Kaugummiverbot oder Amalgamverbot ? - die ADA-LSRO-Studie

Die ADA-LSRO-Studie wird von den Auftraggebern aus der ADA und ihren Kollegen als LSRO-Studie bezeichnet.

Das wirkt sehr bescheiden angesichts des Umstandes dass die ADA den Hauptteil der gesamten Arbeit bewältigt hatte.
Die ADA (American Dental Association) ist in den USA ungefähr das was die DGZMK in der BRD ist, also eine Zahnärzteorganisation, die für Amalgamschäden in der Haftung steht und sich seit vielen Jahrzehnten durch Wissenschaftsfälschungen zur Gesundheitsschädlichkeit von Amalgam aus der Affaire zieht.
Mit erheblichem Werbeaufwand wurde das Ergebnis der Studie in den Jahren 2004 und 2005 in alle Medien gebracht.

Die zahnmedizinische Unterabteilung NIDCR des NIH (National Institute of Health) bekam den Auftrag das Thema Amalgam zu untersuchen. So weit scheint auf den ersten Blick alles in Ordnung zu sein. Aber auf den zweiten Blick sieht es doch anders aus. Das NIH und die FDA (Food and Drug Administration - ähnlich dem Bundesgesundheitsamt) hatten hier schon die Weichen falsch gestellt. Im NIDCR sitzen viele Mitglieder der ADA - gegen die ADA und ihre Mitglieder laufen in den USA mehrere Klagen wegen Amalgamschäden.
Das blieb nicht der einzige Fehler bei dem Zustandekommen der ADA-LSRO-Studie, der erste Fehler zog eine absehbare Kettenreaktion von weiteren Fehlern nach sich.

Laut dem US-amerikanischen Rechtsanwalt C. Brown von "Consumers for Dental Choice" wurde vom NIDCR dann eine externe Organisation ausgewählt, von der zu erwarten war, dass Sie ein Ergebnis liefern würde, das die ADA juristisch entlastet. Dabei soll das in den USA gesetzlich vorgeschriebene Ausschreibungsverfahren rechtswidrig nicht durchgeführt worden sein, weil die ADA-Mitglieder im NIDCR befürchteten, dass in Folge einer Ausschreibung eine objektive Untersuchung des Themas Amalgam stattfinden würde und dass eine solche Untersuchung haftungsrechtlich sehr ungünstig für die ADA und ihre Mitglieder ausgehen würde ist bei der ADA bekannt.

Die Studien des LSRO haben dagegen ein ganz besonderes Design, das der ADA sehr entgegenkommt
(Angaben des LSRO 2005 in http://www.lsro.org):

  1. Man untersucht nur Literatur.
  2. Die untersuchte Literatur wird vom Auftraggeber (ADA/NIDCR) vorgelegt.
  3. Wer im Rahmen der Studie die Literatur untersuchen darf, wird vom Auftraggeber (ADA/NIDCR) mit bestimmt.

Da konnte für die ADA nichts mehr schief gehen.

So kam es, dass die ADA in mühsamer Kleinarbeit ein Paket von ca. 900 Studien für ihre Leute bei der LSRO zusammengestellt hatte, aus dem im Interesse der ADA-Mitglieder hervorgehen sollte, dass sie nicht in der Haftung sind. So ganz hat es aber nicht geklappt, denn bei intensivem Kaugummikauen wurde am Ende doch ein Risiko gesehen, aber eben beim Kaugummikauen, nicht beim Amalgam. Der böse Kaugummi macht das liebe Amalgam kaputt. Und einige Fragezeichen blieben stehen.

Bevor es zu diesem Ergebnis kam, das nach Angaben der LSRO aus der eingehenden Untersuchung von 300 Studien ermittelt worden war, kam es zu einem unliebsamen Zwischenfall.

Die US-amerikanische Amalgamselbsthilfegruppe DAMS (Dental Amalgam Mercury Syndrome) legte dem LSRO 2000 Studien (Peer Reviewed) vor, nach denen Amalgamfüllungen für zahlreiche Krankheiten verantwortlich sind.
Das LSRO weigerte sich diese Studien zu untersuchen, obwohl dies nach den Regeln des LSRO durchaus statthaft gewesen wäre.
Das hätte aber sicher den Ruf des LSRO als Schmiede für Gefälligkeitsgutachten gefährdet, etwa die später durchgeführte Studie für den Tabakkonzern "Philip Morris", in der die Unschädlichkeit von Zusatzstoffen im Tabak unter den gleichen Bedingungen nachgewiesen werden sollte, wie die Unschädlichkeit von Amalgam. Für das LSRO ist es von existenzieller Bedeutung, dass die Privilegien der Auftraggeber gewahrt bleiben. Wenn Studien untersucht worden wären, die von einer externen Gruppe - die dem LSRO zudem keinen Cent gezahlt hatte - vorgelegt worden waren, und das auch noch in einer Zahl, die die Zahl der von der ADA/NIDCR vorgelegten Studien weit übertraf, wären weitere Aufträge für Unbedenklichkeitsbescheinigungen zur Deckung von Straftaten sicher ausgeblieben.

Auch in den USA gibt es Widerstand gegen Wissenschaftsfälscher.

Die ADA-LSRO-"Amalgamforschungsergebnisse" wurden von Dr. Boyd Haley (Professor of the Chemistry, University of Kentucky, Lexington, KY 40506-0055), der mehrere Studien zu gesundheitlichen Auswirkungen von Amalgam und Quecksilber geleitet hat, einer eingehenden wissenschaftlichen Überprüfung unterzogen. In seiner Kommentierung der ADA-LSRO-"Amalgamforschungsergebnisse" werden so viele Fehler bei den von den ADA-Leuten "ermittelten" Fakten belegt, dass von ihm folgender Schluss gezogen wird: "This article, and the supporting comments by panel members and dentists, represents an intellectual travesty and an ethical failure of the government and dental agencies whose assignment is to protect Americans, especially American children, from exposure to neurotoxins." Der komplette Beitrag von Prof. Haley hier als Kopie zum Lesen. Auch die "International Medical Veritas Association" hat Stellung bezogen.

Ein Amalgamhersteller gehört zu den Geldgebern des LSRO - alle Amalgamhersteller finanzieren die ADA

In den USA besteht nicht die in der BRD übliche Geheimniskrämerei hinsichtlich Geldgebern und den Quellen von Finanzen. So findet man beim LSRO frei zugänglich eine Liste seiner Geldgeber.
Unter den Geldgebern fällt einer besonders auf - der Weltkonzern Procter&Gamble, denn der hat nicht nur Waschmittel und Babywindeln produziert, sondern auch Amalgamfüllungen. Das Amalgam "Blend-A-Dispers" von Procter&Gamble ist in den USA und auch in Deutschland verkauft worden.
In wie weit die Haftungsabwehrinteressen des Weltkonzerns und Amalgamherstellers Procter&Gamble das Ergebnis der ADA-LSRO-Studie zu Amalgamfüllungen mitbestimmt haben, ist uns unbekannt.
Wir schätzen den negativen Einfluß der ADA höher ein als den von Procter&Gamble.

Manipulationen sogar an der Geschichte der Amalgamvergiftung

Das ADA/LSRO hat nicht nur zur Gesundheitsschädlichkeit von Amalgamfüllungen ein vielfach manipuliertes Ergebnis vorgelegt, sondern es hat schon bei der Aufnahme grundlegender Daten "versagt". In der Presseveröffentlichung vom 9. Dezember 2004 heißt es: "For nearly a century, concerns have been raised about the potential adverse human health effects that may arise from the inhalation and absorption of mercury vapor from dental amalgam" - da fehlen offenbar fast neunzig Jahre - die massenhafte Anwendung von Amalgamfüllungen begann ca. 1820, was um so schwerer wiegt, da gerade in den USA, dem Heimatland von ADA und LSRO, in dem Zeitraum den das ADA/LSRO ausklammert das Amalgamverbot in den USA lag.

Die ADA-LSRO-Studie beruft sich auf Wissenschaftsfälscher in Europa

Obendrein beruft sich die ADA-LSRO auf bekannte Wissenschaftsfälschungen unter maßgeblicher Beteiligung der DGZMK in Europa als erwiesenen Stand der Wissenschaft.

Die GKV setzt noch eins oben drauf.

Die ADA-LSRO-Studie wurde 2005 und 2006 von der Deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oft als Beleg dafür herangezogen, dass sie für Schäden durch die Zwangsanwendung von Amalgamfüllunge an Kassenpatienten nicht haften muss und dass es keine Amalgamvergiftungen gibt - keine Entgiftung notwendig ist. In hier vorgelegten Schreiben verschiedener Krankenkassen und in deren Zeitschriften werden Behauptungen aufgestellt wie, es seien im Rahmen der Studie mehrere hundert Menschen untersucht worden, die Studie sei absolut objektiv, es sei die größte Studie die je gemacht wurde usw. . Das ist natürlich alles falsch und erlogen.

Der Vorstand der PAIN Essen für die PAIN Essen

 


PAIN Essen, c/o Wiese, Pferdemarkt 5, 45127 Essen, E-Mail: pain.essen@daenemark.net
17. Juli 2007