der Quecksilberausscheidung vor und nach DMPS-Gabe", Berlin 1994)
die Aussage:
,,Die gute Korrelation zwischen der Quecksilberkonzentration (mcg/g Kreatinin) im 45-Minuten-Spontanurin nach DMPS i.v. und der Quecksilberausscheidung (mcg absolut) im 10 Stunden-Harn sprechen dafür, daß der Spontanurin durchaus für die Beurteilung der Quecksilberdepots geeignet ist."
(Heyl Chem.-pharm. Fabrik: ,,Dimaval/DMPS-Heyl", Wissenschaftliche Produktmonographie 1997)
Da 10 Stunden nach Applikation von DMPS Schwermetalle aus Organdepots also nicht mehr
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mobilisiert und ausgeschieden werden, würde gemäß der Forderung Ihrer Liga das Meßergebnis innerhalb 24h buchstäblich verwässert, womit für Sie und Ihresgleichen ein erstrebter unsignifikanter und damit (falsch) negativer Befund vorläge, was Ihnen wiederum als Scheinbeweis diente, es gäbe keine Amalgamvergiftung. In der zitierten Monographie der Firma Heyl ist mit aller wissenschaftlichen Neutralität auch die von einigen wenigen propagierte Methode der Schwermetallanalyse im 24h-Sammelurin erwähnt; allerdings wird bei Durchsicht des Literaturanhangs deutlich, daß dieses Plädoyer ausschließlich von Vertretern Ihrer Interessen gehalten wird, u.a. auch von Ihrem Toxikologen Prof. Halbach, der ebenfalls durch andere Statements in der Angelegenheit Amalgam hinlänglich für seine Unlauterkeit bekannt ist!
Die angeblich zuverlässige Korrektur von Konzentrationsschwankungen des Urins durch die 24h-Sammelurin-Methode, so die ,,offizielle" Begründung, ist nach den dargelegten pharmakokinetischen Fakten keine Korrektur, sondern eine verfälschende Manipulation. Als Korrekturgröße für die schwankenden Urinkonzentrationen wird indessen standardisiert die Kreatinin-Ausscheidung verwendet, so daß der genaue Hg-Wert im 45-Minuten-Spontanurin zuverlässig mit den Umrechnungsfaktoren Liter und Kreatinin ermittelt werden kann.
Auch Ihre Darstellung, daß mit der jeweils nur kurzfristigen Verbesserung der Krankheitssymptome nach DMPS der Beweis für einen Placeboeffekt erbracht sei, entbehrt jeder seriösen, wissenschaftlichen Basis. Gerade die Tatsache der vorübergehenden Erleichterung der Beschwerden spricht für eine chronische Intoxikation. Da Chelatbildner, wie bereits erwähnt, leider kaum den intrazellulären Raum, also nur in geringem Maße direkt die Zellen der schwermetallverseuchten Organe erreichen, sondern hauptsächlich abtransportieren, was im steten, allmählichen Stoffwechselprozeß des Organismus aus den Zellen in den extrazellulären Raum an Schwermetallmolekülen diffundiert, beruht die beschriebene temporäre lindernde Wirkung nicht auf einer psychischen, sondern chemisch-physikalisch nachweisbaren Ursache. Je nach Schwere der Vergiftung steigt im Verlauf von Wochen oder Monaten die Giftkonzentration wieder in den Geweben an, so daß nur bei mehrfach wiederholter Chelattherapie durch die allmähliche Entleerung der Giftspeicher eine bleibende positive Wirkung auf den Gesundheitszustand erzielt werden kann, falls die pathologischen Veränderungen durch die Schwermetalle nicht bereits irreversibel sind. (Wir verweisen dazu auf die Zeitschrift ,,Klinisches Labor" vom 15.9.1992 mit Berichten über die klinische Erfahrung vieler Ärzte als auch Angaben entsprechender wissenschaftlicher Literatur.) - Zusammenfassend heißt das, daß insbesondere bei schweren chronischen Schwermetallintoxikationen DMPS/DMSA die international erprobten und bewährten Therapiemittel der Wahl sind, so keine gravierenden Nieren-/Darmerkrankungen bestehen.
Auch die Ihrerseits beliebte Darstellung der angeblich hohen Risiken und Nebenwirkungen von DMPS, die seinen Einsatz als äußerst gefährlich erscheinen lassen, entspricht nicht den Tatsachen, sondern dient abermals Ihrer Absicht, eine Verbreitung des Diagnose- und Therapiepräparats möglichst zu verhindern. Der von Ihnen und Ihresgleichen Vergiftete hat, um einen Teil seiner Gesundheit wiederzuerlangen, leider nicht die Wahl zwischen Gut und Böse, sondern nurmehr zwischen den Übeln, wovon DMPS/DMSA im Vergleich zu im Körper gespeicherten hoch giftigen Schwermetallen bei weitem das geringere ist. Darüber hinaus bergen die meisten, massenhaft verordneten Medikamente auf dem Markt weitaus mehr und höhere Risiken als DMPS, ohne daß davor besonders gewarnt würde! Allein daraus wird ersichtlich, daß die Verteufelung von DMPS einerseits und die generelle Arzneimittelwerbung andererseits nicht zum Wohle der Patienten, sondern der Amalgamliga bzw. der Pharmaindustrie geschieht.
Da neben Leber und Nieren auch das Gehirn Hauptzielorgan für Hg ist mit neurologischen Störungen in Folge, die in schwerer Ausprägung kaum mehr einer Behandlung zugänglich sind, sollte eine DMPS/DMSA-Therapie möglichst früh nach Erkennung einer Quecksilbervergiftung eingeleitet werden. Indem Sie in skandalöser Weise diese wissenschaftlichen Fakten zum einen manipulieren, zum anderen leugnen, fügen Sie in Vorenthaltung dieser effizienten Therapiemöglichkeit den durch Sie Vergifteten weiteren Schaden zu.
Im übrigen ist die Indikation von DMPS als Nachweismethode und weitere Therapie bei Amalgamvergifteten und folglich die Kostenübernahme der Krankenkassen auch durch ein Gerichtsurteil belegt.
(Amtsgericht Flensburg, Az.: 62 C 205/93)
Die Praxis sieht indes ganz anders aus! DMPS ist ein zugelassenes Arzneimittel mit der primären Indikationsstellung: ,,Klinisch manifeste, chronische und akute Vergiftungen mit Quecksilber". Als in der BRD die Anzahl der
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Patienten wuchs, die eine Zahn-/Amalgamsanierung und DMPS als Quecksilbernachweis- und Therapieverfahren forderte, wurde auf Intervention von Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, Zahnärztekammern u.a. verbündeten Organisationen im Februar 1992 eine weitere Abrechnung auf Krankenschein der bisherigen Quecksilber-Tests, wie Speichel- und DMPS-, im Zusammenhang mit Amalgam untersagt. In der Folge erhielten Ärzte, die sich der Schwermetallintoxikation ihrer Patienten annahmen, Rundschreiben der ärztlichen Standesorganisationen bzw. der Gesetzlichen Krankenkassen mit Regressandrohungen. Ebenso wurde mit den Labors bezüglich aller in Zusammenhang mit Amalgam stehenden Analysen (Zahnwurzeln, Zahnfleisch, Kieferknochen, Speichel, Urin, Faeces... ) verfahren. Die fadenscheinige Begründung für diese Sanktionen lautete, die Methoden seien nicht standardisiert und somit deren Ergebnisse nicht zu beurteilen. Diagnostische Methoden mit Erprobungscharakter aber seien keine kassenärztlichen, sondern nur privatärztlich abzurechnende Leistungen. Damit wird behauptet, die Bewertung dieser Diagnoseverfahren, insbesondere mit DMPS, seien nach medizinisch-wissenschaftlichen Kriterien bislang nicht gesichert. Dies trifft de facto nicht zu, da DMPS in weitem Maße standardisiert nach den Wissenschaftlern Daunderer/Schiwara verwendet wird, die allerdings Ihrer Liga nicht genehm sind! Im übrigen ist die Medizin im Gegensatz etwa zur Physik keine exakte Wissenschaft. Medizinische Diagnostik und Therapie sind Erfahrungswissenschaften, aufgrund derer die Bewertung von DMPS und anderer Hg-Analyseverfahren nicht weniger gesichert ist als von allen anderen in der Medizin angewandten Methoden zu Diagnose und Therapie anderweitiger Erkrankungen. Bundesdeutsche Gerichte haben die nach der Daunderer/Schiwara-Methode erhobenen Grenzwerte der Hg-Ausscheidung nach DMPS und bei Überschreiten dieser Werte eine dementsprechende Intoxikation rechtskräftig in Urteilen anerkannt.
(Landessozialgericht Niedersachsen: Az.: L 4 Kr 156/95; Amtsgericht Flensburg: Az.: 62 C 205/93)
Gerade diese Zwangsmaßnahme der ärztlichen Standesorganisationen und der Gesetzlichen Krankenkassen im Gefolge belegt die diagnostisch-therapeutische Qualifikation von DMPS auf signifikante Weise. Da Sie den Nachweis massenhafter Quecksilberintoxikationen zu Recht fürchten, fügen Sie in konsequenter Fortführung Ihres Verbrechens den Amalgamopfern weiteres Unrecht zu mit überaus heuchlerischen Methoden: Die Verfügung, DMPS aus der gesetzlichen Krankenkassenleistung zu verbannen, bezieht sich explizit nur auf den Test, also die Nachweismethode für Quecksilber. Als Therapiemittel zur Entgiftung ließ sich DMPS direkt nicht verbieten wegen der Zulassung des Präparats mit eben dieser Indikationsstellung. Mit geschickter Taktik konnten Sie dennoch Ihre machtvollen Interessen durchsetzen: Da Sie sich im Verbund mit den Krankenkassen über die von der unabhängigen, freien Wissenschaft nachgewiesene Irrelevanz von Blut- und Urinanalysen bezüglich einer chronischen Hg- Intoxikation einfach hinwegsetzen und nur eben diese falsch-negativen Verfahren als Hg-Nachweis anerkennen, kann Ihren diktatorischen, falschen Richtlinien zufolge nie eine chronische Vergiftung nachgewiesen werden. Die hohen Hg-Ausscheidungswerte nach DMPS, die bei entsprechenden Krankheitssymptomen eine klinisch manifeste Intoxikation belegen, deklarieren Sie indessen als bloße ,,Belastung" ohne toxischen Charakter und schlüssigen Kausalitätsbeweis für vorhandene Symptome. Daraus wiederum ergibt sich für Sie und Ihre Gesinnungsgenossen keine Indikation für DMPS zur Entgiftungstherapie, so daß damit DMPS nicht nur als Nachweisverfahren, sondern auch als Heilmittel für eine chronische HgIntoxikation als Kassenleistung abgelehnt wird. Während die Vergiftung, die Behandlung mit Amalgam auf Krankenschein erfolgt, haben die dadurch geschädigten Patienten die Kosten für Intoxikationsnachweis und -therapie privat zu tragen, womit man sie nicht nur um ihre Gesundheit, sondern auch noch um ihre Finanzen bringt, obgleich sie Beiträge zu ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung leisten. Im Klartext heißt das, daß finanzschwachen Amalgamopfern ärztliche Hilfe verwehrt wird.
Noch eklatanter wird Ihre Manipulation von Recht und Freiheit, wenn Patienten, die nach einer erfolgreichen, wie dargelegt, gezwungenermaßen selbstfinanzierten DMPS-Therapie einen Kostenerstattungsantrag bei ihrer Krankenkasse stellen. Da die gesundheitliche Verbesserung, vielleicht sogar Heilung infolge einer DMPS-Therapie zum einen den indirekten Beweis für eine Intoxikation liefert und damit zum anderen die Krankenversicherungen erstattungspflichtig wären, wird Ihr Betrug auch auf dieser Ebene eifrig fortgeführt, indem sich die Versicherungen auf Ihre maßgeblichen, falschen "Experten"aussagen berufen. - Es wäre interessant zu erfahren, wieviel etwa die Deutsche Angestelltenkrankenkasse (DAK) aus den Taschen Ihrer Mitglieder für ein Falsch-/Gefälligkeitsgutachten von einem renommierten ,,Experten" in der Größenordnung von Prof. Dr. med. Claus-Jürgen Estler, Vorstand des Lehrstuhls für Toxikologie und Pharmakologie der Universität Erlangen-Nürnberg, im Jahre 1994 gezahlt hat; mit Sicherheit weitaus
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mehr als die DMPS-Therapie im betreffenden Einzelfall gekostet hätte. (Bei Interesse stellen wir selbstverständlich dieses und andere ,,Gut"achten gern zur Verfügung.) Es sei hierzu angemerkt, daß medizinische Falschgutachten nicht in die Gattung der Kavaliersdelikte gehören, sondern Urkundenfälschungen und nach dem StGB strafbare Handlungen sind, die mit Freiheitsstrafen bis zu mehreren Jahren geahndet werden! - Mit skandalösem Streich wird unter dem Decknamen der ,,Recht"sprechung Ihr Unrecht nun dem Patienten angelastet. Das liest sich dann wie folgt in Ablehnungsbescheiden von Krankenkassen oder gar Urteilen von Sozialgerichten, die sich auf die Gutachten von vereidigten (!) Experten stützen, ohne zu fragen, für wen und was da gut geachtet wird:
,,Da für eine ,Notfallbehandlung' i. S. v. § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V im Hinblick auf die Art der in Frage stehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die vorgesehene(n) Behandlungsmaßnahmen keinerlei Anhaltspunkt besteht, scheitert der geltend gemachte Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Arzneimittel DMSA und DMPS bereits daran, daß sich der Kläger diese im Wege eines privat-ärztlich ausgestellten Rezepts selbst beschafft hat, ohne den für den Sachleistungsanspruch vorgesehenen Weg der Realisierung von Leistungen, nämlich die Behandlung ,auf Krankenschein' bei einem zugelassenen Kassen- bzw. Vertragsarzt einzuhalten. (...) Begibt sich ein Versicherter jedoch - ohne daß ein ,Notfall' (...) vorliegt - in privatärztliche Behandlung, verläßt er dadurch den Schutzbereich der ,Solidargemeinschaft der Krankenversicherung (§ 1 SGB V); er kann deshalb von dieser insoweit nichts beanspruchen (...).,,
(Sozialgericht Reutlingen: Urteil vom 19.12.1995, Az.: S 9 Kr 1133/93)
Es spricht abermals für Ihren weitreichenden politischen Einfluß, daß diese Verdrehung der Tatsachen, dieses potenzierte Unrecht in unserem Lande möglich ist. Damit ist wieder einmal mehr bewiesen, daß ein Rechtsstaat nicht a priori mit Gerechtigkeit gleichzusetzen ist, sondern in erheblichem Maße die Besitzer von Macht und Mitteln begünstigt, Recht zu bekommen, ohne Recht zu haben. Das Recht des Stärkeren aber ist sprichwörtlich immer das stärkste Unrecht.
Die Krankenkassen verstoßen mit diesen Praktiken eindeutig gegen die gültige Gesetzgebung. Selbst wenn im Einzelfall zunächst kein exakter Kausalitätsnachweis zwischen Amalgam, also einer möglichen chronischen Schwermetallintoxikation und Krankheitssymptomen erbracht und somit die Indikation für DMPS/DMSA als erfolgreiche Diagnose-/Therapiemaßnahme nicht hellseherisch sicher gestellt werden kann, sind die Krankenversicherungen zur Übernahme der Behandlungskosten verpflichtet, denn
,,nach § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. (...) Ziel der gesetzlichen Krankenversicherung ist es, die Gesundheit des Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern (§ 1 Satz 1 SGB V). Dieser Auftrag schließt die Verpflichtung ein, auch bei den Krankheiten zu helfen, deren Beeinflussung durch die Besonderheiten des Einzelfalls problematisch oder deren Genese unbekannt ist, in denen deshalb die Kausalität zwischen Behandlungsmaßnahme und -erfolg nicht verläßlich vorhergesagt werden kann. In der Praxis der gesetzlichen Krankenversicherung wird daher bislang kein strenger Kausalitätsnachweis verlangt. Vielmehr wird die Beurteilung, welche ärztliche Maßnahme im konkreten Einzelfall anzuwenden ist, grundsätzlich dem ärztlichen Fachwissen überlassen. Das ist einer der Gründe dafür, daß auch in der gesetzlichen Krankenversicherung die ärztliche Therapiefreiheit gilt. (...) Damit eine Behandlung überhaupt stattfinden kann, muß es daher für die Kausalität im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung ausreichen, wenn nach der medizinisch vertretbaren Beurteilung der behandelnden Ärzte die gute Möglichkeit eines Erfolgs der in Aussicht genommenen Behandlung steht. (...) Die mangelnde wissenschaftliche Nachweisbarkeit des Kausalzusammenhangs von Amalgamfüllungen und chronischer Quecksilbervergiftung im Einzelfall schließt nach Auffassung des Senats aber ebensowenig wie bei anderen Krankheiten
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unklarer Genese den Anspruch des Versicherten auf eine vom behandelnden Vertragsarzt empfohlene Behandlung aus."
(Landessozialgericht Niedersachsen: Urteil vom 10.9.1997, Az.: L 4 Kr 156/95)
Schauen wir noch etwas tiefer in den Sumpf, aus dem Ihr schmutziges Geschäft blüht und fischen als ein Beispiel ausufernder krimineller Aktivitäten deutscher Wissenschaftler und Ärzte im Dienst von Wirtschaft und Staat die Wirkungsstätte Ihres Haus- und Hoftoxikologen, Prof. Halbach, heraus, das Institut für Toxikologie im GSF-Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit. Das GSF-Forschungszentrum definiert sich laut Geschäftsbericht von 1984 wie folgt:
,,Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten der GSF sind auf die forschungspolitische Zielsetzung der Bundesregierung ausgerichtet mit den Hauptpunkten Umwelt und Gesundheit."
Mit Datum vom 14.1.98 war im Internet, im offiziellen Server der GSF u.a. sogar die Angabe zu finden:
,,Schwerpunktmäßig befaßt sich die GSF mit Fragen der Umwelt- und Gesundheitsvorsorge."
(Internetadresse: http://www.gsf.de/gsf/orga.html)
Schauen wir uns also näher an, welchen Beitrag das Institut für Toxikologie zu der so wichtigen ,,Vorsorge" von Umwelt und Gesundheit leistet: Die renommierten Sachverständigen des Instituts haben beratende und gutachtliche Funktion bei der Bundesregierung, so etwa, neben der Angelegenheit Amalgam, auch bei der Unterstützung des ehemaligen Bundesumweltministers Töpfer mit seinem Vorhaben, die Dioxingrenzwerte im Boden zu erhöhen, um den drohenden Regressansprüchen der Landwirte, die ansonsten auf die Nutzung ihrer Böden hätten verzichten müssen, zu entgehen - womit einmal mehr die Nichtigkeit von Grenzwerten bewiesen wäre! Desweiteren spannt man sich vor den Dreckkarren der Müllindustrie und ist als Propagandist und Gutachter tätig, um die Verseuchung der Umwelt mit extrem gefährlichen Dioxinen, die durch die vielfältigen chlorhaltigen Produkte bei der Müllverbrennung frei werden, zu vertuschen. Diese Gefälligkeit - versteht sich - wird von den Müllmagnaten mit einer milden Gabe bedacht. Pro ,,Gut"achten, die im Gegensatz zur wissenschaftlichen Weltliteratur die Müllverbrennung und das Dioxinproblem radikal verharmlosen, wurden von den Herren Greim und Eckert 30.000 - 50.000 DM berechnet. Um sich diese anstrengende gutachtliche Tätigkeit ein bißchen zu erleichtern und damit Produktivität und Umsatz zu steigern, scheute man auch nicht davor zurück, international bekannte ,,wissenschaftliche" Fälschungen, manipulierte Untersuchungsergebnisse zum Thema Dioxine, zu kopieren. Greim, der Direktor des Instituts und darüber hinaus Professor ist, verfaßte im übrigen als Berater der Bundesärztekammer in deren Namen einen Propagandatext für die Müllverbrennung. Auch in anderen Umweltfragen zeigt sich die Bundesärztekammer kooperativ und hilft ganz im Sinne von Wirtschaft und Politik die unerquickliche, weil die Geschäfte störende Abneigung der Bevölkerung gegen die Atomenergie zu zerstreuen; so 1986, fünf Wochen nach Tschernobyl mit einer Anzeigenkampagne des Vorsitzenden Vilmar: ,,Kernenergie ist sicher! Ob als Teilnehmer bei Anhörungen im Parlament, als Mitglied in wissenschaftlichen Beiräten von Bundesärztekammer, Herausgeber von Fachzeitschriften, Vorsitzender der MAK-Kommission (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration - womit auch die Objektivität dieser Grenzwerte für nichtig erklärt werden kann; s. oben S. 8 f), die Wissenschaftler vom GSF-Forschungszentrum mauscheln und manipulieren im Sinne ihrer finanzkräftigen Auftraggeber zum gewaltigen Unheil der Bevölkerung. Unerläßlich ist auch die Repräsentanz solcher unseligen Geister an deutschen Hochschulen, um zur Erhaltung ihrer (Ab-)Art dem Nachwuchs die entsprechende Schulung angedeihen zu lassen, womit die Korruption im weiten Umfeld dieser akademischen Kreise für Jahrzehnte gesichert ist. Wer in Besinnung auf Recht und Anstand seine Teilnahme an dieser Konspiration verweigert, ist nachhaltigen Repressalien ausgesetzt. So etwa der GSF-Professor H. Müller-Mohnssen, der sich nicht zum Erfüllungsgehilfen der Industrie degradierte, sondern in einer Publikation ausdrücklich vor der Gefahr der Pyrethroide warnte, womit er das Bundesgesundheitsamt in seiner Untätigkeit an-
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prangerte, das Pyrethroide im Handel zugelassen hat. Daraufhin eilte Greim dem Bundesgesundheitsamt mit einer verharmlosenden Erklärung zu Hilfe, während Müller-Mohnssen die Benutzung der Poststelle verweigert wurde, um seine fachkompetente, seriöse Arbeit schon im Ansatz zu behindern.
Dies zum GSF-Forschungszentrum, einer Einrichtung der Bundesregierung, deren ,,Experten" auch diverse Freibriefe für Amalgam produzierten. Daß solche Machenschaften in Initiative oder Kooperation mit der Regierung stattfinden, macht entgegen allen offiziellen Verlautbarungen deutlich, daß (zumindest im medizinisch-wissenschaftlichen Bereich) das primäre Interesse unseres Staates nicht dem Wohl des Bürgers gilt. Der Vollständigkeit halber sei hier nunmehr angemerkt, daß GSF nicht die Abkürzung für ,,Gesetzliche Schweinerei-Fabrik", sondern ,,Gesellschaft für Strahlenforschung" ist.
Ebenso wirkungsvoll operieren andere Riegen in diesem Lande, etwa
Valentin und Konsorten aus der berühmt berüchtigten Erlanger Schule,
eine ebenfalls staatliche Institution, die Universität. Nehmen wir beispielsweise Herrn
Lehnert, Prof. Valentins gelehriger Schüler, der bisweilen seinen Meister übertroffen
haben dürfte. Prof. Lehnert ist Arbeitsmediziner, Spezialist in Sachen Gutachten und darf
den Titel Dr. h.c. tragen, worauf sich die Frage nach der Art seiner honorigen Verdienste
erhebt: Ihm ist es gelungen, die verheerenden Auswirkungen eines BASF-Chemieunfalls zu
vertuschen, indem er mittels einer arbeitsmedizinischen ,,Studie" auftragsgemäß
jeglichen Zusammenhang zwischen den Erkrankungen der Arbeiter und den Giften am
Arbeitsplatz verneinte. Daraufhin engagierte die Berufsgenossenschaft Chemie den
bewährten Fachmann, der ihr wiederum half, die Rentenansprüche der betroffenen Arbeiter
abzuwehren. Mit Erfolg, wofür Lehnert von den somit doppelt Geschädigten den Beinamen
,,Ablehnert" erhielt. Ebenso sorgte er in der Asbestindustrie für eine
Rentenablehnung von 10.000 Geschädigten. Sein Einkommen konnte er ferner als Berater der
Desowag-Bayer aufbessern, für deren produziertes Holzschutzmittel PCP, (das mittlerweile
aufgrund höchster Toxizität in der BRD verboten ist!), er denn auch prompt ein
Unbedenklichkeitsgutachten lieferte. Trotz (oder gerade wegen) seiner bekannten Praktiken
war und ist er ein Mann in Amt und Würden: Mitglied in der MAK-Kommission (Maximale
Arbeitsplatz- Konzentration - im trauten Bunde mit Herrn Greim!), Lehrstuhlinhaber für
Arbeitsmedizin an der Universität und Leiter des Zentralinstituts für Arbeitsmedizin in
Hamburg, später durfte er auf dem Lehrstuhl seines Meisters in Erlangen Platz nehmen, wo
ihm daselbst die Ehre zuteil wurde, als Dekan der Medizinischen Fakultät in der
Hochschulpolitik mitzumischen, womit die nächsten Generationen geprägt wären. Die
Tatsache, daß Lehnert als Intimfreund der Industrie inzwischen sowohl von unabhängigen
Wissenschaftlern als auch vor Gericht der massiven Manipulation überführt wurde, hat
indessen seiner weiteren Karriere in öffentlichen Ämtern nicht geschadet.
(O. Wassermann: ,,Fälschung und Korruption in der
Wissenschaft", in: A. Bultmann (Hrsg.): Käufliche Wissenschaft, Knaur,
München 1994)
An der Medizinischen Fakultät der Erlanger Universität wurde im Zusammenschluß von fünf verschiedenen Instituten (u.a. auch das Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin und der Poliklinik für Berufskrankheiten, deren Direktor Prof. Lehnert ist) 1989 - wie bereits erwähnt - eine Untersuchungsstelle Amalgam eingerichtet, das süddeutsche Pendant zu der gleichen Institution für den nördlichen Einzugsbereich an der Uni Münster. An diese ,,offiziellen" und ,,wissenschaftlichen" Stellen können sich Patienten wenden, die vermuten, an einer amalgambedingten Erkrankung zu leiden, wo sie denn auch unverzüglich wieder auf das Ihrer Liga genehme Gleis geschoben werden. Neben einer zahnärztlichen und immunologischen Untersuchung werden, um dem Verdacht einer Vergiftung ,,objektiv" nachzugehen, eine Bestimmung von Quecksilberwerten in Blut und Urin (!) (s. oben S. 21 f) und im weiteren die bei Amalgamopfern übliche psychiatrische Befunderhebung durchgeführt. Wir weisen noch einmal darauf hin, daß auch das Bundesinstitut für Gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, das ehemalige Bundesgesundheitsamt, über die Untauglichkeit solcher Blut- und Urinanalysen für den Nachweis chronischer Intoxikationen Kenntnis hat. (s. oben S. 21 f) Auch der Universität Erlangen muß dieser medizinische Allgemeinplatz bekannt sein. Daß man diesem dennoch zuwider handelt, stellt einen massiven Betrug und die Unterlassung einer gebotenen medizinischen Hilfeleistung dar und darüber hinaus eine finanzielle Schädigung der Patienten, da die Kosten für das gesamte Untersuchungsprogramm, das lediglich dazu dient, das eigene Lügengebäude zu untermauern, ca. 4000.- DM betragen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden.
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(Stand: 2/98) Im übrigen werden zu dieser ,,interdisziplinären, wissenschaftlichen Untersuchung" (Zahnärztliche Mitteilungen 13/90), wie von Patienten berichtet, nur leichtere Fälle zugelassen. Amalgamvergiftete mit schweren Gesundheitsschäden, nämlich offensichtlichen, wie etwa dem Hg-typischen Tremor, daher auch tremor mercurialis genannt, werden in der Erlanger Amalgamstelle abgelehnt!
Solcherlei Brutstätten erwachsen ungehindert unzählige menschenverachtende Mediziner, die die herrschende Meinung in Arbeitsmedizin und Toxikologie vorgeben und mit entsprechender Besetzung von Lehrstühlen für die Zukunft sichern. Aus Platzgründen sei hier lediglich noch der renommierte ,,Fachmann" H. Altenkirch erwähnt, Professor der Neurologie, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, Arzt für Umweltmedizin, Chefarzt der Neurologischen Abtlg. im Krankenhaus Spandau, dem Akademischen Lehrkrankenhaus (!) der Humboldt-Universität zu Berlin. Dieser Spezialist deklariert in üblicher Manier Amalgamopfer als Psychopathen, indem er vorliegende pathologische Befunde und Giftnachweise nicht zur Kenntnis nimmt, wichtige Untersuchungen zur Abklärung der Diagnose nicht durchführt, Symptomverbesserungen durch Entgiftungstherapie mit DMPS/DMSA einer Placebowirkung zuschreibt und im weiteren von dieser dringend erforderlichen Therapiemaßnahme abrät zum weiteren Schaden der Patienten. Zu seinem ,,Spezialistentum" gehören ebenfalls Gefälligkeits-/Falschgutachten, erwiesenermaßen bezüglich Amalgam und der ebenfalls nervenschädigenden Pyrethroide. Mittels der bewährten Methode einer ,,wissenschaftlichen Studie" erstellte er im Auftrag von und für das Bundesinstitut für Gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (!), das für die Handelszulassung pyrethroidhaltiger Holzschutzmittel als angeblich nicht gesundheitsschädliche Substanz verantwortlich zeichnet, eine Unbedenklichkeitserklärung zu Pyrethroid-Holzschutzmitteln.
(Quellen: Patientenberichte, Arztbrief und M. Cencig/A. Schönberger ,,Gesucht wird... die Moral der Gutachter", ARD(WDR)- Sendung vom 7.1.1998)
Weiterhin in Amt und Würden kann Prof. Altenkirch diesem menschenverachtenden Geschäft ungehindert nachgehen.
Die Konspiration zwischen Industrie, Behörden und ihren ,,wissenschaftlichen" Gutachtern hat weites nationales und internationales Ausmaß und dient der Täuschung der Bevölkerung über die gigantische Verseuchung von Mensch und Umwelt durch Produkte und Abfälle der Industrie, auf Gedeih der einen und Verderb der anderen. Daß die Praktiken in Politik und Ökonomie oft fernab jeder Moral sind, ist hinlänglich bekannt. Daß sich aber auch ein maßgeblicher Teil der Ärzteschaft entgegen dem ethischen, beeideten Auftrag klammheimlich, in höchster Menschenverachtung auf die siegreiche Seite von Lug und Betrug geschlagen hat, ist ein Verrat am Humanismus, ein Vernichtungsschlag für eine Kultur-Gesellschaft und richtet bei den Opfern einen weiteren verheerenden, irreparablen Schaden an. Des Volkes Halbgötter in Weiß entpuppen sich z.T. als schwärzeste Teufel! Der hoch gehandelte Doktoren- und gar Professorentitel gilt mithin nicht mehr ausschließlich als ein Etikett für Seriosität, sondern in durchaus verbreitetem Maße als Ausweis von Schwerstverbrechern im Dienste von Wirtschaft und Staat. Da bei etlichen Akademikern in diesen Rängen ein Gewissen, ein Ehrenkodex, selbst ein Eid nichts mehr gelten, wäre eine Nachweispflicht ihrer wissenschaftlichen Unabhängigkeit und Lauterkeit anhand von Kontoauszügen und Ablehnung von Titeln und Würdenbezeugungen der entsprechenden Institutionen geboten.
7) PRAKTIKEN DES STAATLICHEN ,,GESUNDHEITS"WESENS ZUR WAHRUNG VON INTERESSEN DER INDUSTRIE UND POLITIK
Mit diesem Hintergrundwissen entlarven sich Ihre zahlreichen für den unbedarften Laien hehr und fundiert anmutenden Verlautbarungen und ,,Gutachten" als propagandistischer Schund.
Die folgenden einleitenden Worte zu einer von der Dentalliga initiierten Amalgam"studie" an Schwangeren und Neugeborenen (unter Leitung des berühmt berüchtigten Amalgambefürworters Prof. R. Mayer) macht diese horrende Heuchelei besonders deutlich:
,,Seit Jahrzehnten ist man bemüht, in Wahrung größter Objektivität zu forschen
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und sich in völliger Unvoreingenommenheit einer Sache anzunehmen, um dann schließlich seine Forschungen einer fairen Diskussion zu stellen, dann erschrickt man oftmals über die vor Ort festzustellende Voreingenommenheit, über wissenschaftlich mangelhaft fundierte Aussagen bis hin zur Ignoranz all dessen, was einem selbst nicht so recht in sein Konzept paßt."
(Prof. R. Mayer in Zusammenarbeit mit Universitätsklinik für Zahn-, Mund-, Kiefer-Heilkunde Ulm: ,,Generelles Amalgam-Verbot bei Frauen im gebärfähigen Alter nicht gerechtfertigt", Server der Bundeszahnärztekammer, Internetadresse: http://www.bzaek.de/wichtig/facharti/fach002.htm)
Angesichts solcher Erklärungen kommen uns die Tränen, wobei schwer zu eruieren ist, ob vor Lachen oder Weinen. Im übrigen wies das Forscherteam, das aufgrund von, wie wiederholt erwähnt, inadäquaten Blutuntersuchungen eine chronische Quecksilbervergiftung durch Amalgam in Abrede stellte, auf die ausschließlich relevanten ,,enormen Einflüsse" durch die Umwelt hin wie Nahrung, Industrie und namentlich: ,,Vulkanausbrüche". Die schwerwiegende Art dieser Gesundheitsbedrohung besonders in unserem Lande war uns allerdings bisher entgangen. - Im übrigen sei hier auch darauf hingewiesen, daß solcherart ,,Studien" mittels vorsätzlich falsch angewandter Untersuchungsmethoden eine Veruntreuung öffentlicher Gelder darstellt.
Von ähnlicher Scheinheiligkeit, wie vorstehend zitiert, strotzt auch die Rede des Vizepräsidenten der Bundeszahnärztekammer, J. W. Carl, anläßlich der Bonner Pressekonferenz ,,Amalgam" am 14.5.1996, die in Reaktion auf die sensationellen Ergebnisse Tübinger Wissenschaftler stattfand. Wie Ihnen bekannt, wurde mittels umfangreich durchgeführter Speicheltests bei Amalgamträgern der Nachweis einer hohen Hg-Freigabe sowie deren Korrelation zu Hg-typischen Krankheitssymptomen erbracht, (woraufhin der damalige Bundesgesundheitsminister Seehofer vor ,,hektischen Schnellschüssen" warnte, was angesichts der jahrzehntelangen Kenntnis von der Toxizität des Amalgams und dem jahrzehntelangen Leiden der Opfer mehr als zynisch ist!)
J. W. Carl, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, äußerte zu den publizierten Fakten:
,,Wenn für uns zweifelsfrei festgestellt wird, daß die Tübinger Studie von ihrem Ansatz her methodisch höchst problematisch ist, müssen wir mit Entschiedenheit solchen Manipulationen der öffentlichen Meinung anprangern und den Urhebern unmißverständlich vorwerfen: Sie richten einen nur schwer wieder gutzumachenden Schaden an der Gesellschaft und am einzelnen Menschen an."
In typischer Manier wurden die Erkenntnisse unabhängiger, außerhalb der Zahnärztevereinigung stehender Wissenschaftler als ,,methodisch falsch", ,,unwissenschaftlich", ,,problematisch", ,,unbedeutend" etc. diffamiert und in weiterer Verdrehung der Tatsachen die eigene Schuld, der angerichtete Schaden an der Gesellschaft und am einzelnen Menschen, den Aufklärern angelastet. (Vergl. oben S. 14, Abs. 2!) Dokumentiert indessen ist, daß auf Initiative der Universitätszahnklinik Tübingen im Verbund mit anderen Vertretern der Zahnmedizin versucht wurde, durch erhebliche Sanktionen die Fortführung der Untersuchung und ihre Veröffentlichung zu verhindern. So wurden den Wissenschaftlern beispielsweise zwei von drei Arbeitsräumen entzogen, was die Entlassung der beiden Forscher Kauker und Grall zur Folge hatte. Im weiteren konnten sich die Wissenschaftler dem drohenden Entzug von Geräten nur widersetzen, indem die Materialien privat in Sicherheit gebracht wurden. Und schließlich wurden die Anstellungsverträge der Forscher nicht mehr verlängert. In diesem Zusammenhang ist der in der Rede von Herrn Carl oben zitierte Vorwurf der ,,Manipulation" seitens der Tübinger Wissenschaftler äußerst bemerkenswert. Weiter äußerte J. W. Carl:
,,Die Zahnärzteschaft ist empört, wenn im Zusammenhang mit der Tübinger Studie die Zahnärzteschaft und die Vertreter der zahnmedizinischen Wissenschaft als ,Amalgam-Lobby und als Gewinnstreber dargestellt werden. Solche Beschuldigungen sind nicht nur ohne jeglichen sachlichen Hintergrund, sondern sind vor allem geeignet, das notwendige Vertrauen zwischen Patient und Zahnarzt entscheidend zu belasten."
In der genannten Rede kommt ferner das Wirtschaftsbündnis mit der Regierung und Ihren angeschlossenen Institutionen mit den Worten zum Ausdruck:
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,,Es muß klar sein, daß die Konsequenzen eines Verzichtes auf die Amalgam-Therapie von den Gesetzlichen Krankenversicherungen nicht verkraftet werden können..."
Zum einen ist - entgegen Ihren Praktiken - die Gesundheit keine Ware, die bei einer Preis-/ Risikokalkulation zugunsten des Risikos verscherbelt werden kann. Zum anderen wird hier unter dem Deckmäntelchen sozialer Verantwortung in gewohnter Weise von den eigenen immensen finanziellen Interessen von Zahnärzteschaft und Staat abgelenkt. Gemeint ist mit dem oben zitierten Satz in etwa: ,Die Zahnärzteschaft und ihre Interessenverbündeten, Wirtschaft und Staat, sind nicht bereit, auf das lukrative Amalgamgeschäft zu verzichten.' Denn was die Krankenkassen sich angeblich nicht leisten können, kostet sie und die Rentenkassen in Wahrheit durch millionenfache amalgambedingte Folgeerkrankungen ein Vermögen; allerdings das Vermögen der Solidar- bzw. Zwangsgemeinschaft von Kranken- und Rentenversicherten, denn was die Verursacher des Elends an damit verbundenen Kosten verschulden, wird über die Zwangsversicherungen ausschließlich wieder auf die Betroffenen und die Zahler der gesetzlichen Sozialversicherungen abgewälzt.
Wie bereits erwähnt, geht es aber der Amalgam-Trias vermutlich gar nicht mehr primär um die laufenden Einnahmen aus diesem gewissenlosen Geschäft, als vielmehr das höchst schuldhafte Verhalten über Jahre und Jahrzehnte zu kaschieren, d.h., sich vor strafrechtlicher Verfolgung und das erwirtschaftete Vermögen von Zahnärzten, Wirtschaft und Staat vor den drohenden Schadensersatzansprüchen der Bevölkerung zu schützen.
Obwohl die Gesetzlichen Krankenversicherungen Aufklärungspflicht über Ursachen von Gesundheitsgefährdungen und deren Verhütung haben sowie Mitwirkungspflicht, auf die Ursachenbeseitigung von Gesundheitsgefährdungen und -schäden hinzuwirken, sind sie, um ihrerseits eine Kostenexplosion abzuwehren, mit von dem Komplott und zahlen zwar aus den Taschen ihrer Mitglieder ungerührt die Behandlung von Folgeerkrankungen durch Amalgam, verhindern aber, wie dargelegt, Entgiftungsmaßnahmen und -nachweise, um das Verbrechen zu decken. Auch die Rentenversicherungen sind aus gleichem Grund mit von der Partie und lehnen, wie etwa die BfA, bei Antrag der Geschädigten auf Erwerbsunfähigkeitsrente - selbst auf Anraten der eigenen Vertrauensärzte (!) - strikt eine toxikologische Untersuchung ab und, wenn der Zusammenhang von Amalgam und Erkrankung allzu deutlich ist, auch die Rente. Der horrende Betrug an den Menschen und das daraus resultierende Leid setzen sich auf diese Weise maßlos fort. Angesichts dieses Elendes ist die Rede von J. W. Carl im weiteren nurmehr der blanke Hohn:
,,Wir fragen uns, was muß noch alles passieren, wenn so kritische Institutionen wie die amerikanische Food and Drug Administration, der schwedische Hochschulrat, die internationale Zahnärzteorganisation und schließlich die Weltgesundheitsbehörde die Verwendung von Amalgam nicht ausschließen."
Was von den ,,kritischen Institutionen", der Internationalen Zahnärzteorganisation (FDI) und der Weltgesundheitsbehörde (WHO) in ihrer Konspiration mit Politik und Wirtschaft zu halten ist, haben wir bereits auf S. 17 f und im weiteren auf S. 39 dargelegt Und bei unseren Recherchen mittels Internet den schwedischen Hochschulrat betreffend fanden sich ähnlich wie beim deutschen ,,kritischen" Hochschulwesen intensive Liaisons zu Wirtschaft und Staat, wie z.B. mit SDA (Swedish Dental Association) und FSD (Swedish Dental Trade Association), SADR (Scandinavian Association for Dental Research) sowie NIOM (Scandinavian Institute of Dental Materials - eine staatliche Institution, deren vormaliger Direktor... : Prof. Mjör war!) All diese Vereinigungen sind wiederum reguläre oder affiliierte Mitglieder der vom Vizepräsidenten der Bundeszahnärztekammer zitierten ,,kritischen Institution" FDI (Internationale Zahnärzteorganisation) und dem zweiten Dachverband der Dentalliga IADR (International Association for Dental Research), womit die Pflege der internationalen freundschaftlichen und vor allem wirtschaftlichen Beziehungen gewährleistet wäre.
Die ,,kritische Institution" amerikanische Food and Drug Administration (FDA) mit ihrer, wie erwähnt, aufopferungswürdigen Hilfsbereitschaft bei der EU-Amalgam-Kommission, sprengt mit ihren Beziehungen und ihrem Einfluß in der Tradition amerikanischer Dimensionen den Rahmen der europäischen Kleinfamilien-Verhältnisse. Ausgehend von den mächtigen Organisationen AADR (American Association for Dental Research, die fast so allgewaltig wie die Dachorganisation IADR ist), ADA (American Dental Association mit über 140 000 Mitgliedern) und AADS
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(American Association of Dental Schools - womit Lehre und Forschung in die wirtschaftlich-politischen Belange integriert sind), bestehen, um die standespolitischen Interessen national und international zu vertreten, über die Komitees LAC (Legislative Advisory Committee) und NAC (National Affairs Committee) enge Verbindungen zum US Kongress und damit zum Gesundheitsministerium, Department of Health and Human Services, dem die ,,kritische Institution" FDA (Food and Drug Administration) unterstellt ist. Der Dritte im Bunde mit Ärzteschaft und Staat ist maßgeblich natürlich die Industrie, wie etwa DMA (Dental Manufacturers of America, die weitere über 150 Dentalhersteller-Firmen organisiert), ADTA (American Dental Trade Association mit etwa 90 Firmen im Gefolge) und DDA (Dental Dealers of America).
Wie investigative Journalisten berichten, ist die ,,kritische Institution" FDA auch anderweitig eifriger um die Interessen der Wirtschaft als um die Volksgesundheit bemüht und bedient sich der Rechtsverfälschung, um den Profit des Arzneimittelkartells zu sichern. So führt H. Ruesch in seinem Buch ,,Die Pharma Story" aus:
,,Die FDA drückt offensichtlich angesichts der Gesetzesübertretungen des Arzneimittelkartells, dessen Befehlsempfänger sie ist, nicht nur beide Augen zu (zum Beispiel gelegentlich der Massentodesfälle durch Ingwer-Extrakt und im Sulfathiozol-Fall), sondern ist auch noch besonders emsig bemüht, alle Konkurrenten des Arzneimittelkartells aus dem Geschäft zu verdrängen, wie etwa die Verkäufer von Naturheilprodukten, die die Gesundheit des Volkes verbessern, dadurch jedoch die Gewinne des Kartells schmälern. (...)
Wenn also die FDA (deren Beamte dem Rockefeller Center natürlich genehm sein müssen, sonst werden sie gar nicht erst eingestellt), (unsere Anmerk.: Rockefeller Center = Industrieimperium mit Pharma-, Chemie-Mammutkonzernen, Banken... mit Schlüsselfiguren in Politik, Wissenschaft... bis hin zu der ,,unabhängigen" Zeitung ,,New York Times" mit entsprechender Meinungsmanipulation) einen unabhängigen Unternehmer kaputt machen will, führt sie diese erhaltenen Befehle rücksichtslos aus. Diese kommen natürlich nicht direkt vom Standard Oil Büro (unsere Anmerk.: Chemiekonzern) oder einem Arzneimittelkonzern. Laut Morris Bealle (unsere Anmerk.: Ztgs.redakteur u. Autor des Buches: ,,The Drug Story") schiebt die FDA die AMA vor (unsere Anmerk.: American Medical Association, auch Amerikanische Mörder Association genannt), die die Quacksalber liefert, die bezeugen, daß das Produkt, über das sie meistens überhaupt nichts wissen, nach ihrer Ansicht keinen therapeutischen Wert hat."
Im weiteren belegt Ruesch bzw. Bealle mit konkreten Beispielen diese Politik: mit der Zuckerlobby, der Tabakindustrie... und auch im Fall eines Klein-Unternehmers, den die FDA wegen ,,falscher Angaben bei der Warenbezeichnung" für seine Produkte vor Gericht brachte. Dazu H. Ruesch explizit:
,,Er hatte behauptet, daß Vitamine (er bot natürliche an) lebenswichtig für eine gute Gesundheit seien. Die AMA führte zehn Mediziner vor, die alle anerkannten Theorien auf den Kopf stellten und aussagten, daß ,der menschliche Körper keine Vitamine braucht'. Als man ihnen Regierungsberichte vorhielt, die das Gegenteil bewiesen, wanden sie sich mit der Erklärung heraus, diese Standard-Werke seien überholt."
(H. Ruesch: ,,Die Pharma Story - Der große Schwindel", F. Hirthammer Verlag, München 1994)
Angesichts dieses aberwitzigen Vorfalls aus der Fülle ähnlicher Delikte staatlicher ,,Gesundheits"behörden liegt die Vermutung nicht allzu fern, daß man vice versa auch Amalgam und Hg im besonderen als gesundheitsfördernd und lebensnotwendig deklarieren könnte. - Auch andere Regierungsstellen, die über die Volksgesundheit zu wachen haben, pervertieren diesen Auftrag, indem sie sich in den Dienst der Pharmaindustrie stellen. Das Arzneimittelkartell übertrug z.B. die Leitung der Regierungsstelle National Academy of Sciences (Akademie der Wissenschaften) einem der ihren, nämlich Alfred N. Richards, Direktor und einer der Hauptaktionäre der Pharmafirma Merck & Co., die gewaltige Umsätze erzielt. Als Bealle diese Zusammenhänge aufdeckte, trat Richards zurück, worauf die Rockefellers mit dem Präsidenten ihrer eigenen Stif-
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tung, Detlev W. Bronk, diese Position besetzten. - Dies zu der ,,kritischen Institution FDA" und artverwandten amerikanischen Behörden, die deutsche Funktionäre aus Politik und Ärzteschaft als ehrenwerte Vorbilder zitieren, um der Öffentlichkeit abermals Sand in die Augen zu streuen.
Ähnliche Praktiken im Verbund von Staat, Wirtschaft, Wissen- und Ärzteschaft kommen in allen profitorientierten Ländern zum Einsatz, wozu - nicht zuletzt - auch die BRD gehört. Das Nachrichtenmagazin ,,Der Spiegel" beispielsweise veröffentlichte 1985, ,,Wie die Pharma-Industrie Bonn kaufte", eine Schmiergeld-Affäre von großem Ausmaß, aber ganz ohne Seltenheitswert. Der ,,Spiegel" berichtete mit dem Untertitel:
,,Über Jahre hinweg schmierte die Pharma-Branche der Bundesrepublik Deutschland Bonner Politiker, Abgeordnete und Beamte. Ziel: eine industriefreundliche Arzneimittelgesetzgebung - auf Kosten der Krankenversicherungen und zu Lasten von Millionen Kranken."
In dem Artikel waren sowohl zahlreiche Politiker und Bundesbeamte namentlich genannt, die die allgemeingültigen Richtlinien im Sinne der Pharmaindustrie festlegten als auch die Höhe der einzelnen Bestechungsgelder, die in die Taschen der Staatsdiener wanderten. Zu den Praktiken der Pharmaindustrie führte der ,,Spiegel" u.a. aus:
,,Die Arzneimittelkonzerne streuten in der Regel nicht großkotzig Millionen-Beträge in die Kassen der Parteien. Sie verteilten ihr Geld gezielt an Politiker und Beamte, die in Bonn die Gesundheitspolitik bestimmen.
Mit geringerem Einsatz zielten die Pharma-Unternehmer auf große Wirkung. Sie schufen sich, unterstützt vom Wohlwollen dafür honorierter Abgeordneter, in der Bundesrepublik Deutschland weltweit unvergleichlich günstige Marktbedingungen. Die milliardenschwere Branche, das belegen die Unterlagen, hat sich quasi die Gesetzgebung gekauft" (Fettdruck des Verfassers).
Der Spiegel: ,,Lieber auf das erstgenannte Konto", Nr. 26 vom 24. Juni 1985)
Ein weiterer Skandal im deutschen Gesundheitswesen macht deutlich, daß der Gesetzgeber in Kooperation mit Wirtschaft und Ärzteschaft nicht zimperlich weder mit der Gesundheit der Menschen noch mit ihrem Leben umgeht, wenn es die gemeinsamen finanziellen Interessen des Triumvirats zu schützen gilt. Die Infizierung von Blutern und anderen Patienten mit aidsverseuchten Blutplasmapräparaten in den 80er Jahren haben Gesundheitsbehörden, Pharmaindustrie und Ärzte stillschweigend geduldet und somit die Menschen ,,sehenden Auges in den Tod laufen" lassen, wie es der SPD-Politiker, H. Schmidbauer, formulierte, der u.a. an der Aufklärung des Verbrechens beteiligt war. Die Lebenserwartung von Blutern, die in den 80er Jahren fast normal war, wurde durch diese Schandtat nahezu halbiert. Die Erklärung von Bundesgesundheitsminister Seehofer, wonach Pharmahersteller und Bundesbehörden gemäß dem damaligen Kenntnisstand korrekt gehandelt hätten, kommentierte H. Schmidbauer mit den Worten:
,,Jedermann weiß, daß man die Unwahrheit sagen kann, indem man wesentliche Fakten ausläßt oder verschweigt."
(Süddeutsche Zeitung: ,,Bluter ,sehenden Auges in den Tod laufen' lassen", vom 9.8.1993)
Nachdem der vorstehende Skandal zu Beginn der 90er Jahre publik wurde, löste Herr Seehofer die mitverantwortliche Behörde, das Bundesgesundheitsamt, auf und erklärte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin zu den Nachfolgeinstitutionen, was Konsequenzen vortäuschen sollte, die nicht gezogen wurden, denn die Taktiken und Praktiken des staatlichen ,,Gesundheits"wesens, wie u.a. das Amalgam-Delikt beweist, sind die gleichen geblieben. Vermutlich bestand die einzige Änderung darin, mit Steuergeldern neue Briefköpfe und Türschilder für den Standort in Dahlem herzustellen.
Nach unseren vielfältigen eigenen Erfahrungen und weitreichenden Recherchen ist davon auszugehen, daß offizielle Einrichtungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit (WHO, internationale
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und nationale Ärzte- und Zahnärzteorganisationen, Gesundheitsämter, Umweltambulanzen, Krankenkassen... ) in weitem Maße diesen Auftrag pervertieren und primär nicht zum Wohle des Bürgers, sondern in Unterstützung ökonomischer und machtpolitischer Interessen von Industrie und Staat handeln. ,,Was muß noch alles passieren", fragen wir wie der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer entsetzt angesichts der weltweit millionenfachen Amalgamopfer; Menschen, die durch das Komplott von Ärzteschaft, Industrie und Staat um ihr Wohlbefinden gebracht, zu Krüppeln gemacht werden, Menschen, die durch dieses profit- und machtgierige Triumvirat den Tod finden.
8) DAS INTERNATIONALE KONSENSPAPIER
VON WHO UND FDI
Der vorangegangene Exkurs über Indoktrination und Manipulation im allgemeinen wie im besonderen macht deutlich, daß die von Ihnen als Beleg für Seriosität zitierten Argumente des gemeinsamen Konsenspapiers von WHO und FDI nichts als eine Farce sind: Die Tatsache, daß Amalgam seit über einem Jahrhundert verwendet wird, ist absolut kein Beweis für seine Unschädlichkeit, sondern eben für die Korrumpierbarkeit des Menschen, denn daß seine Anwendung seitdem angeblich ,,erfolgreich" geschieht, ist seit eben diesen hundert Jahren und mehr von unabhängigen Wissenschaftlern hinreichend widerlegt. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts wird über Quecksilbervergiftungen durch Amalgamfüllungen berichtet und von Wissenschaftlern und Praktikern immer wieder die konsequente Abschaffung von Amalgam gefordert. U.a. veröffentliche 1939 der Chemiedozent und Forscher A. Stock:
Daß Silberamalgamfüllungen ,,Quecksilbervergiftungen verursachen können, ist sicher. Das Fachschrifttum, von Fleischmann angefangen, bringt hierfür viele Belege. Ich habe Dutzende solcher Fälle kennengelernt, viele aus nächster Nähe beobachtet und mehrere in früheren Veröffentlichungen beschrieben."
Im weiteren forderte Stock:
,,Die Ausschaltung jedes Amalgams und damit des Quecksilbers überhaupt aus der zahnärztlichen Praxis."
Es sind bis zum heutigen Tage keine Forschungsarbeiten publiziert, die diese Erkenntnis in Zweifel ziehen, geschweige denn widerlegen könnten.
,,Erfolgreich"
war und ist Amalgam ausschließlich auf wirtschaftlichem Gebiet, was WHO und FDI mit
,,kosteneffektiv"
bezeichnen und nichts anderes bedeutet, als daß Zahnärzteschaft und Amalgamhersteller auf Kosten der Volksgesundheit ihren horrenden Profit machen.
Die Feststellung von WHO und FDI, daß es
,,kein direktes Füllmaterial, das Amalgam voll ersetzen kann",
gibt, trifft insofern zu, als tatsächlich kein anderer Zahnwerkstoff mit so hoher Toxizität und Gesundheitsgefährdung für die Mehrheit der Bürger einerseits und Gewinnträchtigkeit für die Minderheit der Zahnärzteschaft und zahnmedizinischen Industrie andererseits konkurrieren kann. Der Profit durch Amalgam entsteht dabei nicht mit der Einzelanwendung, die sogar recht knapp von den Gesetzlichen Krankenkassen honoriert wird, was Sie immer gerne als vermeintlichen
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Beweis Ihrer Uneigennützigkeit anführen, sondern im Sinne des Gesamtgewinns durch den schnellen und massenhaften Einsatz. Beim Verzicht auf Amalgam würde es wegen der zwangsläufig viel längeren Verarbeitungszeit anderer Füllwerkstoffe und den begrenzten Kassenhonoraren zu beträchtlichen finanziellen Einbußen der Zahnärzte kommen. Dieser Gewinn durch Amalgam resultiert aus doppeltem Betrug: Zum einen durch die Applikation eines kostengünstigen, aber erwiesenermaßen gesundheitsschädigenden Werkstoffes und zum anderen durch den schnellen Einsatz, der wiederum einen ärztlichen Mißbrauch bedeutet, da das Material, um lege artis inkorporiert zu werden, eine viel längere Verarbeitungszeit benötigt. Durch diese vorsätzlich falsche Anwendung erhöht sich aber die generelle Intoxikationsgefahr durch Amalgam um ein Vielfaches, da die Quecksilberfreisetzung aus inkorrekt gelegten Amalgamfüllungen drastisch zunimmt. Diese Form der Gewinnmaximierung ist in deutschen Zahnarztpraxen gang und gäbe, die erzielte Zeitersparnis durch millionenfach fehlerhafte Anwendung von Amalgam, was die Fachliteratur umfangreich und eindrücklich belegt. So kommt beispielsweise nach vielfältigen Untersuchungen R. Rifi zu dem Ergebnis:
,,daß die Zahl der unsachgemäß gelegten Amalgamfüllungen erschreckend groß ist."
(R. Rifi: ,,Untersuchungen an Amalgamfüllungen extrahierter Zähne", Dissertation, Berlin 1980)
A. Motsch benennt das gleiche Dilemma mit den Worten:
,,Zahlreiche Untersuchungen vieler Autoren zeigen jedoch, daß in unserem Lande die Amalgamfüllungen in über 80 % der Fälle äußerst mangelhaft sind und nur wenige Jahre ihre Aufgabe erfüllen."
(A. Motsch: ,,Phantomkurs der Konservierenden Zahnheilkunde", 2. Aufl., Göttingen 1971)
Und H. Günther, ehem. Professor an der Universitätszahnklinik Hamburg:
,,Zur Intoxikation kann es beim Patienten via Amalgamfüllung kommen" (durch eine) ,,fehlerhafte Vernachlässigung der Regeln zur Handhabung und Verarbeitung der Amalgamkomponenten."
(H. Günther: ,,Zahnarzt, Recht und Risiko", Carl Hanser Verlag, München 1982)
G. Knolle beschrieb, noch bevor er Vorsitzender der B9-Kommission des Bundesgesundheitsamtes und Mitglied der Arzneimittelkommission Zahnärzte wurde (!), die
,,toxischen Schädigungen, die dann zu erwarten sind, wenn in der Handhabung oder Verarbeitung von Behandlungsstoffen Fehler unterlaufen."
(G. Knolle: ,,Allergische Reaktionen durch zahnärztlich verwendete Arzneimittel und Materialien", Dt. Stomatologie 16 (1966) 547-558)
Die von WHO und FDI deklarierte
,,Kosteneffektivität" des Amalgams bezieht sich also erwiesenermaßen auf die
Vernachlässigung der Verarbeitungsvorschriften, was für den Patienten gravierende
Gesundheitsschäden zur Folge haben kann. Als Kassenzahnärztliche Vereinigung haben Sie
auch den Verstoß gegen diese Sorgfaltspflicht mitzuverantworten, daß in Deutschland bei
frei praktizierenden Zahnärzten pro Amalgamfüllung nur 10 Minuten Arbeitszeit angesetzt
sind, was für eine korrekte Verarbeitung des Materials absolut unzureichend ist.
(J. Schulz-Bongert: "Ethische Grundsätze und ihre Umsetzbarkeit in
die tägliche Praxis", Niedersächisches Zahnärzteblatt 1991; H. Strunz: ,,Verrat
an deiner Gesundheit", Albert Amann Verlag, München 1956)
In der Schweiz wird im Gegensatz dazu eine dreiflächige
Amalgamfüllung mit 50 Minuten kalkuliert.
(F. Lutz: ,,Möglichkeiten und Grenzen zahnärztlicher Füllungstherapien
in der Zukunft", Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Öffentliche
Expertenanhörung am 09.12.1994)
Und andere Autoren, darunter die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung nennen einen Zeitaufwand von 45 Minuten.
Diese weitere vorsätzliche Gesundheitsgefährdung von Patienten aus profitablen Gründen ist in Fachkreisen hinlänglich bekannt. So erklärte beispielsweise A. Maschke:
,,Eine gute Amalgamfüllung ist keine billige Füllung; sie erfordert genau soviel Arbeit wie eine Goldfüllung, wenn sie so gemacht wird, wie sie sein soll."
(A. Maschke: ,,Experimentalpsychologische Untersuchungen über die Beeinflussung geistiger
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Leistungen durch Amalgamzahnfüllungen", Zahnärztliche Rundschau 39 (1930))
Und der Hauptschriftleiter vom ,,Zahnärzteblatt Baden-Württemberg", H. Holfeld, verdeutlichte den Sachverhalt wie folgt:
,,Hochschulfüllungen haben eben mit Praktikerfüllungen nichts zu tun, denn kein Zahnarzt kann bei der gegenwärtigen und zukünftig noch geringer werdenden kassenzahnärztlichen Entlohnung solche Füllungen überhaupt ökonomisch fertigen. Wenn man also als fortgebildeter Zahnarzt weiß, daß der Bestand und die möglichst geringe Quecksilberbelastung des Organismus von der qualitativen Durchführung einer Amalgamrestauration abhängt, dann spätestens muß jetzt der Frust aufkommen.
(H. Holfeld: ,,Amalgam - Lust und Frust", Zahnärzteblatt Baden Württemberg 19 (1991))
Die ,,billigen" Füllungen kommen Patienten, Kranken und Rentenversicherungen durch die Folgekrankheiten, das klinisch bunte Bild der Amalgamvergiftung, teuer zu stehen. Ungeachtet der genannten wissenschaftlich-praktischen Erkenntnisse von den verheerenden Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit durch Amalgam, insbesondere durch unsachgemäße Verarbeitung, propagieren Bundesgesundheitsamt und Zahnärzteverbände:
,,Amalgam ist ein schnell und einfach zu verarbeitendes plastisches Füllungsmaterial."
(BGA: ,,Amalgame in der zahnärztlichen Therapie", Informationsschrift 1992;
,,Amalgam immer noch aktuell", gez.: Prof. Dr. A. Petschelt, gez.: Prof. Dr. R. Schiele, Zahnärztl. Mitteilungen 14/91)
Und in der Standespresse in einem Artikel von W. Bulk, der das BfArM für seine überfälligen Indikationseinschränkungen für Amalgam bei Schwangeren, Kindern und Nierenkranken rügte:
,,Amalgam verzeiht Verarbeitungsfehler bei relativ geringen Materialkosten."
(W. Bulk: ,,Zweifel an der Kompetenz des Bundesinstituts für Arzneimittel", Zahnärztl. Mitteilungen 84, Nr. 24 (1994))
Die erwähnten nationalen und internationalen ,,Konsens"papiere Ihrer Liga, die der Bevölkerung Wissenschaftlichkeit und Verantwortungsbewußtsein vorgaukeln, meinen also in Wahrheit den Konsens, Ihr gemeinsames einträgliches Geschäft mit allen Mitteln zu verteidigen. Mit schamloser Heuchelei schreiben Sie in Ihrem ,,ZAHNmagazin":
,,Auch auf die Besorgnis der Bevölkerung wurde eingegangen"
und zitieren gleich darauf die Unwahrheiten von WHO und FDI, daß kein Zusammenhang zwischen Amalgamfüllungen und Gesundheitsstörungen bestehe, Patienten mit
,,ganz unterschiedlichen Symptomen"
sich in ihrer Sorge, durch Amalgam geschädigt zu werden, unnützerweise die Füllungen entfernen ließen, da es
,,in der wissenschaftlichen Fachliteratur (...) keine Hinweise darauf (gibt), daß allgemeine Symptome durch Ersetzen von Restaurationen behoben werden können."
Diese in Ihren Kreisen beliebte Darstellung von "allgemeinen Symptomen", die angeblich keine Rückschlüsse auf eine Amalgamvergiftung zulassen, hält abermals die Geschädigten zum Narren, was beispielsweise auch in einer Publikation des zahnärztlichen Beraters des AOK-Bundesverbandes (!), Zahnarztes (!) und Diplomkaufmanns W. Bulk sehr deutlich zum Ausdruck kommt:
,,Bezeichnenderweise klagen angeblich Amalgamgeschädigte in der Regel denn auch nur über unspezifische Symptome im Sinne von Befindlichkeitsstörungen
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wie Schwächegefühl, Appetitmangel, Nervosität und Kopfschmerzen, was eher auf psychosomatische Krankheitsursachen schließen läßt."
(W. Bulk: ,,Zweifel an der Kompetenz des Bundesinstituts für Arzneimittel", Zahnärztliche Mitteilungen 84, Nr. 24/1994)
Schauen wir dagegen in das von dem renommierten Fachmann E. Sauerwein verfaßte Standard-Lehrbuch der Schulzahnmedizin, das als die Bibel der Zahnärzte gilt: In dem Kapitel ,,Problem der Hg-Vergiftung" gibt E. Sauerwein Anleitungen zum Schutz des Zahnarztes (!) und auf welche etwaigen Hg-bedingten Krankheitssymptome der Mediziner bei sich zu achten hat!!!:
,,Mögliche Anzeichen einer chronischen Hg-Vergiftung: Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit, Abgeschlagenheit, Gedächtnisstörungen, erhöhte Reizbarkeit, Arbeitsunlust."
(B. Sauerwein: ,,Zahnerhaltungskunde", Georg Thieme Verlag, Stuttgart New York 1985)
Selbst Ihre Propagandisten S. Halbach und H. Visser kommen nicht umhin, den Mikromerkurialismus, eine milde Form der chronischen Hg-Intoxikation, wie sie durch Amalgam vielfach gegeben ist, gemäß dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand mit folgenden Allgemeinsymptomen zu beschreiben:
,,Es handelt sich dabei um ein unspezifisches Syndrom, daß (s) sich durch Beschwerden wie Schwächegefühl, schnelle Ermüdbarkeit, Abgeschlagenheit, Appetitmangel, Nervosität, schlechte Merkfähigkeit, Kopfschmerzen, Arbeitsunlust oder erhöhte Reizbarkeit äußert."
(H. Visser: ,,Quecksilber-Exposition durch Amalgamfüllungen", Hüthig Verlag, Heidelberg 1993; vergl.: S. Halbach: ,,Quecksilberexposition und ihre Folgen", Dt. Ärzteblatt 87 (7), B 344-9, (1990))
Ein medizinisches Standardwerk definiert die chronische Quecksilberintoxikation mit:
,,Gingivitis, hirnorganisches Psychosyndrom (unsere Anmerk.: = Kopfschmerzen, Ermüdbarkeit, Nervosität, Reizbarkeit, Gedächtnis-, Konzentrations-, Schlaf- und Antriebsstörungen... ), neurologische Ausfälle."
(MSD Sharp und Dohme (Hrsg.): ,,MSD-Manual", Urban und Schwarzenberg, München 1993)
Ein anderes medizinisches Nachschlagewerk gibt die Leitsymptome an:
,,Reizbarkeit, Schlaflosigkeit, Neurasthenie, Kopfschmerz, Schwindel, Gedächtnisschwäche, oft neurologische Störungen."
(G. Weiß: ,,Laboruntersuchungen nach Symptomen und Krankheiten, Springer Verlag, Berlin, Heidelberg, New York 1978)
Kurzum: eine Vielzahl von Standardwerken der Medizin nennt eben diese ,,Allgemeinbeschwerden", die ,,unspezifischen" Symptome - von Amalgambefürwortern stets als ,,Befindlichkeits-"und ,,psychosomatische Störung" abgetan - als deutliches Indiz, als Spezifikum für eine chronische Hg-Intoxikation, bevor und während im weiteren Verlauf Organschäden manifest werden, insbesondere des ZNS, mit den im fortgeschrittenen Stadium dann auch für den dickfelligsten Arzt erkennbaren, aber kaum mehr zu therapierenden Symptomen Tremor, Paresen, Lähmungen etc.. Daß insbesondere bei Expositionen gegenüber geringen Quecksilbermengen die Symptome außerordentlich unspezifisch sind, ist also in der Fachwelt hinlänglich dokumentiert und bekannt. U.a. kennt auch das Niedersächsische Umweltministerium diese Fakten und ebenso G. Triebig, ein besonders erfolgreiches Exemplar der Erlanger Schule, was inzwischen die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen veranlaßt hat, hat eben darüber publiziert - fachintern, versteht sich, denn die betroffene Bevölkerung wird in dieser heiklen Angelegenheit wie auch in anderen buchstäblich für dumm verkauft.
(W. Forth: "Toxikologie von
Quecksilberverbindungen", in: Quecksilber in der Umwelt Hearing zur
Amalgamproblematik, Niedersächsisches Umweltministerium;
G. Triebig/F. Kramer: ,,Erkrankungen durch Quecksilber: Klinik und
Therapie", Arb. Med. Soz. Med. Präv. Med. 17 Tafel III (1982))
Auch R. Schiele aus Ihren Reihen nennt fachintern (in einer Widmungsschrift für den Erlanger
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Prof. Valentin, Begründer der berühmt berüchtigten Erlanger Schule!) die spezifischen Allgemeinsymptome der chronischen Hg-Vergiftung:
,,Aufgrund der zumeist im Vordergrund stehenden neurologisch-psychiatrischen Allgemeinsymptome ist die Frühdiagnose von Hg-Vergiftungen schwierig."
(R. Schiele et al.: ,,Mobilisation von Quecksilber-Speicherungen im Organismus mittels DMPS (Dimaval)", Sonderdruck aus: Arbeitsmedizin, Präventivmedizin, 24. Jahrg. Heft 11, Nov. 1989, S. 249-251)
Eben diesen günstigen Umstand nutzte der gleiche Prof. Schiele als Mitarbeiter in der Erlanger Untersuchungsstelle Amalgam (s. oben S. 29), um amalgambedingte Krankheitserscheinungen als Hysterie der Betroffenen abzutun:
,,Mit über 40% wurden psychische Auffälligkeiten besonders häufig registriert, vermutlich infolge des besonderen Kausalitätsbedürfnisses und geringer Akzeptanz anderer Ursachen. (...) Zusammenfassend stellten wir (...) keine schädlichen Reaktionen bzw. Beanspruchungen des Menschen durch Amalgam fest."
(R. Schiele: ,,Quecksilber aus Zahnamalgam - Belastung, Beanspruchung, Vergiftung?", Skeptiker 2/96)
Es sei hier auch dezidiert an das oben auf S. 11 zitierte Informationsblatt zu Amalgam des Herstellers DENTSPLY Caulk erinnert mit den Angaben, daß Quecksilber als Nervengift u.a. zu eben diesen Allgemeinsymptomen wie Depression, Reizbarkeit, Nervosität, Kopfschmerzen, Gedächtnisverlust, psychischen Problemen sowie zu unterschiedlichsten somatischen Beschwerden führen kann!
Wie allgemeingültig dieser Sachverhalt ist, geht sogar aus dem lexikalischen Eintrag im ,,Brockhaus" hervor, der den Laien wie folgt aufklärt:
,,Bei der chronischen Quecksilbervergiftung treten neben unspezifischen Allgemeinsymptomen u.a. Quecksilberränder am Zahnfleisch, Durchfälle, Leber- und Nierenfunktionsstörungen sowie später Störungen des Nervensystems auf."
(Der Neue Brockhaus. F. A. Brockhaus, Wiesbaden 1979)
Wenn also bei derlei Symptomen und mehr andere Krankheitsursachen aufgrund eingehender Diagnostik ausgeschlossen werden können, was bei einer Vielzahl von Amalgamgeschädigten der Fall ist, ist die Schlußfolgerung einer chronischen Hg-Intoxikation durch Amalgam geradezu zwingend. Ergo handelt es sich bei der Aussage, allgemeine Symptome hätten hinsichtlich einer Hg-Intoxikation keinerlei Relevanz, um eine abermalige Desinformation der Bevölkerung und Abwiegelung von Geschädigten im heuchlerischen Tenor ärztlicher Sorgfalt. Auch an diesem Betrug ist die WHO (nochmals zum Mitdenken: Welt-"Gesundheits"-Organisation!) maßgeblich beteiligt, indem sie eifrig Patienteninformationen unters Volk bringt mit der Darstellung typischer Vergiftungssymptome als ,,unklare körperliche Beschwerden" sowie ,,funktionelle" und ,,psychosomatische Störungen" aufgrund von ,,übersteigerter, übertriebener Selbstbeobachtung", ,,psychobiologisch bedingter Bereitschaft zu übertriebenen Körperreaktionen" und ähnlichem Nonsens. Gesponsert werden solche irreführenden Schriften u.a. von Pharmakonzernen wie etwa Novartis, dem drittgrößten Pharma-Unternehmen der Welt!
(U.a.: In Zusammenarbeit von WHO und Univ. Doz. Dr. W. Rief (Klinik Roseneck, 83205 Prien): ,,Unklare körperliche Beschwerden - was Sie darüber wissen sollten", Novartis)
Darüber hinaus wird von den Abwieglern stets verschwiegen, warum das bloße Entfernen von Amalgamfüllungen meist noch keine Heilung bringt: Auch wenn die Giftquelle, das Amalgam, eliminiert wird, so können die Giftdepots die sich über Jahre und Jahrzehnte im Organismus gebildet haben, noch lange das Krankheitsgeschehen aufrecht erhalten.
Der vielfachen Bezichtigung u.a. in Ihrem ,,ZAHNmagazin" wie auch in einem bereits auf S. 24 erwähnten Fachaufsatz von J. Staehle, Patienten machten zahnärztliche Materialien
vorschnell für unklare Krankheitsbilder verantwortlich",
(J. Staehle: ,,Gesundheitsrisiken durch zahnärztliche Materialien", Server der Bundeszahnärztekammer,Internetadresse:
http://www.bzaek.de/wichtig/facharti/fach007.htm )
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ist mit der traurigen, nachweislichen Tatsache zu entgegnen, daß Amalgamopfer im allgemeinen einen jahre-, jahrzehntelangen Leidensweg hinter sich haben, bis endlich einige von ihnen nach intensiven Recherchen zur Ursachenfindung ihrer Erkrankung auf die u n f a ß l i c h e Tatsache stoßen, von (Un-) Rechts wegen vorsätzlich vergiftet zu werden.
Das Zugeständnis im Konsenspapier von WHO und FDI schließlich, daß aus Amalgamfüllungen
,,eine sehr geringe Menge Quecksilber (...) freigegeben"
wird, vermeintlich mit dem Gegenargument zu entschärfen, daß auch
,,die Nahrung, Wasser und die Luftverschmutzung zur Quecksilberbelastung des Körpers
beitragen, bedarf schon kaum mehr eines Kommentars. Zum einen ist vielfach erwiesen (wie bereits oben auf S. 3 das BfArM zitiert), daß
,,Zahnärztliche Amalgame eine wesentliche Quelle der Quecksilberbelastung der Bevölkerung"
darstellen. (Betonung auf ,,wesentliche"! -. Die Quecksilberaufnahme durch Amalgamfüllungen und damit die Hg-Anreicherung in Organen beträgt entgegen den vielfachen Angaben der Dentalliga etwa das 6,5-20 fache (!) der üblichen Grundbelastung durch Nahrung und Umweltkontamination, wie sogar Ihre ,,Experten", WHO und Prof. Schiele, eingestehen!
(WHO: Environmental Health Criteria 118, "Inorganic Mercury", Genf 1991; R. Schiele: "Quecksilber aus Zahnamalgam-Belastung, Beanspruchung, Vergiftung?", Skeptiker 2/96))
Zum anderen ist, da die körperliche Regulationsfähigkeit des modernen Menschen ohnehin schon stark durch die schädlichen Umwelteinflüsse beansprucht ist, jede weitere, vermeidbare Giftquelle, insbesondere durch ärztliches Handeln, strikt auszuschließen. Im übrigen aber schließt eine Hg-Aufnahme durch die Nahrung eine gesundheitliche Wirkung von amalgambedingten Hg-Anreicherungen in den Organen nicht aus. Uns entzieht sich jedenfalls die Logik, daß die angebliche Unschädlichkeit von 1 mcg Gift auch für 2 mcg und mehr gilt. Das zeugt von ähnlicher Absurdität bzw. volksverdummender Taktik wie die aberwitzige Argumentation, daß Amalgam zwar toxisch ist, bevor es in den Mund eingebracht wird und wiederum bei Entfernen aus dem Mund als Sondermüll entsorgt werden muß, aber wundersamerweise entgegen allen physikalischen und chemischen Gesetzen von Elektrolyse, Korrosion, Diffusion, Kumulation... im Munde selbst und als Anreicherung in menschlichen Organen völlig harmlos ist.
9) NEUAUFLAGEN VON WISSENSCHAFTSFÄLSCHUNGEN SEITENS DER AMALGAMLIGA
Im Zuge der Ermittlungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft 1995/96 gegen den damals größten deutschen Amalgamhersteller Degussa wurde von unabhängigen, d.h. nicht zur Dentalliga gehörenden Wissenschaftlern vom Institut für Toxikologie an der Kieler Universität das sog. ,,Kieler Amalgam-Gutachten" erstellt, das erst 1997 publik wurde. Dieses Gutachten gibt in erster Linie nicht die persönliche Meinung dieser Wissenschaftler wieder, sondern belegt ganz objektiv anhand Hunderter wissenschaftlicher Publikationen zum Thema aus sieben Jahrzehnten die allgemeine Kenntnis von der hohen Gesundheitsgefährdung durch das Gift Amalgam in Wissenschaft, Industrie, Ärzteschaft und Politik und damit deren schuldhaftes Verhalten. Diese aus Gründen drohender Strafverfolgung und Schadensersatzansprüche von Millionen Geschädigten gefährliche Wahrheit konterte die Amalgamliga im Zusammenschluß ihrer schärfsten Frontkämpfer von Prof. Halbach über Prof. Schiele bis zu Vertretern der Pseudo-Untersuchungsstellen Amalgam in Erlangen und Münster mit der eilig erstellten ,,Stellungnahme zum ,Kieler Amalgam-Gutachten" in der Herausgeberschaft der Bundeszahnärztekammer. Diese Schrift nennt mit forcierter Dreistigkeit die altbekannten, wissenschaftlich hinreichend belegten Lügen u.a.
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- von der Harmlosigkeit des Amalgams (s.u. S. 43f)
- von Blut- und Urinspiegeln als angeblichem Indikator von Hg-Vergiftungen (s.o. S. 21f)
- von der angeblich seltenen Amalgamallergie (s.o. S. 6f)
- von der angeblichen Relevanz von Grenzwerten für Hg (s.o. S. 8f)
- von den psychosomatisch statt toxisch bedingten Beschwerden von Amalgamträgern (s.o. S. 37ff)
- von der angeblich entscheidenden Zufuhr von Hg durch Nahrung und andere Quellen (s.o. S. 3 u. S. 40)
- von der toxikologischen Unbedenklichkeit selbst alter oder mangelhaft gefertigter Amalgamfüllungen (s.o. S.37)
- von der angeblichen Nichtexistenz des Mikromerkurialismus (selbst die Amalgamligisten Visser und Halbach haben dieses Syndrom, eine Frühmanifestation einer Hg-Vergiftung, in früheren Publikationen beschrieben
(H. Visser: ,,Quecksilber-Exposition durch Amalgamfüllungen", Hüthig Verlag, Heidelberg 1993, S. 3334; S. Halbach: ,,Quecksilberexposition und ihre Folgen", Dt. Ärzteblatt 87 (7), B344-9 (1990))
Im übrigen strotzt das Machwerk von inhaltlichen Verdrehungen der Aussagen im ,,Kieler Amalgam-Gutachten" und Diffamierungen der Kieler Wissenschaftler.
Als sich Degussa im o.g. Ermittlungsverfahren von einem drohenden Prozeß mit 1,2 Millionen DM freikaufte, wurde von der Staatsanwaltschaft verfügt, dieses Geld zur Erforschung von Amalgamrisiken einzusetzen, worauf das sog. ,,Münchner Modell-Projekt" im Zentrum für naturheilkundliche Forschung an der TU München initiiert wurde. Daß auch hier wiederum der gigantische Betrug durch die Amalgamliga zur Fortsetzung ansteht, machen die Fakten deutlich, daß u.a. neben anderen Amalgamligisten auch wieder einmal Prof. Halbach mit von der Partie ist, der, wie oben dargelegt, bereits als ,,Gut"achter für die Bundeszahnärztekammer und den Amalgamhersteller Degussa tätig war sowie in vielfältigster Weise seine Parteilichkeit in der Öffentlichkeit demonstriert hat. Dagegen wurde kritischen Teilnehmern dieser klinischen Studie wie dem Arbeitskreis Umweltanalytik Tübingen (,,Tübinger Studie", s.o. S. 31) die Mitarbeit entzogen. Der Tübinger Arbeitskreis soll nunmehr lediglich noch die Gefäße für den Speicheltest liefern, damit er pro forma in die Liste der amalgamkritischen Teilnehmer aufgenommen werden kann.
Auf einer Pressekonferenz am 15.07.1998 in München nahm der Leiter dieser bereits im Vorfeld zur ,,Studie" degradierten Untersuchung, Dr. Dietrich Melchart, das Ergebnis schon vorweg: ,,Die Amalgam-Krankheit gibt es nach dem heutigen Kenntnisstand nicht." (Süddeutsche Zeitung, 16.07.1998)
Auch die Art der Durchführung ist in keiner Weise geeignet, ein seriöses Ergebnis zu erzielen: Skandalöserweise sollen den teilnehmenden Testpersonen, die in drei Gruppen aufgeteilt sind, die Amalgamfüllungen konventionell, d.h. ohne Schutzmaßnahmen entfernt werden. Jedem Sachkundigen muß die große Gefahr einer solchen Aktion klar sein, da beim Ausbohren von Amalgam in erheblichem Maße Quecksilberdämpfe frei werden und vom menschlichen Organismus resorbiert werden, was bei einer bereits manifesten chronischen Amalgamvergiftung und bei einer größeren Anzahl von Amalgamfüllungen eine akute Intoxikation bewirkt, die im Extremfall zum Tod und schwerwiegendsten, irreversiblen gesundheitlichen Schäden führen kann. Bei den Testpersonen der ersten Gruppe, die eine solche Prozedur auch noch ohne anschließende Entgiftungstherapie über sich ergehen lassen müssen, potenziert sich diese Gefahr entsprechend, was medizinisch/ethisch unverantwortlich und juristisch als vorsätzliche Körperverletzung strafbar ist! Aufgrund dieser Neuvergiftung wird in der ersten Testgruppe also keine gesundheitliche Verbesserung durch die Amalgamentfernung erzielt, sondern eher eine (im besten Fall vorübergehende) Verschlechterung. Demzufolge ist die übliche ,,wissenschaftliche" Interpretation zu erwarten, daß aus einer Amalgamentfernung keine Beschwerdebesserung resultiert mit der Schlußfolgerung, die Beschwerden der Patienten seien psychosomatischer Genese. In der zweiten Testgruppe sollen nach der Amalgamentfernung alternativmedizinische Entgiftungsmethoden biologischer Zahnärzte zur Anwendung kommen. Da alternative Therapiemethoden gerade dadurch definiert sind, daß ihre Wirksamkeit in einer wissenschaftlichen Studie nicht nachweisbar ist, wird gegenüber der Kontrollgruppe keine Wirksamkeit festzustellen sein! Die Teilnehmer der dritten Testgruppe schließlich behalten ihre Amalgamfüllungen und werden ebenso mit alternativmedizinischen Methoden entgiftet, was desgleichen zu keiner Beschwerdebesserung führen kann, da dem Körper durch die vorhandenen Amalgamfüllungen weiterhin ständig Gift zugeführt wird, ähnlich einem unendlich gefüllten
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Gefäß, durch dessen Abfluß gerade soviel entweicht, wie oben an Inhalt nachgefüllt wird. Das Ergebnis dieser Farce im Wert von 1,2 Millionen DM wird der Öffentlichkeit dann als weiterer ,,wissenschaftlicher" Beweis präsentiert werden: ,,Es tritt weder durch die Amalgamentfernung noch durch eine Amalgamentgiftung eine Beschwerdebesserung ein, daher lassen sich Gesundheitsschäden nicht auf Amalgam zurückführen."
(Chr. Zehenter: ,,Münchner Modell: Amalgamstudie mit gezinkten Karten", Amalgam-Rundbrief, Nr. 12, Juli 1998 des Patientenverband für Amalgam und Umweltgiftgeschädigte e.V.)
Die Amalgamliga kontrolliert in weitem Maße unser Gemeinwesen, die medizinische Forschung und hat das Gesundheitswesen und mit ihm ganze Berufszweige in ihre direkte Abhängigkeit gebracht. Zur Absicherung ihrer Interessen werden Gesetzgebung und die Medien beeinflußt und der Öffentlichkeit Sand in die Augen gestreut. Um sich schadlos aus der dennoch immer brisanter werdenden Affäre Amalgam zu ziehen, ist bei einer nach außen hin unnachgiebigen Haltung intern längst ein ,,sanfter Ausstieg aus dem Werkstoff Amalgam" geplant, was zum einen seinen Niederschlag im sog. ,,Strategiepapier" der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und zum anderen in einem ,,nationalen Konzept zum Ausstieg aus der Versorgung mit dem Restaurationsstoff Amalgam" des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gefunden hat.
(Chr. Will et al.: ,,Amalgam und Arzthaftung", RPG 2:2, 1996)
So soll - mit der offiziellen Begründung mangelnder Akzeptanz in der Bevölkerung bzw. aus Gründen des Umweltschutzes - das corpus delicti schleichend, möglichst unbemerkt aus dem Verkehr gezogen werden, bevor der Skandal vollends ruchbar wird. Die Wahrheit über Amalgam bleibt auf Seiten der (Un-)Verantwortlichen Verschlußsache!
10) DAS AMALGAM-DELIKT AUS JURISTISCHER PERSPEKTIVE
All die genannten Tatsachen sind Ihnen selbstverständlich bekannt, die Sie aber verschweigen, beschönigen oder nachdrücklich leugnen. Dadurch haben Sie unzählige Menschenleben auf dem Gewissen, das Sie ganz offensichtlich nicht besitzen. Als Ärzte, die allen voran der Ethik verpflichtet sind, haben Sie um Ihrer egoistischen Ziele willen bewußt und billigend das Leiden und Sterben von Millionen Menschen in Kauf genommen. Ob Sie dieses Kardinalverbrechen als Initiator befehlsgebend oder als Nutznießer wirtschaftlicher, politischer Mächte vollstreckend begangen haben, ist unerheblich. Es ist und bleibt die ungeheuerliche Verletzung unseres Grundgesetzes, das jedem
,,das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit"
(GG Artikel 2 (2))
verbürgt.
Es handelt sich bei der Angelegenheit Amalgam nicht um eine Glaubensfrage, sondern um naturwissenschaftliche Fakten, die mit aller Deutlichkeit ein gravierendes Gefahrenpotential aufzeigen, dessen Leugnung seine Existenz nicht mindert. Es war und ist Ihre Pflicht, schon bei ersten Verdachtsmomenten und erst recht bei konkreten Anzeichen für eine Gesundheitsgefährdung durch ein hoch toxisches Arzneimittel, einen Werkstoff, der als Behandlungsmaßnahme am menschlichen Organismus Verwendung findet, auf die in der Fachliteratur seit Jahrzehnten (!) vielfach (!) und eindringlich (!) dokumentierten Risiken in der breiten Öffentlichkeit aufmerksam zu machen und in logischer Konsequenz auf die Anwendung dieser Substanz zu verzichten. In vorauszusetzender Kenntnis der relevanten Weltliteratur fand und findet in Konspiration von Amalgamherstellern, Zahnärzteschaft und der Regierung durch Verschweigen der Risikofakten eine Verletzung der Aufklärungspflicht statt. Zur Wahrung geschäftlicher Vorteile sowie zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen und Strafverfolgung wurde und wird darüber hinaus von Ihrer Seite die gesetzlich gebotene Aufklärung gegen das Bemühen verantwortungsvoller Umwelt- und Menschenschützer durch Täuschung der ahnungslosen Bevölkerung, der Geschädigten sowie der Gerichte durch Leugnen der Risiken und anderer relevanter wissenschaftlicher Erkenntnisse
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sowie durch unrechtmäßige Manipulationen in Form von gezielten Fehlinformationen, bewußt falsch durchgeführten Untersuchungen der Opfer sowie Falschgutachten zu verhindern versucht. Und zum weiteren Schaden der Amalgamopfer wurde und wird deren notwendige Entgiftungsbehandlung be- oder gar verhindert. Diese Fakten stellen sowohl eine Verletzung der ärztlichen Ethik als auch der Fürsorgepflicht des Staates dar sowie einen Verstoß gegen den gesetzlichen Auftrag der Krankenkassen, nämlich Krankheiten zu lindern und zu heilen. Somit erfolgt wider besseres Wissen die Unterlassung einer gebotenen Hilfeleistung. Mithin tritt neben die generelle verantwortungslose Anwendung des gesundheitsgefährdenden Amalgams und im weiteren die vorsätzlich falsche, nämlich die schnelle und damit die gefährlichkeitsverstärkende Applikation von Amalgam, ein weiterer gravierender Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht. Da es sich, wie dargelegt, bei diesen Unrechtmäßigkeiten nicht um fahrlässiges, sondern nachweislich vorsätzliches Tun handelt, dessen Konsequenz, die Gesundheitsschädigung von Menschen, den Beteiligten dieses Komplotts aufgrund ihrer Fachkenntnis bewußt sein muß, was u.a. die Manipulationen wissenschaftlicher Daten und Fakten zur Vertuschung des Vergehens beweisen, ist ein eindeutig krimineller Tatbestand gegeben: vorsätzliche Körperverletzung und vorsätzliche Tötung.
Zahlreiche quecksilberhaltige Arzneimittel (Blutdruckmittel, Salben, Konservierungsmittel ) sind im Verlauf der Jahre aufgrund potentieller Gesundheitsschädigungen vom Markt genommen worden. Auch von daher ist es absolut unhaltbar, daß unstreitig nachgewiesene Quecksilber,,belastungen" im menschlichen Organismus nur dann toxikologisch unbedenklich sein sollen, wenn das Quecksilber aus Amalgamfüllungen stammt. Während ein wissenschaftlicher Beweis für diese These nicht existiert, bestehen genügend stichhaltige Fakten für eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch zahnärztliche Eingriffe im allgemeinen wie durch Amalgam im besonderen. Folgende Punkte sind von Relevanz für den Kausalitätsnachweis:
- Generell sind zahnärztliche Eingriffe geeignet, Gesundheitsbeeinträchtigungen herbeizuführen, insbesondere bei Inkorporation von körperfremdem Füllungsmaterial (Biokompatibilität).
- Freisetzung von hoch toxischem Hg und anderen Schwermetallen aus Amalgamfüllungen.
- Resorption des freigesetzten Hgs und der anderen Schwermetalle mit Kumulations- und Summations-Effekt im menschlichen Organismus.
- Positive Korrelation zwischen der Höhe der Hg-Anreicherung in menschlichen Organen und der Oberfläche (Quantität), dem Alter sowie der Beschaffenheit (mit oder ohne Unterfüllung und Politur = Qualität) der Amalgamfüllungen und Hg-typischen Krankheitssymptomen. (,,Tübinger Studie").
- Diagnose Hg-typischer Krankheitssymptome bei einer Vielzahl von Amalgamträgern, wozu insbesondere die Häufung von Allgemeinbeschwerden und neurologisch-psychiatrischen Störungen auch in der zumeist verharmlosten Ausprägung von Kopfschmerzen, Müdigkeit, Konzentrations-, Gedächtnisstörungen, depressiven Verstimmungen, Unruhe/Nervosität, Antriebslosigkeit... gehören.
- Beschwerdebeginn bzw. Beschwerdeschub nach Einsetzen oder unsachgemäßem Entfernen von Amalgamfüllungen.
- Positive Korrelation zwischen der Dauer der Hg-Exposition durch Amalgam und der schleichenden Zunahme der Beschwerden.
- Ausschluß anderer Ursachen, die das Krankheitsbild vollständig erklären könnten durch intensive Diagnostik, was bei unzähligen Amalgamopfern der Fall ist.
- Positive Korrelation zwischen der durch die Komplexbildner DMPS/DMSA mobilisierten und in Exkrementen ausgeschiedenen Hg-Menge und der Quantität und Qualität der Amalgamfüllungen.
- Neben positiven direkten Nachweisen für eine Schwermetallintoxikation: (Schwermetalle in Geweben - Zahnfleisch, Blinddarm, Tumore... , im Liquor sowie nach DMPS/DMSA in Exkrementen) positive indirekte Nachweise: (Große Kupfer- und Zinndepots, womit die Behauptung, die Quecksilberanreicherung im menschlichen Körper stamme hauptsächlich vom Fischessen, widerlegt ist, da Fische nicht Träger dieser anderen Amalgambestandteile sind!
Ferner: Zink-, Selenmangel, evtl. erhöhter Aluminiumspiegel, Depression der T-Lymphozyten und des Entgiftungsenzyms Glutathion-S-Transferase (GST), hohe Konzentrationen von Zirkulierenden Immunkomplexen (CIC), Quecksilbersäume im Zahnfleisch, verstärkte Irispigmentierung und/oder grau-brauner Farbreflex in der vorderen (Augen-) Linsenkapsel,
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Elektroakupunktur nach Voll, häufige Begleiterscheinungen: Infektanfälligkeit, insbesondere der oberen Luftwege und Darmmykosen sowie eine Allergieinzidenz).
- Nach Entfernen von Amalgamfüllungen sowie nach Gabe von DMPS/DMSA und/oder N-Acetyl Cystein, Glutathion... kurz- wie langfristig Besserung von Beschwerden und Befunden.
Anmerkungen:
Da DMPS nicht gehirngängig ist, d.h., nur Schwermetalle aus dem menschlichen Organismus außerhalb des Gehirns zur Ausscheidung bringt, kann selbst bei einer geringen Ausscheidung von Hg/Schwermetallen nach DMPS eine Belastung des Gehirns und damit eine Intoxikation bei entsprechender Symptomatik bestehen.
Die gleichzeitige nachweisliche Exposition gegenüber alternativen Giften mit möglichen interferierenden, konkurrierenden oder überholenden Gesundheitsbeschwerden schließt gleichfalls die Diagnose einer Amalgamvergiftung nicht aus, wenn durch entsprechende Laborparameter, wie oben angeführt, und eine Beschwerde- und Befundbesserung nach Entfernen aller Amalgamfüllungen, Ausfräsen der Metalldepots im Kiefer und/oder Gabe von DMPS/DMSA bzw. anderen natürlichen oder synthetischen Chelatbildnern der Kausalitätsnachweis erbracht werden kann. Es steht in der Toxikologie außer Zweifel, daß durch Addition und Synergismus mit anderen Noxen eine bereits latent vorhandene oder gar klinisch manifeste chronische Vergiftung, wie etwa durch Amalgam, potenziert wird, d.h., Schäden hervorgerufen werden können, die weit über der Summe möglicher Einzeleffekte liegen. In Mißachtung dieser Tatsache, daß der Mensch des ausgehenden 20. Jahrhunderts mit einer unüberschaubaren Menge von Giften alltäglich konfrontiert wird, potenziert sich die Schuld, ihn vorsätzlich einer zusätzlichen, vermeidbaren hohen Exposition gegenüber Hg/Schwermetallen aus Amalgamfüllungen auszusetzen.
Nicht jeder, der nachweisliche Hg/Schwermetall-Depots hat, ist krank/vergiftet. Aber bei jedem, der krank ist und Hg/Schwermetall-Depots hat, ist bei Ausschluß anderer Krankheitsursachen eine Vergiftung mehr als wahrscheinlich.
Die angeführten Punkte liefern einen schlüssigen Kausalitätszusammenhang, wie er umfassender und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in anderen Bereichen der Medizin als, wie bekannt, keiner exakten, sondern einer Wissenschaft der Erfahrung nicht zu finden ist. Die Medizin weiß bis heute bei vielen komplexen Krankheitserscheinungen noch kaum etwas von deren Mechanismen, auch bei den von der Medizin in der Mehrzahl beherrschbaren Infektionskrankheiten. Lassen sich aber pathogene Mikroorganismen und durch überlieferte wie eigene fachliche Erfahrung typische Krankheitssymptome nachweisen, so gilt unter sorgfältigem Ausschluß einer anderen Krankheitsursache die Diagnose als gesichert, insbesondere bei Ansprechen auf geeignete Therapiemaßnahmen! Es wäre ein massivster, zu ahndender ärztlicher Kunstfehler, wenn einem an Diarrhoe erkrankten Menschen, bei dem Cholerabakterien gefunden werden, ein Sulfonamid bzw. Antibiotikum verwehrt würde und der stattdessen als Hypochonder mit einer ,,psychosomatischen Reizdarmsymptomatik" in eine Gesprächs- oder Gestalttherapie verwiesen würde. Nach eben dieser lächerlichen und strafbaren Methode wird aber fortlaufend mit Amalgamopfern verfahren, die neben den gesundheitlichen und finanziellen Einbußen auch noch den Anfeindungen und dem Hohn und Spott skrupelloser, indoktrinierter oder im besten Fall ahnungsloser Ärzte und Behörden ausgesetzt sind.
Der Kausalitätsnachweis bei Arzneimitteln, d.h. der Beleg für ihre Wirksamkeit, ist weitaus dürftiger als im Fall der Schädlichkeit von Amalgam und wird offiziell nicht gefordert. Als Nachweis der Wirksamkeit eines Arzneimittels genügt es, wenn anhand klinischer Daten nachvollziehbar wird, daß eine Assoziation zwischen der Applikation des Präparats und dem Auftreten der erwünschten therapeutischen Effekte besteht. Die propagierte Wirkung der massenhaften pharmazeutischen Produkte entspricht in der Mehrzahl einer Hypothese, im besten Fall der Plausibilität und kaum je einem exakten Kausalnachweis. Würde für die erwünschte Arzneimittelwirkung ein Kausalitätsnachweis als Zulassungskriterium gefordert, gäbe es bis heute keine Antidepressiva, keine Narkotika, Sedativa..., weil aufgrund mangelnder Kenntnisse zum kausalen Wirkungsmechanismus eine Erklärung, warum eine chemische Substanz antidepressiv, narkotisch oder sedierend... wirkt, nicht gegeben werden kann.
(G. Schwinger: Gutachten, Sozialgericht Reutlingen)
Az.: S 9 Kr 1133/93; Arzneimittelkursbuch 96/97, A.V.I. Arzneimittelverlags GmbH Berlin)
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Auch ohne exakten Kausalitätsnachweis gelten aber all diese Medikamente als klinisch ausreichend in ihrer Wirkung erprobt, somit als wissenschaftlich anerkannt und werden für den Handel zugelassen aufdaß die Pharmaindustrie und ihre Interessenverbündeten ihren Reichtum weiter mehren können. Dieser Sachverhalt macht abermals deutlich, daß die Anwendung von Wissenschaft und Recht im Belieben und damit zugunsten der Herrschenden und Besitzenden steht. ,,Jeder hat soviel Recht, wie er Macht hat".
(Spinoza, Politischer Traktat II, 8)
Nach einer sehr viel kürzeren Definition des Kausalzusammenhangs als oben für Amalgam ausgeführt, verfuhr notabene das Oberlandesgericht Frankfurt/M. im bekannten Holzschutzmittel-Prozeß, der ein seltenes, schönes Beispiel setzte, daß selbst in unserem Lande eine rechtskräftige Verurteilung derer möglich ist, die ihren Profit sichern, indem sie andere bewußt vergiften: 1) Nachweis der Krankheitsursache beispielsweise durch Infektionserreger oder Noxen im Körper oder der Umgebung des Erkrankten, 2) Ausschluß anderer Krankheitsursachen sowie 3) krankheitsspezifische Symptome.
(H. Müller-Mohnssen: ,,Frühe Erkennung des Krankheitsbildes", A. Bultmann (Hrsg.): ,,Vergiftet und allein gelassen - Die Opfer von Giftstoffen in den Mühlen von Wissenschaft und Justiz", Knaur, München 1996)
Und der Bundesgerichtshof entschied bereits 1953:
,,Kann ein festgestelltes Krankheitsbild die Folge verschiedener Ursachen sein, liegen aber nur für eine dieser möglichen Ursachen konkrete Anhaltspunkte vor, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für diese Ursache, selbst wenn sie im Vergleich zu den anderen möglichen Ursachen relativ selten ist und das festgestellte Krankheitsbild nur eine zwar mögliche, aber keine typische Folge dieser Ursache ist."(BGHZ 11, 227)
Weiter sei darauf hingewiesen, daß im Haftungsrecht die bloße Mit-Ursächlichkeit der Allein-Ursächlichkeit gleichsteht. Dies besagt, daß etwa weitere Ursachen zur Erkrankung und/oder eine gesundheitliche Vorbelastung sowie eine besondere gesundheitliche Anfälligkeit des durch den Arzt oder ein fälschlich - im Fall Amalgam sogar vorsätzlich falsch - als unbedenklich deklariertes Arzneimittel Geschädigten ohne Relevanz sind, die Schadensersatzpflicht der Verursacher also in keiner Weise eingeschränkt ist.
(BGHZ 107, 363; BGH VersR 68, 804; BGH NJW 90, 2882 f.; Münchener Kommentar-GRUNSKY, 3. Aufl. 1994, Rdnr. 50 f. vor § 249; LANGE, Schadensersatz, 2. Aufl. 1990, § 3 XII. 1.)
Die vorstehend dargelegten Beweiserleichterungen erübrigen sich aber bei einer Vielzahl von Amalgamgeschädigten, da die Frage der Kausalität selbst im Einzelfall (konkrete Kausalität), wie oben ausgeführt, deutlich und ausreichend beantwortet werden kann.
Die generelle Kausalität, also die potentielle Gesundheitsgefährdung durch Amalgam, ist ohnehin nicht nur naturwissenschaftlich, sondern auch juristisch längstens festgestellt. So etwa vom Bundessozialgericht, wie bereits oben auf S. 12 zitiert.
(BSG: Urteil vom 8.9.1993, Az.: 14a RKa 7/92).
Desgleichen von der Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. (s. S. 4), die aufgrund einer Vielzahl von amalgambedingten Schadensfällen ein Ermittlungsverfahren gegen den größten deutschen Amalgamhersteller Degussa in den 90er Jahren führte:
,,Nach den durchgeführten Ermittlungen steht fest, daß Zahnamalgam auch bei bestimmungsmäßigem Gebrauch generell geeignet ist, in einer relevanten Zahl von Fällen die Gesundheit von Amalgamträgern zu schädigen (sog. generelle Kausalität). (...) Amalgam (...) war zu keinem Zeitpunkt toxikologisch unbedenklich. Im Gegenteil: Es gab viele Belege für seine Schädlichkeit. Das ist in der allgemeinen Amalgam-Diskussion regelmäßig unerwähnt geblieben."
(E. Schöndorf, Staatsanwaltschaft Frankfurt: Verfügung vom 31.5.1996, Az.: 65 Js 17084.4/91 - Unterstreichung des Verfassers)
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Und das Landessozialgericht Niedersachsen urteilte:
,,aufgrund der vorliegenden Gutachten steht zur Überzeugung des Senats weiter fest, daß Zahnamalgam auch bei bestimmungsmäßigem Gebrauch generell geeignet ist, in einer relevanten Zahl von Fällen die Gesundheit von Amalgamträgern zu schädigen, und zwar durch Hervorrufen der für eine chronische Quecksilbervergiftung typischen Beschwerden. Das ergibt sich zur Überzeugung des Senats insbesondere aus der im Jahre 1996 durchgeführten sog Tübinger Amalgamstudie, dem sog Kieler Amalgamgutachten aus dem Jahre 1995 und den Empfehlungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM -."
Und weiter:
hält der Senat die Tübinger Amalgamstudie und das Kieler Amalgamgutachten auch deshalb für überzeugend, weil sie nicht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erstellt worden sind und somit als unparteiisch und neutral gelten können."(Landessozialgericht Niedersachsen: Urteil vom 10.9.1997, Az.: L 4 Kr 156/95)
Daraus folgt, daß Amalgam als ein mehr als bedenkliches Arzneimittel einzustufen ist. § 5 des Arzneimittelgesetzes (AMG) aber besagt:
"(1) Es ist verboten, bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen.
(2) Bedenklich sind Arzneimittel, bei denen nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, der begründete Verdacht besteht, daß sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkung haben, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen."
(AMG § 5)
Die weitere Verwendung von Amalgam ungeachtet all der genannten Fakten stellt neben den bereits genannten Verstößen gegen Artikel 2 (2) des Grundgesetzes, das Recht auf körperliche Unversehrtheit betreffend und den hippokratischen Eid der Ärzteschaft auch einen durch diverse Gesundheitsminister dieses Landes begangenen Verrat des Ministereids dar, der besagt:
,,den Nutzen für das Volk zu mehren und Schaden vom Volke abzuwenden."
In welch extremem Ausmaß Ärzteschaft, Industrie und Politik mit ihren Machenschaften unseren ,,Rechts"staat manipulieren, wird im Fall des 1995/96 gegen den Amalgamhersteller Degussa ermittelnden Staatsanwalts deutlich. Nachdem dieser aufgrund des mehrfach erwähnten ,,Kieler Amalgam-Gutachtens" sowie ausgiebiger eigener Recherchen zu dem Schluß der generellen sowie in vielen Fällen der konkreten Kausalität, also der allgemeinen wie speziellen Gesundheitsschädigung durch Amalgam, kam, wurde die Freigabe zur Veröffentlichung des ,,Kieler Amalgam-Gutachtens" - von Prof. Wassermann und seinen Mitarbeitern vom Institut für Toxikologie an der Universität Kiel erstellt - bezeichnenderweise von der auftraggebenden staatlichen Behörde verweigert, mithin die Aufklärung der Bevölkerung.
Und Staatsanwalt Schöndorf wurde im weiteren auf Intervention der Industrie und Arztverbände unter Druck von höchster politischer Stelle und Mitwirkung seiner vorgesetzten Justizbehörde aus dem Amt des Staatsanwalts gedrängt und auf einen Professorenposten gesetzt. Es ist der aufrechten Haltung der Kieler Wissenschaftler zu verdanken, daß sie zum Schutz von Menschenleben und zum Schutz des Rechts die Verbreitung ihres Gutachtens erkämpften. Im Vorwort der Verfasser heißt es:
,,Wir Autoren würden es begrüßen, wenn nicht erst ein Gericht feststellen müßte, daß amalgamkritische, außerhalb von behördlichen oder gerichtlichen Verfahren bekannte, von keiner Verschwiegenheitspflicht erfaßte Fakten und Argumente auch bei uns in Deutschland in Form eines Universitätsgutachtens veröffentlicht werden dürfen."
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Auch die Massen der Amalgamgeschädigten werden nicht aufgeben und wieder und wieder ihr Recht einfordern und die Verschwörer dieses Verbrechens öffentlich bekannt machen. Wenn nicht die deutsche Justiz unter dem politischen Diktat von Korruption, so wird Sie die öffentliche Meinung richten.
In dem nunmehr publizierten Kieler Amalgam-Gutachten 1997
kommen die unabhängigen Wissenschaftler zu dem abschließenden Urteil:
,,Im Wege einer institutionalisierten Gesundheitsgefährdung breiter Bevölkerungskreise haben Jahre und Jahrzehnte hindurch u.a. Amalgamhersteller, Zahnärzte, einschließlich zahnärztlicher Standesorganisationen (mit Ausnahme der KZV Nordrhein), Krankenkassen (verbände), Medizinischer Dienst der Krankenkassen und Bundesgesundheitsamt in Reih' und Glied gestanden, wenn es darum ging, den Ruf des Amalgams als ,schnell' zu verarbeitendes und daher ,billiges Füllungsmaterial zu verteidigen. Die intern durchaus bekannte und im Schrifttum eindeutig dokumentierte Giftanreicherung im Organismus als Folge von Amalgam und insbesondere die ,Giftigkeit der Amalgame bei unrichtiger Verarbeitung' (...) sind gegenüber der fachunkundigen Öffentlichkeit und vor allem gegenüber den Betroffenen seit den 60er Jahren weitgehend totgeschwiegen, z.T. sogar ausdrücklich abgestritten worden. (...) Der Schutz des Patienten vor toxisch bedingten Amalgamschädigungen wurde dem Ziel, Amalgam als angeblich
schnellzu verarbeitendes, als ,billiges' Standardmaterial für Zahnfüllungen beizubehalten, praktisch geopfert. (...) Das Ausmaß der (...) eingetretenen gesundheitlichen Schädigungen war und ist erkennbar. Rechtliche Würdigung ist geboten."(0. Wassermann et al.:
Kieler Amalgam-Gutachten 1997, Institut für Toxikologie im Klinikum der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Brunswiker Str. 10, 24105 Kiel)
Mit gleichem Datum haben wir Strafanzeige gegen Sie und andere Beteiligte des Delikts beim Berliner Landgericht eingereicht.
Die Mitglieder der Initiative haben dafür Sorge getragen, daß auch im Falle der Verhinderung ihres persönlichen Einsatzes in dieser Angelegenheit wie z.B. aus gesundheitlichen Gründen oder im Fall ihres Ablebens die Belange weiter verfolgt werden können.
Berliner Amalgamopfer:
Unterschriften in folgender Reihenfolge:
Regina Müller, Norbert Schwerdtfeger, Peter Siegele
Herta Romanowski, Jürgen Kort, J. Scheffler
Sieglinde Fischer, Holger Bartz, Birgit Schulz, ................
Antje Laudien, Falk Richter, Renate Kurtensiefen
R. Nowack, Dr. med. Siegfried Eyhorn
Hedda Simon
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INDEX
Kapitel:
Exposition
1) Wissenschaftliche und amtliche Statements zur Gesundheitsgefährdung durch Amalgam
2) Desinformationen seitens der Amalgamliga zur Irreführung der Bevölkerung
3) Die chronische Quecksilberintoxikation durch Amalgam
4) Mißbrauch der Medien seitens der Amalgamliga zum Zweck der Meinungsmanipulation der Bevölkerung
5) Das nationale ,,Konsenspapier" der Dentalliga
6) Die internationale Konspiration der Dentalliga mit Wirtschaft, Politik und Wissenschaft
7) Praktiken des ,,Gesundheits"wesens zur Wahrung von Interessen der Industrie u. Politik
8) Das internationale ,,Konsenspapier" von WHO und FDI
9) Neuauflagen von Wissenschaftsfälschungen seitens der Amalgamliga
10) Das Amalgam-Delikt aus juristischer Perspektive
Untertitel
Allgemeine Symptome 37
Amalgamallergie 6 Amalgamvergiftung 10 Antidot DMPS 22 Ausstieg aus dem Werkstoff Amalgam 42 BAT-Wert 8 Blut- und Urinspiegel (Hg) 21 Bonn 34 Chronische Intoxikation (Amalgam) 7 DAS BESTE (Zeitschrift) 13 Deutsches Gesundheitswesen 34 Dr. Daunderer 14 Erlanger Schule 29 EU-Amalgam-Experten-Gruppe 19 Falsche Behauptungen 7 FDA 32 Fernsehen 14 Fetale und frühkindliche Schädigungen 16 Generelle Kausalität 45 Geschichtsklitterung 6 Gewinnträchtigkeit 35 Grunderkrankung (Industrienationen) 13 GSF-Forschungszentrum 28 GZM 15 Hör zu (Zeitschrift) 14 Holzschutzmittel-Prozeß 45 IADR 18 Intervention v. Kassen(zahn)ärztl. Vereinig. 26 Juristische Fachpresse 14 Kausalitätsnachweis (Amalgamvergiftung) 43 Kausalitätsnachweis (Arzneimittelwirkung) 44 Kieler Amalgam-Gutachten 40 |
Konsenspapier (national) 15
Konsenspapier von WHO und FDI 35 Krankenkassen 32 LOAEL 8 MAK-Wert 8 Manipulationen durch Wissenschaftler 19 Markus Hoffmann 15 Meinungsumfrage 13 Münchner Modell-Projekt 41 Non-gamma-2 5 Propagandistischer Schund 30 Psychopathen 12 Quecksilberaufnahme durch Amalgam Rentenkassen 32 Risiken und Nebenwirkungen von DMPS 25 Schwedischer Hochschulrat 32 Silberamalgam 16 Stellungnahme z. Kieler Amalgam-Gutachten 40 Täuschung (der Bevölkerung) 42 Test (Zeitschrift) 14 Untersuchungsstelle Amalgam 29 Verbesserung d. Krankheitssympt. n. DMPS 25 Verdecktes Sponsoring 14 Verletzung der Aufklärungspflicht 42 Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht 43 24h-Sammelurin (nach DMPS) 24 Vorsätzliche Körperverletzung 43 Vorsätzliche Tötung 43 Vorsätzlich falsche Anwendung v.Amalgam 36 WHO 17 Wirtschaftliche Interessen 4 Zugeständnisse (der Dentalliga) 3 |