Amalgam-Informationen
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© PFAU e.V. Karlsruhe, Rundbrief 12
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Amalgam-Rundbrief

Nr. 12

Juli 1998



Inhalt

Vorwort

Amalgambeschränkungen in anderen EU-Staaten

Die Folgen der Gesundheitsreform für Zahnarztpatienten:
§ 30 SGB V Kostenerstattung bei Zahnersatz

Was passiert Euch, wenn Ihr zu viel über Umweltgifte nachdenkt ?

Thema Recht: Wie kann man Strafanzeige erstatten ?

Patientenbericht einer Amalgamgeschädigten

Mangelnde Kontrolle bei Dentalmaterialien

Münchner Modell: Amalgamstudie mit gezinkten Karten

Zahnärzte bieten Geld für Fernsehbeiträge

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Vorwort

Liebe LeserInnen,

nach vorübergehenden Finanzierungsproblemen erscheint nun die Sommerausgabe des „Amalgam-Rundbriefs", höchstwahrscheinlich das letzte Mal unter diesem Namen.

In Zukunft soll die „PFAU-Zeitschrift" auch in ihrem Titel der Tatsache gerecht werden, daß die Schadstoffproblematik viel zu komplex ist, als daß man sie auf Amalgam oder Zahnmetalle reduzieren könnte. Obwohl in vielen Fällen die Erkrankung von Betroffenen eindeutig auf eine Quecksilbervergiftung durch Amalgam zurückzuführen ist, gibt es Fälle mit unklarer oder anderer Ursache.

Es melden sich häufig Patienten, die zwar voller Hoffnung alle Maßnahmen zur Amalgamsanierung und Ausleitung getroffen haben, jedoch langfristig kaum oder keine Besserung erfuhren – natürlich neben anderen, die sich in kurzer Zeit viel besser fühlen.

Dies zu erwähnen, entspricht zwar nicht der dogmatischen Vorstellung mancher Therapeuten, die gerne alle Krankheiten auf eine oder zwei Ursachen zurückführen, hilft den Betroffenen jedoch viel eher, als eine naiv eindimensionale Darstellung.

Die einfachen Wahrheiten sind keine! In diesem Sinne muß versucht werden, die Grenzen der Diagnostik zu erkennen und im Einzelfall – vor allem aufgrund der Krankheitsgeschichte (Anamnese) – verschiedenste toxische und andere Belastungsfaktoren abzuklären, um letztlich den Leidensweg der Patienten so kurz wie möglich zu machen.

Weder die herkömmliche Hausarzt-Diagnostik, die nach einer Handvoll simpler klassischer Krankheitsbilder wie Kreislauferkrankungen sucht, noch die Untersuchungsmethoden vieler alternativer Therapeuten, die zufällig bei allen Patienten dieselbe Krankheit ermitteln, helfen hier in irgendeiner Weise weiter.

Nichts kann ein ausführliches Anamnesegespräch und eine genaue Analyse der Wohnung, der Ernährung und der Lebensweise des Patienten ersetzen.

Deshalb möchten wir alle Interessierten und Betroffenen bitten, wach gegenüber allen Ursachen zu bleiben und hoffen, daß sie einige neue Anregungen und Möglichkeiten in diesem Heft finden.

Allen Lesern einen schönen Sommer und ein paar erholsame Momente zum Luftholen !

Christian Zehenter, 1. Vorsitzender

 


 

Amalgambeschränkungen in anderen EU-Staaten

Christian Zehenter

Trotz anderslautender Aussagen existiert leider bis heute in noch keinem EU-Staat eine starke gesetzliche Amalgam-Einschränkung oder gar ein Amalgamverbot.

In Ländern wie Österreich, Schweden oder Norwegen wird die Problematik zwar intensiv diskutiert und wissenschaftlich kritisch erforscht, spiegelt sich jedoch bislang fast ausschließlich in Empfehlungen wider.

Sollte Schweden allerdings tatsächlich das geplante Gesetz zur Streichung der Kostenerstattung bei Amalgamversorgung umsetzen, so würde dies einen in der EU einmaligen Schritt hin zum völligen Aus für das toxische Gemisch bedeuten.

In EU-Ländern wie Österreich, Schweden, Dänemark oder Deutschland ist zwar ein Amalgam-Ausstieg in den nächsten Jahren zu erwarten; dieser wird jedoch offiziell mit der Ablehnung der Bevölkerung und Umweltschutzgründen begründet werden.

 

Folgende EU-Staaten haben sich bislang gegen Amalgam ausgesprochen:

Deutschland:

Hier muß deutlich zwischen der Position der Regierung und den PR-Kampagnen von Zahnärzte-Organisationen unterschieden werden.

Während die Regierung (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM) 1995 eine Verordnung erlassen hatte, die die Amalgamverwendung unmißverständlich auf Ausnahmefälle beschränkte, haben Zahnärztevertreter, allen voran die Bundeszahnärztekammer mit ihrem Toxikologen Halbach, diese Bestimmung nicht nur ignoriert, sondern in Form der Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen sogar gegenteilige Maßnahmen verordnet. Diese Richtlinien machten Amalgam wieder zur Regelversorgung für fast alle Kavitäten (Löcher).

Neben einem Widerspruch gegen die Verordnung, der von besagtem Prof. Halbach, Forschungszentrum GSF München, angeführt wurde, bezog die erzürnte Zahnärztevertretung öffentlich gegen die Amalgamkritik Stellung und veröffentlichte diverse Schriften, nicht zuletzt das Konsenspapier zur Amalgampolitik.

Dieses Papier wurde unter dem Dach der Regierung (Bundesgesundheitsministerium) herausgegeben und widerspricht paradoxerweise deren eigener Verordnung, indem die Risiken des Amalgams abgestritten und Einschränkungen für nicht notwendig erklärt werden.

Nach wie vor gelten in Deutschland folgende Einschränkungen:

Amalgam darf nicht für Wurzelfüllungen und in bzw. auf metallischen Materialien verwendet werden (z.B. Amalgam unter Goldkronen).

Amalgamfüllungen dürfen nicht in Kontakt mit anderen Metallen gelegt werden (z. B. Amalgam neben Goldkronen).

Amalgam darf nicht gelegt werden bei: Schwangeren, Amalgam-Allergikern und Nierenkranken.

Bei Kindern bis 6 Jahren darf Amalgam nur in Ausnahmefällen gelegt werden.

In allen Fällen, in denen es möglich ist, muß eine Alternative gewählt werden, das heißt: Amalgam darf insgesamt nur in Ausnahmefällen verwendet werden, in denen keine Alternative möglich ist (BfArM-Bescheid, 1995)! Dies gilt offiziell für große, stark belastete Füllungen im Backenzahnbereich.

Die Gesamtzahl der Amalgamfüllungen muß so niedrig wie möglich sein.

Obwohl diese Punkte geltendes Recht darstellen, wurden sie durch Erklärungen des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen und der großen Zahnärzteorganisationen eigenmächtig relativiert oder gestrichen, z. B. im Konsenspapier (1996/97).

Österreich:

In Österreich dürfen nur noch korrosionsärmere „non-gamma 2-Amalgame" verwendet werden (die jedoch noch mehr Quecksilber freisetzen). Für alle Dentalmaterialien muß ein staatlich geprüftes Test-Zertifikat erstellt werden. Ebenso müssen sie mit einem entsprechenden Kennzeichen versehen sein.

In Zusammenarbeit mit einer Expertengruppe hat das österreichische Gesundheitsministerium folgende Empfehlungen erlassen:

Milchzähne von Kindern sollen nicht mit Amalgam gefüllt werden.

Die Patienten sowie Zahnärzte sollen verstärkt über die Zusammensetzung, Sicherheit, Risiken, Eigenschaften und korrekte Verarbeitung bzw. Anwendung von Amalgam aufgeklärt werden.

Bei Hypersensibilität gegen Amalgam soll es gegen andere Materialien ausgetauscht werden.

Bei Kindern & Jugendlichen soll Amalgam nicht verwendet und langfristig durch prophylaktische Maßnahmen ersetzt werden.

Weitere medizinische und berufliche Einschränkungen werden im Einzelnen aufgeführt.

Norwegen:

Ebenso wie in Österreich müssen hier alle Dentalmaterialien mit einem staatlichen Prüfzertifikat (des „skandinavischen Instituts für Dentalmaterialien") versehen werden.

Zahnärzte und Ärzte, die Nebenwirkungen von Amalgamfüllungen feststellen, haben diese der nationalen Gesundheitsbehörde zu melden.

Folgende offizielle Empfehlungen gelten in Norwegen:

Keine umfangreiche Amalgambehandlung bei Schwangeren.

Kontakt zwischen Amalgam und Gold ist zu vermeiden.

Polieren, Abschleifen und Anbohren der Amalgamfüllungen soll nur unter Wasserzufuhr und starkem Absaugen stattfinden. Dies gilt auch für die Amalgamentfernung.

Sofern andere Alternativen, insbesondere bei kleinen Füllungen, indiziert sind, sollen diese verwendet werden.

Schweden:

In Schweden existiert bislang kein Gesetz, das sich auf die Amalgam-Toxizität im Mund bezieht.

Allerdings wurden angeblich aus Umweltschutzgründen folgende Gesetze erlassen:

Seit dem 01.01.97 gilt die offizielle Empfehlung, in der gesamten Zahnbehandlung kein Amalgam mehr zu verwenden.

Insbesondere gilt diese Empfehlung für Kinder und junge Menschen.

Ausnahmen sollen sich nur auf Einzelfälle beschränken.

Zudem müssen Nebenwirkungen – ebenso wie in Norwegen – an die nationale Gesundheitsbehörde gemeldet werden.

Folgende generelle Empfehlungen (keine Gesetze) gelten in Schweden:

Schwangere sollen, soweit möglich, nicht mit Amalgam behandelt werden.

Amalgam soll nicht in Verbindung mit Goldkronen (z.B. als Unterfüllung) verwendet werden. Die Zahl der Legierungen im Mund soll so klein wie möglich gehalten werden.

Alternativen wie Composite oder Glas-Ionomerzement sollen, wann immer es möglich ist, zum Einsatz kommen.

Bei Hypersensibilität (Allergie) soll Amalgam ausgetauscht werden.

Dänemark:

Auch hier wurden Bestimmungen offiziell aus Umweltschutzgründen erlassen.

Obwohl in Dänemark durch ein Gesetz von 1994 der Handel mit quecksilberhaltigen Produkten grundsätzlich verboten ist, werden Dentalmaterialien (auch Amalgam) davon ausgenommen.

Folgende gesetzliche Einschränkungen wurde festgesetzt:

Ab dem 01.01.99 gilt das Quecksilberhandelsverbot auch für Amalgam (und alle anderen Hg-haltigen Dentalprodukte), sofern vergleichbare Alternativen bestehen.

Bis zum 01.01.99 darf Amalgam nur noch gehandelt werden, wenn es für den kautragenden Backenzahnbereich vorgesehen ist, oder für Fälle, in denen sich mit anderen Materialien kein „gutes Ergebnis" erzielen läßt.

Obwohl eine Amalgamreduzierung aus Umweltgründen sicherlich löblich ist, scheinen diese Einschränkungen sich ebenso wie in Schweden eindeutig auf die orale Toxizität zu beziehen und nicht auf den Schutz der Fischbestände oder der Meeressäuger. Offensichtlich sollen jedoch Haftungsskandale um jeden Preis vermieden werden, weshalb die Umwelt, in der Quecksilberkonzentrationen um rund zwei Potenzen (im Bereich des Hundertfachen) niedriger liegen als im Menschen, als Vorwand herhalten muß.

In Finnland wurde Zahnärzten die Einschränkung der Amalgamtherapie aus Umweltschutzgründen empfohlen.

Frankreich bildete eine Expertengruppe, die sich mit den amalgambedingten Umweltproblemen befassen soll.

Die paradoxe Haltung der verschiedenen Regierungen widerspricht eindeutig dem Stand der Wissenschaft. Noch erschreckender ist, daß die eigentliche Politik in dieses Hinsicht von den führenden Zahnärzteverbänden gemacht wird, was darauf beruht, daß die Zahnärztelobbyisten schlicht mächtiger sind als Regierungsvertreter.

So wird das „staatliche Wächteramt" letztlich von Unternehmern ausgeübt, die sich keinesfalls durch soziale Verantwortung, selbstkritisches Auftreten oder zukunftsorientiertes Handeln ausgezeichnet haben.

Deutlich wird dies auch in den USA, wo sich Zahnärzte, die sich gegen Amalgam äußern oder mitteilen, es gäbe nicht nur Studien, die Amalgam als sicher belegten, vor Gericht verantworten müssen. In diesem Zuge wurden Lizenzen entzogen und nicht zuletzt ein wichtiger Bericht der Regierung, der von Risiken spricht, laut der Washington Post zurückgehalten (Verein Amalgamgeschädigter Zürich, 1997).

In der Realität sind in fast allen betreffenden Ländern die Gesundheitsbehörden durch den Einfluß der privaten wirtschaftlichen Interessen in politischen Entscheidungen unbeweglich und korrupt geworden. Selbst wenn durch das fatale Nichtstun aufgrund privater Unternehmensinteressen Katastrophen mit tausenden Toten entstehen, wie jüngst der Bluterskandal in Deutschland, so werden die Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft gezogen, sondern die Behörde einfach aufgelöst und unter neuem Namen wieder gegründet.

So entstanden aus dem ehemaligen Bundesgesundheitsamt (BGA) die noch immer wenig bekannten Behörden BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) und BGV (Bundesamt für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin). Der betroffene Patient darf gespannt sein, wie die Gesundheitsbehörde nach dem nächsten Skandal heißen wird.

Vereinfacht läßt sich das Dilemma auf folgende Grundlage zurückführen: Patienteninteressen verletzen kostet einige geschickte Pressemitteilungen, Industrieinteressen verletzen den Arbeitsplatz.

Literatur.

EU-Ad-Hoc Working Group, „Dental Amalgam", Brüssel, 1997

Friberg, „Status Quo and Perspectives of Amalgam and other Dental Materials", Stuttgart, 1995

Institut der deutschen Zahnärzte, "Amalgam - Pro und Contra", 1992

Öko-Institut, Werkstattreihe, "Amalgam - Wissenschaft und Wirklichkeit", 1991

Zahnheilkunde Aktuell, Heiko Visser, "Quecksilberexpostion durch Amalgamfüllungen", 1993

Ziff, Sam/Till, Thomas, "Amalgam - Zeitbombe in Ihrer Zahnfüllung", 1985

 

Die Folgen der Gesundheitsreform für Zahnarztpatienten:
§ 30 SGB V Kostenerstattung bei Zahnersatz

Christian Zehenter

Was hat sich geändert:

Neben diversen Kürzungen im Rahmen der Gesundheitsreform von 1997 wurde durch die Änderung des § 29 SGB V auch die kieferorthopädische Behandlung einem niedrig bemessenen Festzuschuß unterworfen und der Bereich Zahnersatzversorgung durch § 30 SGB V neu geregelt.

Dieser im Rahmen der Gesundheitsreform (1. und 2. Neuordnungsgesetz = NOG) wahrscheinlich populärste Paragraph des 5. Sozialgesetzbuches (SGB V) wurde fast vollständig geändert: Sah der frühere § 30 I SGB V eine Übernahme von 50 % bzw. bis 65 % (bei nachgewiesener Prophylaxe nach § 30 II) der Kosten im Rahmen der „Sachleistung Zahnersatz" vor, so handelt es sich nunmehr um einen Privatvertrag zwischen Zahnarzt und Patient, der keinen Einfluß auf die Höhe der erstatteten Kosten hat. Anstelle des prozentualen Zuschusses ist ein Festkostenzuschuß getreten, der im Bereich von 50 % der günstigsten berechneten Version des Zahnersatzes liegt und im neuen § 30 a SGB V näher bestimmt wird. Daher wird im Durchschnitt, insbesondere bei aufwendigen Versorgungen, ein erheblich geringerer Anteil der Kosten für Zahnersatz als bisher übernommen. Demgegenüber steht mit einer möglichen Erhöhung um bis zu 30 % des Zuschusses ein höherer Anreiz zur Gesunderhaltung der Zähne durch prophylaktische Maßnahmen („Bonusheft"). Bei Brückenversorgungen wird ein Verbindungsglied mehr als bisher (3 statt 2 Verbindungsglieder) bezuschußt. Außerdem verlieren Versicherte, die nicht mindestens einmal jährlich zur Kontrolluntersuchung gehen, ihren Bonusanspruch.

Der Anspruch auf Zuschuß bei Zahnersatz besteht nach wie vor nur für Versicherte, „die vor dem 1. Januar 1979 geboren sind" (§ 30 I Satz 1 SGB V, 1998).

Insgesamt wurden für verschiedene Versorgungsleistungen 14 Festzuschußgruppen gebildet (DAK, 1998, 2).

Durch die Privatisierung der Zahnersatzversorgung findet gleichzeitig eine Liberalisierung statt. Zum Beispiel existieren keine vertraglichen Bindungen zwischen Zahntechnikern und Krankenkassen mehr, so daß die Zahnärzte die Preise für zahntechnische Leistungen zukünftig mit den Dentallabors aushandeln müssen.

Für günstigen Zahnersatz (Spargoldlegierungen, wenig anspruchsvolle Bearbeitung, etc.) kann sich der Zuschuß gegenüber der alten Regelung in Einzelfällen sogar erhöhen, insbesondere, wenn der Versicherte aufgrund regelmäßiger Kontrolluntersuchungen einen Anspruch auf einen Zuschlag von 20 bzw. 30 % hat.

Allergiker, Amalgam- und Zahnmetallgeschädigte werden durch die Neuregelung jedoch extrem benachteiligt, da sie aus toxischen und allergologischen Gründen aufwendigeren Zahnersatz – ohne Metall und insbesondere ohne Palladium – benötigen.

Zudem ist die Frage nicht geklärt, wie Qualitätsstandards, die sich nicht unmittelbar auf das Vertragsverhältnis „Patient-Zahnarzt" im jeweiligen Behandlungszeitraum auswirken, in einem liberalisierten „Dentalmarkt" kontrolliert und eingehalten werden.

Folgende Nachteile treten durch die Neuerung ein:

individueller Privatvertrag zwischen Zahnarzt und Patient, der durch mangelnde Information und Transparenz vom Zahnarzt dominiert wird

Verlust ethischer und fachlicher Grundlagen innerhalb des Privatvertrags, Gefahr eines unkontrollierten Wettbewerbs

Extreme Benachteiligung von Allergikern, Schadstoffgeschädigten und sensiblen Personen, da der Kassenanteil drastisch sinkt.

Liberalisierung des Dentalprodukt-Marktes mit Qualitätsverlusten hinsichtlich Verträglichkeit, Toxizität, Hygiene und Dauerhaftigkeit der Versorgung

Verlust von Arbeitsplätzen und Qualität durch Verlagerung des Dentalmarktes ins Ausland und Zahnarzt-Tourismus nach Ungarn und andere Länder (Kostenerstattung im Rahmen der EU-Regelung)

Erhebliche Mehrbelastung der Versicherten in der gesamten Zahnersatz-Versorgung durch niedrig bemessene Festkostenzuschüsse

Da nach § 30 a SGB V Festkostenzuschüsse nach „typischen Versorgungsfällen" (BOXBERG, 1997, 56) berechnet werden, werden „untypische" Fälle unzumutbar stark belastet. In Einzelfällen kann die zahnmediznische Leistung nicht mehr erbracht werden.

Kostenexplosion bei Zahnersatz-Versorgung nach Wegfall der vom Zahnarzt zu berechnenden Höchstsätze gemäß § 87 a SGB V

Die Folgen:

Was Liberalisierung und Privatisierung von Sozialleistungen in der Praxis bedeutet, zeigt sich in der jüngsten Diskussion um die zahnärztliche Abrechnungspraxis: Obwohl § 87 a SGB V die vom Zahnarzt zu berechnenden Gebühren bis Ende 1999 auf höchstens den 1,7fachen bzw. in den neuen Bundesländern den 1,86fachen Satz der GOZ festlegt, berechnet ein Drittel aller Zahnärzte die Honorare nach dem 2,3fachen Satz und höher (Hoffmann, 1998, 22). „Der Zahlungsanspruch des Vertragszahnarztes gegenüber dem Versicherten ist bei vertragszahnärztlichen Versorgungsformen bis zum 31. Dezember 1999 auf das 1,7fache des Gebührensatzes der Gebührenordnung für Zahnärzte beschränkt." (§ 87 a SGB V)

Die Zeit schreibt über die Klage Bundesgesundheitsministers Seehofers gegen die Gebührenabrechnung in diesem Zusammenhang: „Als Vollstrecker einer FDP-Politik, die auf Privatisierung des Krankheitsrisikos ausgerichtet ist, hat er den Zahnärzten erst die neue Möglichkeit eröffnet, Patienten an deren Kassen vorbei zusätzlich zur Kasse zu bitten." (Hoffmann, 1998, 22)

Das Wesen der Gesundheitsreform 1997 ist nicht die Einsparung, sondern die Mehrbelastung der Versicherten in fast allen Leistungsbereichen. Es werden weder Wege einer effizienteren Medizin gesucht, noch Mißbrauch gezielt bekämpft.

Ohne das Wort „Privatisierung" jemals offen auszusprechen, wurde ein wesentlicher Teil der Leistungen zumindest teilweise von sozialen Voraussetzungen und Gesundheitszustand abhängig gemacht und die Eigenverantwortung und Mündigkeit der Versicherten betont. Der Staat hat sich jedoch im Gegenteil wesentlich aus der Verantwortung für die Gesundheit zurückgezogen und den ersten großen und wichtigen Schritt initiiert, eine weitere Privatisierung des Gesundheitssystems zu legitimieren.

Ein weithin ungeklärte Frage ist die Qualitätssicherung im Gesundheitsbereich, da durch Liberalisierung medizinischer Leistungen die zwar von Fachgremien, nicht jedoch von Patienten kontrollierbare wissenschaftliche Grundlage zwangsläufig abgebaut wird. Wenn Leistungen nicht mehr seriös und fachlich fundiert, sondern beliebt, überzeugend und angenehm sein müssen, um auf dem Markt zu existieren, wird zu Betrug und Scharlatanerie geradezu angereizt. Die verzerrten Wettbewerbsbedingungen auf dem „Gesundheitsmarkt" legen den Grundstein für einen rasanten Qualitätsabbau und nicht zuletzt zu einer Zweiklassen-Medizin.

Nach wie vor ist kaum bewußt geworden, daß Zahnersatz, Arzneimittel und Heil- und Hilfsmittel zusammen auch vor der Gesundheitsreform nur etwa 21 % der Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen ausmachten, während die Krankenhausbehandlung mit 33 % den größten Posten darstellt (BMA, 1996, 208). Und gerade in der Krankenhausbehandlung wäre durch eine weniger starre Personalpolitik, effizientere Arbeitsstrukturierung und fachliche Überprüfung der Leistungen erhebliche Einsparungen möglich, die nicht zu Lasten der Versicherten gehen. Es entsteht jedoch der Eindruck, als wäre die Belastung aller Versicherten für den Gesetzgeber weniger aufwendig als die Veränderung klassischer Strukturen innerhalb eines einflußreichen Wirtschaftszweiges.

Auffällig ist an der Gesundheitsreform 1997 die übermäßige finanzielle Belastung der oberen Unterschicht und unteren Mittelschicht, die nicht mehr unter Härtefallregelungen fallen. Sozialhilfeempfänger werden hingegen kaum bzw. nicht berührt (Sozialamt Karlsruhe, 1998). Daher wird durch soziale Belastung und Ausgrenzung bislang gegenüber Sozialhilfeempfängern bessergestellter Einkommensgruppen – zumindest gesundheitlich - eine zusätzlich Randgruppe geschaffen, die vereinfacht gesprochen die Wahl zwischen chronischer Krankheit oder Armut hat.

So sinnvoll Einsparungen an mißbräuchlich in Anspruch genommenen Leistungen oder medizinisch nicht notwendigen Leistungen sein können, so fatal kann sich die vollzogene undifferenzierte Reform auf die Gesundheit vieler Versicherter auswirken. Aufgrund der enormen wahllosen Belastungen der Leistungsempfänger besteht die Gefahr einer Nicht-Inanspruchnahme trotz medizinischer Indikation mit der Folge, daß zeitverzögert , abgesehen von Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, eine erheblich intensivere und längere Behandlung notwendig wird.

Wichtig ist es daher, ein Bewußtsein für die tatsächlich vollzogenen Änderungen zu schaffen und eine Liberalisierung und damit „Chaotisierung" des Gesundheitssystems an sozialen Maßstäben zu messen.

Literatur:

Bergmann, Karl-Otto; Schwarz-Schilling, Gabriela, „Krankheit und Recht", Köln, 1995

Boxberg, Ernst, „Mein Recht als Patient", Oberhaching, 1997

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, „Übersicht über das Sozialrecht", Bonn, 1995

Deutsche Angestellten-Krankenkasse, „Festzuschüsse für Zahnersatz und Zahnkronen", Karlsruhe, 1997

Heyll, Uwe, „Risikofaktor Medizin", Frankfurt/m-Berlin, 1993

Hoffmann, Wolfgang, „Zahn um Zahn" in Die Zeit, 09.07.98

Kolkmann et al, „Schulmedizin und Alternativmedizin", Herrenalb, 1993

Pschyrembel, „Klinisches Wörterbuch", Berlin-New York, 1994

Ströer, Heinz; Karuga, Christine, „Meine soziale Krankenversicherung", München, 1993

 

Was passiert Euch, wenn Ihr zu viel über Umweltgifte nachdenkt ?

von Heinrich Fitek

Neulich saß ich abends vor dem Fernseher und sah mir bei arte einen Bericht über „Öko-Extremismus" (!?) in Amerika an. Eine Frau in mittleren Jahren erzählte von ihrer Krankheit, wohl der Multiplen Chemischen Sensibilität (MCS), aufgrund der sie sich gezwungen sah, der städtischen Zivilisation den Rücken zu kehren und in die einsame Wüste, auf ein Hochplateau in Arizona, umzuziehen. Sie konnte keine Alltagschemikalien mehr, keine Zusatzstoffe im Essen und kaum Elektrizität vertragen.

Sie gab ihre ganze vorherige Existenz auf und fing in der Wüste das Leben von vorne an. Ihre gesamten Ersparnisse steckte sie in ihr neues Haus, das hauptsächlich aus natürlichen Baustoffen errichtet wurde. Um sich eine häusliche Umgebung zu schaffen, die frei von all den Übeln geworden ist, die der Frau jahrelang zugesetzt haben, hat sie sich auf einige wenige Geräte eingeschränkt. (Heizung, Computer und Fernsehen waren trotzdem da.) Aufwendige Konstruktionen, wie in einem Weltraumlabor, waren nötig, um jegliche Ausdünstungen aus diesen Geräten abzusaugen und um elektromagnetische Strahlen abzufangen. Gut versorgt mit einfachem, möglichst natürlichem Essen und Kleidern, sowie mit der absolut sauberen Luft und Wasser aus der Umgebung, ist sie dort sichtlich aufgelebt und ist so weit auf die Beine gekommen, daß sie heute imstande ist, eine landesweite Selbsthilfegruppe zu leiten. Natürlich zuerst per Internet und als Gastgeberin, die ihren Zufluchtsort nicht verlassen kann. Bei einer so schweren und komplizierten Krankheit ist das trotzdem nicht wenig.

In der weiteren Umgebung der Pionierin entsteht langsam eine kleine Gemeinde von Leidensgenossen. Das Gebiet ist beinahe frei von jeder Industrie, Autoverkehr und ist fast ursprünglich geblieben, seit es den Navajo-Indianern als Reservat gelassen wurde. Die neuen Bewohner, die Flüchtlinge aus der krankmachenden Zivilisation und die Pechvögel des modernen, vor allem chemischen Fortschritts, sind in der neuen Heimat nur Gäste und nur geduldet. Die alte, indianische Kultur und Souveränität wurde vor etwa hundert Jahren gebrochen, doch die Erde, das Wasser und die Luft sind den Indianern immer noch heilig geblieben. Die Luft ist so rein, daß Wissenschaftler dort Schwierigkeiten haben, überhaupt etwas über der Nachweisgrenze zu messen.

Reporter hatten scheinbar Mühe, das Phänomen in unserer Begriffswelt einzuordnen. In den USA haben sich schon immer alle möglichen skurrilen Geister, Verfechter extremer Lebensformen, Sekten und andere schräge Vögel rumgetrieben. So wären die MCS-Kranken in Arizona nicht die ersten Zivilisationsflüchtlinge, die die Reinheit und Heilkraft der ursprünglichen Natur entdeckt und versucht haben, entsprechend ihren Ansichten zu leben. Es ist halt das Land der großen Freiheit und jeder soll dort nach seiner Facon leben dürfen. (Auch wenn der Titel „Öko-Extremismus" eine Verbindung mit Terroristen, Gewalt oder verfassungsfeindlichen Aktivitäten suggeriert.)

So war auch der Kommentar: „Eine typisch amerikanische Krankheit!". Zwischen den Zeilen konnte ich mich jedoch des Eindrucks nicht erwehren, daß die eindringlichen Bilder und das Mitgefühl für die MCS-Kranken von Seiten des Fernsehens nur vorgetäuscht waren und daß die Reporter die Menschen dort nur besuchten, um dem breiten, „aufgeklärten" europäischen Publikum eine skurrile, bestenfalls exotische Gemeinde vorzuführen. Die negative Message war offensichtlich -

„Schaut her! Seht euch diese absurde Vorstellung gut an und denkt ein bißchen nach; - Dorthin kommt ihr nämlich auch, wenn ihr euch weiterhin mit Umweltschadstoffen beschäftigt: mit dem Treibhauseffekt, mit Autoabgasen, Radioaktivität, Verschmutzung der Meere, mit dem Ozon, Sick-Building-Syndrom, Chemie in der Nahrung, mit den Pestiziden, Holzschutzmitteln, Formaldehyd oder Amalgam... "

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Wie weit sind wir aber schon gekommen, wenn als Nebenwirkungen des industriellen Fortschritts solche Krankheiten überhaupt entstehen und wenn immer mehr Menschen zu Flüchtlingen in der eigenen Heimat werden, weil sie in ihrer angestammten Umgebung mit all den Immunstörungen, Überempfindlichkeiten, Allergien und sonstigen Beschwerden nicht mehr fertig werden.

Für viele „Experten" jedoch, für Politiker, Ärzte, Wissenschaftler (z.B. Toxikologen) existiert das Problem gar nicht. Was real existiert, sind lediglich Heere von angeblich eingebildeten Kranken, die nichts anderes im Leben zu tun haben, als Ausschau nach allen möglichen Schadstoffen zu halten, die für ihre Wehwehchen und für ihr verkorktes Leben verantwortlich sein sollten. Wie mir neulich eine Neurologin (mit Zusatz-„Ausbildung" Umweltmedizin!) eröffnete: so etwas wie Umweltgifte im Alltag gäbe es gar nicht. Was es stattdessen gibt, sind verschiedene Sorgen und Ängste, die durch die Berichterstattung in den Medien geweckt werden; Gedanken und Ängste, die sich Menschen heute völlig unnötig machen und die dann am Ende echt krank machen können. So wie z.B. in der Umgebung von Tschernobyl, wo die Bevölkerung nicht an der Strahlenkrankheit, sondern an der Radiophobie leiden würde. Für diese Entdeckung müßte sie eigentlich den Nobelpreis erhalten.

Da kommt ein Patient in die Sprechstunde, erzählt, daß er sich seit Monaten permanent schlecht fühlt, nicht mehr schlafen und essen kann, ständig Fieber oder Untertemperatur hat, sich mit Schmerzen, Übelkeit, Schwächegefühlen und Ohnmachtsanfällen herumplagt; und langsam kein Licht mehr in seiner hoffnungslosen Situation sieht – und der Arzt stellt fest, der Mensch ist (organisch) völlig gesund. Mit einer wahren Hellseher-Kraft werden in einer Viertelstunde alle organischen Ursachen ausgeschlossen und der Patient selbst als Übeltäter überführt: seine negativen Gedanken, eine unheilbringende Erwartungshaltung, eine, wie im Voodoo-Kult krankmachende, sich selbsterfüllende Prophezeiung hat den bedauernswerten Zeitgenossen zermürbt und seine Gesundheit ruiniert. Anstatt „sich gesund zu denken", denkt sich der blöde Patient offensichtlich krank.

„Somatoforme Auswirkungen von Lebensängsten und Frustrationen", nicht verdaute Mißerfolge und Kränkungen, die angestaute negative Lebenskraft (im berühmten Unterbewußtsein?), die sich an den unschuldigen Organen abreagiert und die Unmenge von unspezifischen Beschwerden verursacht, die so exakt in den vielen Selbsthilfegruppen dokumentiert sind; und nicht zuletzt die stinknormale Feigheit, um sich den Lebensaufgaben nicht stellen zu müssen – das wären alles die echten Ursachen des gesundheitlichen Verfalls, aber auf keinen Fall irgendwelche Giftexpositionen.

So manchen Dr.med. oder Dipl.-Psych. packt sicher ab und zu die Wut über diese uneinsichtigen Plagegeister, die in Scharen die Praxen belegen, den „echten" Kranken die wertvollen Versicherungsressourcen stehlen und die einer alternativen Konkurrenz zum zweifelhaften Wachstum verhelfen. Was soll man auch mit den Exemplaren tun, die in kein Schema passen, das so fleißig an der Uni eingepaukt wurde; mit Patienten, die weder Beruhigungspillen schlucken noch sich psychiatrisieren lassen, die nicht mal nach einer ordentlichen Psychotherapie gesund werden wollen? Und die am Ende noch so frech werden, zu behaupten, daß sie selbst, unbelehrbare Laien und Banausen, auf der Spur der wahren Gründe für ihre Beschwerden wären !

Es sind mittlerweile Millionen, die mit diversen unspezifischen Befindlichkeitsstörungen Arztpraxen aufsuchen und um Hilfe bitten und die mit solchen oder ähnlichen Erklärungen wieder zurück nach Hause geschickt werden. Millionen, die sämtlich „nichts" haben; die angeblich nur falsch denken und nicht verstehen zu leben.

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Aber was für eine Vorstellung von der Welt müssen solche Ärzte haben ?

Man könnte meinen, wir leben in einem Paradies, in einem Umweltparadies, das allen Bürgern ein glückliches und gesundes Leben ermöglicht – wenn sie nur wollten und es zu schätzen wüßten. Um nichts braucht man sich Sorgen zu machen. Die Politiker und andere Verantwortlichen haben alles fest im Griff, die Zukunft ist gesichert und nichts, aber auch gar nichts von dem wird geschehen, was die vielen Unheilpropheten uns seit geraumer Zeit voraussagen. Mit frohem Mut im Herzen und mit klaren, „gesundmachenden" Gedanken im Kopf kann man allen Problemen und gesundheitlichen Störungen begegnen und mit allen Belastungen fertig werden, welcher Giftigkeit auch immer.

Wenn aber manche Leute unbedingt krank werden wollen ...

 

Thema Recht: Wie kann man Strafanzeige erstatten?

Christian Zehenter

Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit beschädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 223 Strafgesetzbuch

Amalgam- und Umweltgiftgeschädigte stehen häufig vor dem Problem, daß sie von einer Körperverletzung bei sich und anderen durch einen „Schädiger" (z.B. einen Hersteller oder Anwender von Schadstoffen, auch Amalgam) Kenntnis haben, jedoch nicht wissen, welche rechtlichen Schritte sie dagegen unternehmen können.

Zum einen bietet sich die zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz an, zu der eine detailierte Beweisführung und ein Anwalt notwendig ist. Hier ist der Betroffene Kläger mit Nachweispflicht, kann Ansprüche geltend machen und ist direkt am Verfahren beteiligt.

Bei einer Strafanzeige informiert der Betroffene lediglich die Staatsanwaltschaft, die dann ihrerseits als Kläger auftritt. Hier besteht weder eine Nachweispflicht, eine Verfahrensbeteiligung noch ein Risiko für denjenigen, der Strafanzeige erstattet, sofern er nicht bewußt falsche Verdächtigungen äußert (dies wäre ein Fall von Verleumdung).

Jeder Bürger kann aufgrund eines Verdachts einer Straftat (z.B. Körperverletzung) bei einer Polizeidienststelle oder direkt bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstatten, die dann nach dem Strafgesetzbuch (StGB) geprüft werden muß.

Hinweise für Betroffene:

Machen Sie die Strafanzeige schriftlich mit Angabe von Ort und Zeit.

Nennen Sie konkret, um wen und welche Tat es sich handelt, ob diese wiederholt verübt wurde und welche Zeugen bereit sind, Ihre Angabe zu bestätigen (wichtig!). Kann der Beschuldigte nicht genannt werden, wird Anzeige gegen „Unbekannt" gestellt. Erstellen Sie von allen Unterlagen Kopien.

Wichtig ist, den richtigen Beschuldigten zu nennen. Im Fall von Schadstoffen wäre dies in der Regel der Hersteller, während Behörden, Anwender oder Entscheidungsträger meist nur der Beihilfe bezichtigt werden können.

Lassen Sie sich durch die Staatsanwaltschaft das Aktenzeichen des Vorgangs und die Ergebnisse der Ermittlung bzw. des Verfahrens mitteilen. Weisen Sie darauf hin, daß Sie, sofern Sie betroffen sind, sogar ein Anrecht darauf haben. Andernfalls werden Sie höchstwahrscheinlich nicht mehr informiert werden.

Wenn die Ermittlung oder das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, können Sie dagegen ohne persönliches Risiko Beschwerde einlegen, wenn Sie selbst geschädigt sind.

Falls eine Ermittlung durchgeführt wird, werden Sie in der Regel als Zeuge zu einer Vernehmung bestellt.

Die Strafanzeige stellt keine „Rache" zur persönlichen Genugtuung dar, sondern soll die Gesellschaft vor weiteren Straftaten schützen.

Auch wenn das Verfahren eingestellt wurde, haben Sie mit der Strafanzeige den/die „Täter" gewarnt und ein wichtiges Zeichen gesetzt, das weitere Verfahren erleichtern könnte.

In einem Strafverfahren infolge einer Strafanzeige kann der Betroffene keine Schadensersatzansprüche etc. geltend machen, da keine Ansprüche, sondern ein Verstoß gegen das Strafgesetzbuch, z. B. gegen § 223 ff. StGB geprüft werden.

 

Patientenbericht einer Amalgamgeschädigten

Sabine Kuballa

Angefangen haben meine Beschwerden im Juli 1985. Während eines Mittagessens im Restaurant fing ich plötzlich an zu zittern und bekam Herzbeschwerden. Hinzu kamen Angstzustände, weil ich solche Beschwerden noch nie hatte. Lt. Aussage meiner Mutter wäre ich auch kalkweiß gewesen im Gesicht. Die Angelegenheit führte ich auf die schlechte Luft im Restaurant und die Raucherei zurück. Nachdem wir an der frischen Luft waren, hörte der „Anfall" nach ca. 10 Minuten auf.

Den zweiten Anfall bekam ich im September 1985. Ich saß zusammen mit Kolleginnen beim Frühstück. Wieder fing ich an zu zittern, hatte Schweißausbrüche und mir wurde schwindelig.

Daraufhin bin ich zu meinem Internisten gegangen, der Kreislaufbeschwerden diagnostizierte. Ich wurde zunächst einmal eine Woche krankgeschrieben und bekam Aufbauspritzen. Das Rauchen habe ich dann zunächst aufgegeben. Auch gab ich meine Katze ins Tierheim, weil ich annahm, ich würde auf diese allergisch reagieren. Diese Anfälle kamen nun in schöner Regelmäßigkeit. Sie dauerten von 5 Minuten bis 30 Minuten.

Erschwerend kam hinzu, daß diese Anfälle auch beim Autofahren kamen. Ich mußte damals 120 km (hin und zurück) zu meiner Arbeitsstelle fahren.

Mein Internist schrieb mich zukünftig immer wieder krank.

Es folgten dann gynäkologische Untersuchungen: Ergebnis negativ.

Dann wurde ich ins Krankenhaus überwiesen zwecks Computertomographie. Ein Tumor sollte ausgeschlossen werden. Ergebnis negativ.

Dann kam die nächste Überweisung in ein anderes Krankenhaus, um das Herz zu untersuchen. Mein Internist äußerte den Verdacht, daß die Herzklappen nicht in Ordnung sein könnten. Auch hier das Ergebnis negativ.

Im Juli 1986 bekam ich einen so heftigen Anfall, daß ich zum Notarzt mußte, der mir Valium spritzte. Anschließend ging es mir ausgezeichnet, was aber nur zum nächsten Tag anhielt.

Nun wurde vom Internisten der Verdacht laut, daß ich dann wohl psychisch krank sein müßte, da ich zu diesem Zeitpunkt des öfteren Ärger mit meinem damaligen Verlobten hatte. Ich wurde also zu einem Nervenarzt überwiesen. Auch hier das Ergebnis negativ. Allerdings bekam ich leichte Beruhigungsmittel verschrieben.

Nun wußte auch der Internist nicht weiter und ließ mich zum x-ten Male einen Schwangerschaftstest durchführen. Alle Ergebnisse natürlich negativ.

Die Anfälle jedoch kamen immer wieder. Ich bin fast gar nicht mehr aus dem Haus gegangen vor lauter Angst, ich bekäme wieder einen Anfall.

Im September 1987 legte mir mein damaliger Arbeitgeber nahe, ich solle die Arbeitsstelle wechseln, da mir andernfalls sonst gekündigt würde. Ich habe dann gekündigt, weil ich nach Karlsruhe gezogen bin. Dort traten die Anfälle zunächst nicht auf.

Aber dann ab Februar 1988 ging es wieder los. Dann habe ich mir hier einen Internisten gesucht, und die ganze Prozedur ging von vorne los. Gynäkologe, Computertomographie, Nervenarzt und 24-Stunden-EKG. Alles ergebnislos. Während dieser Zeit bekam ich Tabletten jeglicher Art.

Dann bin ich zu Dr. D. am Durlacher Tor. Dem kam dann die Idee, daß ich evtl. zuckerkrank wäre. Natürlich auch hier das Ergebnis negativ.

Nachdem ich Dr. D. mehrere Male aufgesucht hatte, platzte ihm zum Schluß der Kragen. Er sagte mir, daß ich organisch gesund sei und ihm nur die Zeit stehlen würde. Ich wäre eine Simulantin.

Eine ehemalige Arbeitskollegin riet mir dann bei einem Telefongespräch, daß ich doch einmal einen Heilpraktiker aufsuchen sollte. Ich suchte dann den Heilpraktiker O. auf.

Nach einem 1/2-stündigen Gespräch untersuchte er sofort meine Zähne und meinte dann, ich hätte eine Spannung auf den Zähnen, damit könnte ich eine Glühlampe zum Brennen bringen.

Er vereinbarte gleich für nächsten Tag einen Zahnarzttermin, damit mir die Amalgamplomben entfernt werden könnten. Auch Tropfen bekam ich noch von ihm verschrieben.

Nachdem die Plomben entfernt waren dauerte es noch vier Wochen, und endlich war ich beschwerdefrei. Es war wie ein neues Leben.

Das Traurige daran ist, daß nicht ein Arzt auf die Idee kam, daß die Ursachen meiner Beschwerden die Zähne waren. Auch wunderte es mich heute noch, daß nicht weitere Beschwerden hinzukamen von den Medikamenten, die mir immer wieder aufs Neue verschrieben wurden. Auch macht es mich heute immer noch wütend, daß die Krankenkassen die Problematik mit Amalgam immer noch nicht anerkennen.

 

Mangelnde Kontrolle bei Dentalmaterialien

Christian Zehenter

Seit dem 01. Juli 1998 fallen nach einer Übergangsphase alle Dentalmaterialien unter das Medizinproduktegesetz, das seit dem 01.01.95 in Kraft ist und nun volle Gültigkeit hat.

Die Produkte, die früher als Arzneimittel überwacht wurden, werden nun aufgrund der von der EU erlassenen „Medical Devices Directive", zu deutsch „Medizinproduktegesetz", zwar erfaßt und mit einem „CE-Kennzeichen" versehen, unterliegen jedoch praktisch keiner wirklichen Qualitätsprüfung mehr.

Zwar werden die Dentalprodukte nach einer DIN-Norm von privaten Einrichtungen (Firmen) – vor allem in technischer Hinsicht - geprüft; hierbei handelt es sich jedoch um direkte Auftragnehmer der Dental-Hersteller, die keine unabhängige oder gar öffentlich-rechtliche Entscheidung treffen.

Daher entziehen sich die zuständigen Behörden weiterhin der Verantwortung und verweisen bei Anfragen guten Gewissens auf die EU-Bestimmung. Dies hat, was die toxikologische Komponente der Dentalmaterialien – nicht zuletzt der über 800 Dentallegierungen - betrifft, zu einer Wild-West-Mentalität auf dem Dentalmarkt geführt, die es jedem ermöglicht, sich aus der Verantwortung für die medizinische Unbedenklichkeit zu ziehen. Selbst die Hauptinhaltsstoffe der Dentalmaterialien müssen nicht bekanntgegeben werden, so daß Zahnärzte in der Regel die Zusammensetzung ihrer Produkte nicht (vollständig) kennen.

Dies erschwert nicht nur die Bewertung des allergischen und toxischen Potentials der Produkte, sondern auch die Einforderung von Schadensersatzansprüchen Geschädigter bzw. angemessener Qualitätsstandards.

Durch die Privatisierung des Dentalmarktes im Rahmen der letzten Gesundheitsreform und den Wegfall der vertraglichen Bindung der Dentallabors an die Krankenkassen ist ein weiterer Qualitätsverfall der Dentalmaterialien zu erwarten.

Da jedoch Dentalmaterialien eine biochemische Wirkung (v. a. durch Korrosion) auf den Organismus haben und therapeutisch in den Körper (Mundhöhle) eingesetzt werden, muß erneut eine unverzügliche Einstufung als Arzneimittel gefordert werden, um zumindest eine minimale Kontrolle zu garantieren und Patienten vor Qualitätsverfall und Scharlatanerie zu schützen.

 

Münchner Modell: Amalgamstudie mit gezinkten Karten

Christian Zehenter

Was vor rund 2 Jahren unter dem Dach des „Münchner Modells" ins Leben gerufen wurde, soll nun - viel zu spät - konkret werden. Damals hatte der ehemals größte deutsche Amalgamhersteller DEGUSSA im Rahmen der Einstellung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft 1,2 Millionen DM als quasi „öffentliches Geld" für die Erforschung von Amalgam-Risiken zur Verfügung gestellt.

Das Zentrum für naturheilkundliche Forschung an der TU München hat nun im Rahmen des „Münchner Modell-Projektes" eine große klinische Studie über die Risiken von Amalgamfüllungen gestartet. Doch die Organisation des Projektes läßt alles andere als ein seriöses Ergebnis erwarten.

Auf einer Pressekonferenz am 15.07.98 in München nahm der Leiter des Münchner Modells, Dr. Dietrich Melchart, das Ergebnis gleich vorweg: „Die Amalgam-Krankheit gibt es nach dem heutigen Kenntnisstand nicht." (Melchart in Süddeutsche Zeitung, 16.07.98)

Auch die anderen Projekt-Beteiligten lassen keinen Zweifel an zu erwartenden Ergebnissen und Zielsetzung der Studie: Die GZM (Gesellschaft für ganzheitliche Zahnmedizin), die angeblich als amalgamkritische Organisation teilnimmt, hat bereits im November 1996 geäußert, es bestehe keinerlei Zusammenhang zwischen Amalgam und Gesundheitsschäden. Der wahrscheinlich wichtigste beteiligte Wissenschaftler, Prof. Halbach (GSF, München), hat bereits als Gutachter für die Bundeszahnärztekammer sowie für den Hersteller DEGUSSA gearbeitet und in der Öffentlichkeit seine Parteilichkeit ausreichend demonstriert.

Dagegen wurde tatsächlich kritisch auftretenden Beteiligten wie dem Arbeitskreis Umweltanalytik, Tübingen („Tübinger Amalgamstudie"), die Mitarbeit entzogen. Der Tübinger Arbeitskreis soll jetzt lediglich noch die Speicheltest-Gefäße liefern, damit er in der Liste der amalgamkritischen Teilnehmer aufgenommen werden kann.

Paradoxerweise sollen die Amalgamfüllungen im Rahmen der Studie ohne die erforderlichen Schutzmaßnahmen konventionell entfernt werden (SZ, 1998) und der Effekt der Amalgam-Ausleitung mit alternativmedizinischen Methoden biologischer Zahnärzte getestet werden (Die Testpersonen sind auf 3 Gruppen aufgeteilt: Eine Gruppe mit Ausbohren und ohne Ausleitung, eine mit Ausbohren und mit Ausleitung und eine ohne Ausbohren mit Ausleitung).

Zum einen wird beim Ausbohren ohne Schutz erwartungsgemäß keine Besserung eintreten, da die Amalgambelastung der Testperson in der Folgezeit steigt, was eher zu einer Verschlechterung führen wird. Zum anderen sind alternative Therapiemethoden gerade dadurch definiert, daß ihre Wirksamkeit in einer wissenschaftlichen Studie nicht nachweisbar ist. Es wird daher gegenüber der Kontrollgruppe keine Wirksamkeit festzustellen sein.

Diese geradezu naive Durchführung der Studie entspricht der Parteilichkeit einiger Beteiligter, die nach Abschluß der Untersuchung folgendes Ergebnis verkünden werden: „Es tritt weder durch die Amalgam-Entfernung noch durch die Amalgam-Ausleitung eine Besserung ein, daher lassen sich Gesundheitsschäden nicht auf Amalgam zurückführen."

Ist diese Aussage 1,2 Millionen DM wert ?

 

Zahnärzte bieten Geld für Fernsehbeiträge

Laut einer dpa-Mitteilung vom April 1998 bieten die Bundeszahnärztekammer und die kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Fernsehsendern Geld für gut plazierte Beiträge über zahnärztliche Themen.

Die Berliner Produktionsfirma „direkt TV" wollte lieber journalistische Unabhängigkeit als Geld und ging nach einem freundlichen „zahnärztlichen Angebot" an die Öffentlichkeit. Sie wertete die Angebote als versuchte Korruption und äußerte: „Wir gehen auf das Angebot auf keinen Fall ein."

(dpa/RP 22.04.98)

 

Suchanzeige

Bernd Giacomelli

Gesucht wird Erfahrung mit einem (seltenen) Krankheitsbild.

Kurzfassung: Die Kiefermuskeln machen übertriebene Bewegungen, der Mund klappt auf, ohne daß der Kranke es will. Das hindert am Essen und Sprechen.

= Muskelfehlsteuerung

Die Augen sind ähnlich betroffen: Die Bewegungen der Augen sind zufällig und ungeordnet (bei guter Sehschärfe).

Die Augenlider klappen unvermutet zu und lassen sich für einige Sekunden nicht mehr öffnen. Außerdem leidet der Betroffene an Trockenheit der Augen.

Insgesamt:

Die Beschwerden beschränken sich auf das Gesicht. Ansonsten ist er körperlich gesund und geistig frisch.

Für eilige Leser: Wer kennt einen ähnlichen Fall? Was wurde unternommen ?

Einzelheiten:

Der Kranke, Herr W., 56 J., früher techn. Ang., berichtet, daß es im Jan. 1992 begann. Der Mund öffnete sich unwillkürlich, meist beim Sprechen, Telefonieren, Essen, aber auch in Ruhe ! Das Essen ist so mühsam, daß er sich die Nahrung im Mixer zubereitet.

Sprechen ist schmerzhaft, was zur Vereinsamung führt.

Ab 1994 begann folg. Mit den Augen: Die Augen krampften sich zu und öffneten sich erst wieder, wenn die Absicht, sie auf einen Punkt zu richten, aufgegeben wird.

Bei der Nachtruhe gehen die Augen auf. Lästig ist die Austrocknung der Augen. Die vielen Eigenbewegungen der Augen machen auch einen Spaziergang zur Strapaze.

Die Verkrampfungen führten auch zu nächtlichem Zungenbeißen und Aufwachen infolge des starken Schmerzes. Es gibt auch Beobachtungen, daß die Fehlsteuerungen von Mund und Augen in gegenseitiger Abhängigkeit erfolgen !

Wer kennt ähnliches ?

Was wurde unternommen ? (Stichwort: Muskelfehlsteuerung)

 

Neues von PFAU e. V.

Jahreshauptversammlung von PFAU e. V. am 22.07.98 in Karlsruhe

Die Jahreshauptversammlung fand traditionell im Kleinen Ketterer in Karlsruhe statt.

Hier die Neuerungen in Kürze:

Aus dem Vorstand ausgeschieden ist Frau Manuela Steinbrunn-Grimm. Sie zwar zwei Jahre lang Kassenwart des Vereins und kann diese Arbeit aus persönlichen Gründen nicht mehr weiterführen. Für ihr Engagement und ihre Mithilfe möchte sich PFAU e. V. im Namen aller Mitglieder herzlich bedanken.

Den Posten des Kassenwarts hat Herr Bernd Giacomelli übernommen. Er war schon vorher als Beisitzer mit im Vorstand.

Neu in den Vorstand wurde Herr Michael Steinle als erster Beisitzer gewählt. Er hat schon zuvor beim Verein mitgearbeitet und hat unter anderem die Homepage erstellt.

Der neue Vorstand:

  • Vorsitzender: Christian Zehenter
  • Vorsitzende: Sabine Kischka
  • Kassenwart: Bernd Giacomelli
  • 1.Beisitzer: Michael Steinle
  • 2. Beisitzerin: Susanne Löbel

Als Kassenprüferin wurde Frau Hannelore Hoffmann in ihrem Amt bestätigt.

Herr Zehenter gab innerhalb der Jahreshauptversammlung einen Überblick über die Arbeit des Vereins im letzten Jahr:

Der wichtigste Schritt war der Bezug des eigenen Büros im Oktober 1997, der erstmals eine Zusammenarbeit mehrerer Mitarbeiter ermöglichte.

Desweiteren wies er darauf hin, daß die gesamte Arbeit ausschließlich von Ehrenamtlichen durchgeführt wird.

Daher werden alle, die etwas länger auf eine Antwort warten mußten, um Verständnis gebeten.

Neue Mitarbeiter sind stets willkommen und können sich jederzeit im Bürodienst melden.

Daß der Verein jedoch trotzdem gute thematische Arbeit leistet, zeigt sich zum einen an der immer größer werdenden Mitgliederzahl und zum anderen auch daran, daß sich auch Ärzte und Zahnärzte immer häufiger an den Verein wenden.

Die Abgrenzung von unseriösen Therapie- und Diagnose-Verfahren hat dem Verein erheblichen Zuspruch und Vertrauen eingebracht.

PFAU e. V. möchte an dieser Stelle nochmals allen Mitarbeitern für ihre Mithilfe und allen Mitgliedern und Förderern für die Unterstützung und manches aufmunternde Wort herzlich danken.

Sommerpause vom 27.07.-09.09.98

Da zur Zeit der Sommerferien das Büro nicht besetzt werden kann, hat es bis zum Mittwoch, den 09. September 1998 geschlossen. Auf Band gesprochene Telefonanrufe sowie die eingegangene Post werden registriert, können jedoch erst ab September beantwortet werden.

An dieser Stelle soll nochmals auf die geänderten Termine für den Infoabend aufmerksam gemacht werden:

Infoabend (für Interessierte und alle, die Fragen haben): Jeden 2. Mittwoch im Monat, 20:00 Uhr, PFAU-Büro Steinstr. 23, 76133 Karlsruhe

Patientenstammtisch (Austausch für alle Betroffenen), jeden 4. Mittwoch im Monat, ebenfalls im PFAU-Büro, Steinstr. 23

Finanzierungsprobleme

Da PFAU e. V. versucht, Unkosten- und Mitgliedsbeiträge so niedrig wie möglich zu halten, sind zeitweise die entstehenden Kosten erheblich höher als die Beiträge der Mitglieder und Förderer.

Zur Erstellung einer Broschüre ist z. B. nicht nur Material- und Druck notwendig, sondern auch die Anschaffung und Betrieb eines Computers, Büromaterial, Literatur, Telefonate und nicht zuletzt die Raummiete.

Daher kann die Vereinsarbeit, die zum Großteil Öffentlichkeitsarbeit zugunsten der Betroffenen ist, nur mit ausreichender Unterstützung weiterbetrieben werden.

Da kürzlich der Amalgam-Rundbrief aus diesem Grund nicht erscheinen konnte, bittet der Verein dringend um Spenden zur Absicherung der zukünftigen Arbeit, möchte sich aber auch gleichzeitig bei den treuen Unterstützern für die bisherige Hilfe bedanken.

 


Veranstaltungen

(Einige Veranstaltungen sind nur für Ärzte bzw. deren Begleiter zugelassen; bitte zuvor anfragen)

 

26.08.98

Bonn

Konferenz „Umweltbelastungen und Gesundheit"

10:30 Bundeshaus, NH 1903

Veranstalter: SPD-Bundestagsfraktion, Arbeitsgruppe Umwelt, Dr. Richard Ratka, Bundeshaus HTA 107, 53113 Bonn

28.-30.08.98

Giessen

2. Jahrestagung der ISEM (Akad. Für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin e.V.)

Info/Anmeldung: ISEM, Herr Römer, Ringstr. 40, 61231 Bad Nauheim, Tel. 06032/2450, Fax 1540

28.-30.09.98

Düsseldorf

„International Symposium on Health Aspects of Environmental and Occupational Pesticide Exposure"

Institut für Hygiene, Uni Düsseldorf, Leng/Hadnagy, Tel. 0211/81-12 607, Fax 0211/81-12 607

19.09.98

Würzburg

5jähriges Jubiläum der Selbsthilfegruppe Chemikalien- und Holzschutzmittelgeschädigter

Ort: Öko-Haus, Luitpoldstr. 7 A, Würzburg
Zeit: 19.09.98, 10-16 Uhr
Teilnahmegebühr: 10,- DM
Information/Anmeldung: SHG Chemikalien- und Holzschutzmittelgeschädigte, Rudolph-Clausius-Str. 4, 97080 Würzburg, Tel. 0931/93 637, Fax 96 0888

02.-04.10.98

Münster

eco 98

3. Umweltmesse in NRW

Info: ECO-System GmbH, A. Yesilbas, Tel. 05973/96441, Fax 96442

16.- 18.10.98

Hamburg

2. Deutschsprachiger Kongreß für Umweltmedizin

Info: medi-Verlag, Mattenwiete 2, 20 457 Hamburg, Tel. 040/369767-0, Fax 040/36 97 67-70

7. - 8.11.98

München,

Forum der Technik

Hautsache
3. Infomesse für Betroffene

Neurodermitis, Psoriasis, Allergie

Sa 10 - 18:00 Uhr, So 10 - 16:00 Uhr
Info: Fax 040/511 06 05 (o. http.//www.atop.de)

10.11.98,
19:00 Uhr

Würzburg

Großer Erfahrungsaustausch - Wohngifte meiden...
SHG für Chemikalien- und Holzschutzmittelgeschädigte Würzburg
Ort: Öko-Haus Würzburg, Luitpoldstr. 7 a
Information: 0931/93 627

 


 

Beitrittserklärung:

Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft des Patientenverbandes für Amalgam- und Umweltgiftgeschädigte PFAU e.V., die jederzeit kündbar ist, und erteile hierzu eine Einzugsermächtigung über den Jahresbeitrag von

O 50,- / O __________ (höherer Betrag) von meinem Konto bei:

 

Kreditinstitut: ___________________________________________________________________________

BLZ: __________________________________Konto-Nr.:_________________________________

O Ich überweise den Betrag jährlich (statt Einzugsermächtigung).

Mitglieder erhalten automatisch den Amalgam-Rundbrief (4mal jährlich), Einladungen zu Veranstaltungen (auch Mitgliederversammlung) und haben Zugriff auf aktuelle Informationen.

Adresse:

Name:____________________________ Straße:__________________________________________

Wohnort:_______________________________ Telefon:_________________________________________

 

Datum:_______________________ Unterschrift:_______________________________

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Informationsbestellung

Hiermit bestelle ich _____ Exemplar(e):

O Infoheft „Vergiftet durch Amalgam", Neuauflage, 1997, 15,- DM (inkl. Versand)

O Infomappe Amalgam, Materialsammlung (Studien, Urteile, etc.), Okt. 1997, 30,- DM (inkl. Versand)
sehr nützlich für Verfahren mit der Krankenkasse oder vor dem Sozialgericht

O Amalgam-Rundbrief-Abonnement (1 Jahr), 30,- DM

Den Betrag von __________ habe ich überwiesen / lege ich bei.

Name: ____________________________________

Straße: ____________________________________

Wohnort: ____________________________________

An:
PFAU e.V.
Steinstr. 23
76133 Karlsruhe
Tel./Fax. 0721/386404

Datum:______________Unterschrift:_____________________________

Bankverbindung: Sparkasse Karlsruhe, BLZ 660 501 01, Konto-Nr. 10 24 22 87

 

Impressum

Herausgeber/Redaktion: Christian Zehenter

Patientenverband für Amalgam- und Umweltgiftgeschädigte: PFAU e. V., Steinstr. 23, 76133 Karlsruhe, Tel./Fax. 0721/386404, E-Mail: pfau-ev@gmx.de

MitarbeiterInnen: Bernd Giacomelli, Sabine Kischka, Susanne Löbel, Heinrich Fitek, Marianne Wetzstein

Autoren dieser Ausgabe:

Heinrich Fitek, Buschei 112, 44 328 Dortmund, Tel. 0231/24479

Sabine Kuballa, Karlsruhe

Bernd Giacomelli, PFAU e. V., Steinstr. 23 , 76133 Karlsruhe

Christian Zehenter, PFAU e. V., Steinstr. 23, 76133 Karlsruhe, Tel./Fax. 0721/386404

Jahresmitgliedsbeitrag: 50,- DM (Rundbrief wird automatisch zugeschickt)

Amalgam-Rundbrief-Abonnement: 30,- DM jährlich

Erscheinungsweise: vierteljährlich

Einzelpreis (kein Versand): 5,- DM

Gedruckt auf schadstoffarmem Recyclingpapier.

Auflage: 500

Bankverbindung: PFAU e. V., Sparkasse Karlsruhe, BLZ 660 501 01, Konto-Nr. 10 24 22 87

Spenden und Beiträge steuerabzugsfähig.

Beitritte und Abonnements sind jederzeit kündbar.

Info-Abend: Jeden 2. Mittwoch des Monats, 20:00 Uhr, Steinstr. 23, 76133 Karlsruhe

Telefonische Information unter 0721/386404

Bürozeiten: Montag, Mittwoch, Freitag, 16:00-18:00 Uhr

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