Amalgam-Informationen

© PFAU e.V. Karlsruhe, 11/Teil 1
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Amalgam-Rundbrief

Nr. 11, Teil 1

Mai 1998



Inhalt

Teil 1

 

Vorwort

Neue Zahnwerkstoffe „Targis und Vectris" verträglich ?

PCB viel giftiger als bisher angenommen

Amalgamsanierung im Ausland

Buchbesprechung: „Gift im Wohnzimmer" von H. Gloning und A. Hellmann

Wahrheit über Fließbandgutachter keine „Ehrverletzung"

 

Teil 2

Gegengutachten der Bundeszahnärztekammer zu Kieler Amalgam-Gutachten

Amalgam-Vergütung soll in Schweden verboten werden

Neuerungen nach der 2. Stufe der Gesundheitsreform, zusammengefaßt

Neues bei PFAU e.V.

Neue Bürozeiten

Viele Arbeit für wenig Mitarbeiter

Danke an alle UnterstützerInnen

Finanzbericht 1997

Infoabend geändert. Neu: Patientenstammtisch

Kurznachrichten

Revisionsklage zinn- und palladiumgeschädigter Patientin von Bundessozialgericht abgewiesen.

Umweltmedizin: in Frankreich illegal ?

Beratung in der Berliner Selbsthilfegruppe Amalgamgeschädigter

FOCUS-TV-Test: 9 von 10 Zahnärzten stellen falsche - oder keine - Diagnosen

Amalgam-Gruppe Euskirchen feiert 3jähriges Jubiläum

Immer mehr Amalgamgeschädigte vor Sozialgericht

Neue Reinluft-Allergiestation in Bad Reichenhall

„Positivliste" sinnvoller Arzneimittel erhältlich

Neue Allergie-Zeitschrift „ATOP"

Gegendarstellung

Veranstaltungen

Beitrittserklärung (siehe Rundbrief 10)

Informationsbestellung (siehe Rundbrief 10)

Impressum


 

Vorwort

Liebe Leser,

häufig vergessen wir, daß hinter der politischen Diskussion und dem Tauziehen um Begriffe, Grenzwerte und Interpretationen Einzelschicksale stehen, die von jahrelangen Gesundheitsbeeinträchtigungen, Enttäuschungen und Schmerzen geprägt sind.

Häufig sind es nicht die politischen Veränderungen auf höchster Ebene, nach denen sich Betroffene sehnen, sondern die schlichte Anerkennung ihrer Leidensgeschichte durch Mitmenschen, Institutionen und nicht zuletzt die behandelnden Therapeuten.

Obwohl - oder gerade weil - unzählige Gerüchte über „Wundertherapien" und spektakuläre Heilerfolge mit nebenwirkungsfreien Therapien kursieren, möchten wir darauf aufmerksam machen, daß im Bereich der Entgiftungstherapien und Behandlung chronischer Krankheiten das Geschäft mit der Hoffnung blüht.

Noch keines der bislang angepriesenen Heilverfahren hat bisher bei einer größeren Anzahl von Betroffenen den versprochenen dauerhaften Erfolg erzielt. Die Patienten sind im Gegenteil zum Teil durch Spezialtherapien finanziell geschädigt und von der Beseitigung der Schadstoffquellen abgehalten worden.

Es gibt zwar durchaus seriöse und realistische Ansätze naturheilkundlicher, alternativer aber auch schulmedizinischer Entgiftungs-Therapien, doch gerade diese gestehen sich zu, daß es eben nur Ansätze - ohne die erforderliche Überprüfbarkeit und positive Prognose - sind.

Die Betroffenen sollten nie vergessen, daß die eigentliche Therapie nur die vierte der vier Maßnahmen - Diagnose (Messung) & Entfernung der Belastungsquelle & gesunde, sozial ausgeglichene Lebensweise & Therapie - darstellt und nur dann sinnvoll sein kann, wenn die drei anderen Schritte erfüllt sind.

Wir wünschen allen Lesern weiterhin gute Gesundheit und wünschen ihnen, daß sie aus diesem Heft Ideen und neue Anstöße schöpfen können.

Durch die enorme Menge an Arbeit, welche die - allesamt ehrenamtlich tätigen MitarbeiterInnen bewältigen müssen, hat sich diese Ausgabe etwas verspätet. Daher wird der nächste Amalgam-Rundbrief bereits im Juli erscheinen.

Christian Zehenter, 1. Vorsitzender

 

Neue Zahnwerkstoffe „Targis und Vectris" verträglich?

Christian Zehenter

Neben einem neuentwickelten Glas-Ionomerzement-ähnlichen Füllmaterial der Firma Degussa (ehemals größter Amalgam-Hersteller) namens „Definit" kamen kürzlich als Vertreter der neuen Gruppe der metallfreien Kunststoff-Keramik-Verbundstoffe die aufsehenerregenden Materialien „Targis" und „Vectris" der Firma Ivoclar den Markt.

Sie stellen eine kostengünstigere und elastischere Alternative zur herkömmlichen Keramik dar und können, wie sich in der Praxis gezeigt hat, im Gegensatz zur Keramik fast problemlos mit Phosphat- oder Glasionomerzement eingeklebt und ohne Metallverstärkung für Zahnersatz (Brücken, Kronen, etc.) eingesetzt werden. Targis & Vectris bestehen aus einem Verbund an Glasfasergerüst, Kunststoff und Keramikpulver und können sowohl als Inlays (laborgefertigte Füllung) als auch als Brücken und Kronen eingesetzt werden.

Insbesondere für sensibilisierte Patienten, für die weder der für Keramik vorgesehene Kunstharz-Klebstoff (Acrylate) noch eine Metallversorgung in Frage kommt, könnten diese Werkstoffe eine praktikable Alternative darstellen.

In einer Studie an der Uni-Zahnklinik Kiel wurden die Werkstoffe an 32 Patienten ausgetestet, was insbesondere hinsichtlich der hohen „Paßgenauigkeit" und der raschen Eingliederung in das „Gesamtgebiß" (Inkorporation) zu aufsehenerregenden Ergebnissen führte.

In seiner Testreihe dokumentiert der Hersteller eine die alle herkömmlichen Materialien deutlich übersteigende Bruchfestigkeit, die Brückenkonstruktionen über bis zu drei freie Glieder (Ersatz für 3 Zähne) - ohne Metallgerüst - ermöglicht.

Targis: Kunststoff (Monomer-Composite) auf Methylacrylat-Basis, der mit rund 85 % Keramikpulver (herkömmlich, Quarz und Silikat) vermischt und im Labor vollständig ausgehärtet (polymerisiert) wird. Der Werkstoff basiert auf gebräuchlichen Kunststoffen wie Urethanacrylat und Melaninharz und zeichnet sich durch hohe Beständigkeit (Abrasionsfestigkeit) sowie - so die Kieler Studie - gute lokale Gewebsverträglichkeit aus.

Targis wird vor allem für die Beschichtung (Verblendung) des Gerüstmaterials (hier: Vectris) angewandt.

Vectris: Vectris ist das glasfaserverstärkte Gerüstmaterial, auf dem Targis befestigt wird, basiert ebenfalls auf den oben erwähnten Kunststoffen und zeichnet sich durch extreme Belastbarkeit aus. Aufgrund der speziellen Fertigung („Tiefziehen" im Labor) ermöglicht es eine hohe Paßgenauigkeit.

Wie verträglich ist das Material ?

Obwohl Prof.Dr. K.H. Körber im Rahmen der Kieler Studie feststellt, daß das Material keine Gewebsreaktion im Mund verursache, ist die Langezeit-Toxizität und die „Allergenität" des Materials wie bei fast allen dentalen Werkstoffen ungeklärt. Da der Kunststoff jedoch im Lichtofen des Labors ausgehärtet und hierdurch „chemisch stabiler" gemacht wird, sind mögliche schädliche Wirkungen eher von den zum Einkleben angewandten Stoffen zu erwarten, die nur durch das herkömmliche Einkleben mit Zement (Geringer Nachteil: Randspalte) vermieden werden können.

Daß Targis/Vectris im allgemeinen mit einem „Befestigungszement", z.B. VARIOLINK II befestigt wird, darf nicht darüber hinwegtäuschen, daß es sich dabei um einen Kunststoff (Composite) handelt, der neben einem Anätzen (Adhäsion) des Zahnes eine vorherige Präparation mit giftigem Klebstoff (Bonder) erfordert.

Bei chemikaliensensiblen bzw. schadstoffgeschädigten Patienten sollte Targis/Vectris daher - anders als vom Hersteller primär empfohlen - konventionell, das heißt mit Phosphat- oder, falls nicht möglich, mit Glasionomer-Zement, eingesetzt werden. Für diesen Fall könnten sich Materialien nach dem „Targis/Vectris-System" möglicherweise zur wichtigsten und verträglichsten Metall-Alternative im Rahmen der metallfreien Langzeitversorgung entwickeln.

Für behandelnde Zahnärzte stellt es - entgegen vieler anderslautender Aussagen - kein Problem dar, Werkstoffe bei anderen Labors oder Herstellern als den bislang üblichen zu bestellen.

Weitere Informationen:

Klinik für zahnärztliche Prothetik des Klinikums der Universität Kiel, Prof. Dr. K.H. Körber, Arnold-Heller-Str. 16, 24 105 Kiel

oder bei

PFAU e.V., Steinstr. 23, 76133 Karlsruhe, Tel./Fax.0721/386404

Hersteller: Ivoclar Dental GmbH, Postfach 1152, 73 471 Ellwangen, Tel. 07961/8890; Fax 07961/6326

 

PCB viel giftiger als bisher angenommen

Christian Zehenter

„PCB", wie die Gruppe der hochgiftigen chlorhaltigen „Polychlorierten Biphenyle" genannt werden, werden heute trotz Verbots seit 1978 (!) routinemäßig als Flammschutzmittel und Weichmacher in Kunststoffen und Beimengungen zu Fugendichtmassen verwendet.

Nachdem bereits 1966 durch Studien bekannt wurde, daß sich PCB der Umwelt nur sehr langsam abbauen, wurde - gemäß der in Deutschlands üblichen Entscheidungs-Geschwindigkeit - 1973 die Anwendung eingeschränkt und 1978 für alle offenen Systeme, sprich: Umwelt, Wohnräume, etc., verboten.

Mit einer kaum nachvollziehbaren Dreistigkeit haben Hersteller von Kunststoffen, Fugenmassen, Teppichen (Kunststoffbelag !) und Kabeln (Ummantelung) die PCB-Vermarktung nicht nur beibehalten, sondern noch auf diverse Einsatzgebiete ausgeweitet.

So sind heute Neubauwohnungen mit durchschnittlich 3,3 µg/m³ (Millionstel Gramm pro Kubikmeter) belastet (Fonfara, 1995), was bereits den amtlichen BGA-Grenzwert von 3 mg/m³ bzw. den Vorsorgewert von 0,3 mg/m³ deutlich übersteigt.

Toxikologen, z B. aus dem Institut für Toxikologie der Universität Kiel, haben erst in jüngster Zeit auf die neue Erkenntnis aufmerksam gemacht, daß PCB dem Seveso-Dioxin ähnliche Bestandteile enthalten, also etwa 100mal giftiger sind, als bisher angenommen. Hieraus wurde ein Grenzwert von ca. 0,01 mg/m ³ errechnet, der bereits in der Außenluft von Ballungsgebieten erreicht wird (Reinluftgebiete: 0,00003 mg/m³).

In Wohnräumen müßten daher PCB strikt verboten werden, was sie paradoxerweise bereits sind.

Da praktisch alle chlorhaltigen Chemikalien unter verschiedenen Umständen Dioxine bilden können und darüber hinaus eine Reihe der gefährlichsten Schadstoffe bilden, muß ein vollständiger Ausstieg aus der veralteten Chlor-Chemie gefordert werden. Seit Jahrzehnten dienen chlorhaltige Produkte - von Holzschutzmitteln bis zum PVC-Boden - der Papier-Industrie und anderen Branchen als billiger Entsorgungsweg für hochgiftige Chlorabfälle, während jedoch für alle Produkte seit langem praktikable Alternativen bereitstehen.

Betroffenen, die bislang unter Gesundheitsbeschwerden unklarer Ursache gelitten haben, sollte daher - sofern Kunststoffe und Fugendichtmassen dafür in Frage kommen, eine Hausstaub-Analyse auf PCB und bei Werten über 0,01 mg/m³ Raumluft Materialproben und rechtliche Schritte gegen den Hersteller empfohlen werden.

PCB-Grenzwerte:

Raumluft Vorsorgewert (Bundesgesundheitsamt) 0,3 µg/m³
Eingreif-Wert (Grenzwert) des BGA 3 µg/m³
Eingreif-Wert laut Verwaltungsgericht Wiesbaden (Urteil Gesch.Nr. III/1 G 1011/91) 1 µg/m³
Eingreif-Wert nach Neubewertung der Toxizität (Fonfara,1995, Kruse et al, 1995) 0,01-0,03 µg/m³
MAK-Wert (Max. Arbeitsplatz-Konzentration) 500-1000 µg/m³
Zulässige Tageshöchstaufnahme USA (EPA) 0,1 µg/kg Körpergewicht
Tageshöchstaufnahme WHO 1 µg/kg
Tageshöchstaufnahme Deutschland (BGA) 1 µg/kg
Referenzwert Blut (Obergrenze des Normalbefundes) unbelastete Person: 5 µg/l
berufl. bel. Pers.: 100 µg/l
Grenzwert Muttermilch 1,5 - 2,1 µg/kg;
bel. Pers.: 7,2 - 15,7 µg/kg

Analysen führen diverse medizinische Labors vor Ort bzw. - bei Luft-/Staubanalysen - auch andere chemische Labors durch. Allerdings sollte bei der Analyse das neue Verfahren der „zweidimensionalen Gaschromatographie" angewandt werden.

Bitte fordern Sie vom Bundesumweltministerium sowie dem Bundesgesundheitsministerium die sofortige Entfernung aller PCB-haltigen Produkte vom Markt und ein vollständiges Verbot für offene und geschlossene Systeme.

Fordern Sie bitte die Minister Seehofer und Merkel dazu auf, ohne weiteres Zögern den vollständigen Ausstieg aus der Chlorchemie einzuleiten, da alle chlorhaltigen Produkte zu giftigen Ausgasungen führen und sich in der Umwelt, letztendlich im Fettgewebe des Menschen, anreichern.

Adressen:

Bundesminister für Gesundheit
Herrn Horst Seehofer
Am Probsthof 78 A
53 121 Bonn
ISDN 0228/941-0
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Frau Angela Merkel
Kennedyallee 5
53 175 Bonn
ISDN 0228/305-0

 

Literatur:

Ballschmiter, „Dioxine", 1996

Böse-O’Reilly, S., Kammerer, S., „Leitfaden Umweltmedizin", Lübeck, 1997

Bundesgesundheitsamt, „Polychlorierte Biphenyle", Berlin,1983

Gloning et al, „Gift im Wohnzimmer", Frankfurt, 1995

Henschler, D., „Toxikologie chlororganischer Verbindungen", 1994

LFU, „Stoffbericht Polychlorierte Biphenyle", 1995

Schmidt, „Schadstoffe in elektrischen und elektronischen Geräten", 1996

 

Amalgamsanierung im Ausland

Heinrich Fitek

Seit einigen Monaten tauchen in den Medien Berichte über Zahnarztbehandlungen im Ausland auf. Im Vergleich zu einer Behandlung in Deutschland läßt sich dadurch viel Geld sparen. Zumal nach dem Luxemburger Urteil vom 28.4.98 die Kosten für ambulante Behandlungen im EU-Ausland von den Heimat-Krankenkassen erstattet werden müssen; und zwar im gleichen Rahmen als wenn die Behandlung im Heimatland durchgeführt worden wäre.

Wie können Mitglieder unserer Selbsthilfegruppe von dieser Entwicklung profitieren ?

Zuerst einmal lohnt sich die Aktion für jemanden nicht, der eine Amalgamsanierung umsonst oder billig in Deutschland machen lassen kann.

Darüber hinaus, überlegt man sich die Sache genauer, ist zunächst Ernüchterung angesagt. Eine vernünftige Amalgamsanierung bedeutet eine Reihe von mehr oder weniger komplizierten Schritten: eine quadrantenweise durchgeführte Amalgamentfernung unter Schutzmaßnahmen, Einsetzen von Zementprovisorien, Aufbau- und Entgiftungstherapien, verschiedene Tests (Speichel-, Epikutan-, LTT- und DMPS-Test), möglicherweise Ziehen von toten Zähnen, Kiefer- und Parodontosebehandlungen, Prothesenanpassungen, ...

Wie will man es während z.B. eines dreiwöchigen Urlaubs auf Mallorca schaffen ?

In dieser ersten Phase, die wegen z.B. Zementprovisorien mindestens mehrere Monate dauern dürfte, macht eine Zahnarztreise ins ferne Ausland tatsächlich wenig Sinn. Außerdem, sollte es irgendwie klappen, daß man alle Schritte im Ausland durchlaufen kann, wird man dabei gar nicht so viel sparen können. Denn sowohl Amalgamentfernung als auch Zement-Füllstoffe sind billig. Bloße Amalgamentfernung wird man auch oft als Kassenleistung durchkriegen können; z.B. wenn der Epikutantest positiv ausfällt oder wenn eine Amalgamplombe Schäden aufweist.

Wozu aber eine Auslandsbehandlung gut sein könnte, ist die Endversorgung, nachdem man lange genug Provisorien getragen, eine Entgiftung bereits durchgeführt und Klarheit darüber gewonnen hat, was man zum Schluß testen und einsetzen möchte. Mehrere Quellen bestätigen, daß man für Dentalstoffe im Ausland bis zu 50 – 70% Kosten sparen kann.

Nun ist nicht jedes Land und nicht jede Praxis im Ausland unbedingt zu empfehlen. Bevor geklärt ist, wie die Ausbildung und Erfahrung des Personals, Herkunft und Qualität der verwendeten Stoffe, sowie Garantien für zahnärztliche Arbeiten aussehen, sollte niemand die Reise antreten.

***

Im folgenden möchte ich eine Möglichkeit vorstellen, wie eine Zahnarztreise nach Ungarn aussehen kann.

Es gibt einen Vermittlungsservice mit dem Namen „Intermed", der Verträge mit einigen Zahnarztpraxen in Ungarn abgeschlossen hat, die sich verpflichtet haben, hohe Standards einzuhalten.

Diese beinhalten ein gut ausgebildetes Personal, Verwendung von modernen Geräten und Methoden, gesicherte Herkunft von Dentalstoffen (nur Schweiz, Deutschland, USA und Japan), sowie Garantien von 2 Jahren auf die meisten zahnärztlichen Arbeiten. Ersatzstoffe können an Ort und Stelle getestet werden (naturheilkundliche Verfahren); dabei wird ggf. ein Naturheilarzt konsultiert. Die Standards werden auch dadurch garantiert, daß die Praxen von einem zahnärztlichen Schweizer Management überwacht werden; daß sie ferner bereits etliche Jahre österreichische Patienten behandelt haben und daß Kontakte zu Universitäten bestehen.

Es geht folgendermaßen vor.

Telefonische Beratung ist bei „Intermed" kostenlos. Danach bekommt man Prospekte und Anmeldeformulare. Um die Entscheidung zu erleichtern, bietet die ausländische Praxis an, bereits vor der Reise einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Dazu muß der Interessent zuvor einen Probe-Kostenvoranschlag eines deutschen Zahnarztes an „Intermed" schicken, damit sich der ausländische Arzt ein Bild machen kann. Erst bei erfolgreicher Vermittlung ist eine Gebühr von 174 DM an „Intermed" fällig.

Bei der Reisevorbereitung wird man von „Intermed" unterstützt.

Zahnärzte residieren in kleinen Orten dicht hinter der österreichischen Grenze, nicht weit von Wien und Graz.

Eine Idee ist es, mit einer Fahrgemeinschaft zu reisen, um Kosten zu sparen und um sich gegenseitig zu unterstützen. Ich denke sowohl an das Auto als auch an die Bahn. Eine Rückfahrkarte von Deutschland nach Österreich kostet 264 DM (von der österreichischer Grenze ist es nur ein Katzensprung zu den Praxen). Hinzu kommen noch Rabatte der Bahn bei Gruppenreisen (z.B. 50% für den 2-ten bis 4-ten Mitreisenden). „Intermed" berät auch bzgl. Flugreisen nach Wien und Graz. Von den Flughäfen dort gibt es sogar einen kostenlosen Zubringer-Service zu den Praxen.

Wenn man es entsprechend organisiert, wird nebenbei eine Art (Kurz) Urlaub möglich sein.

Und nicht zuletzt ein kundenfreundliches Ambiente mit ansprechenden Unterkünften (mit evtl. Vollpension), Betreuungsmöglichkeiten für die mitgereisten Kinder (z.B. während der Behandlung) und ein auf Sonderwünsche eingehendes Personal - könnten gute Argumente für eine Ungarnreise sein.

***

Da im Falle Ungarn (kein EU-Land) keine Kosten erstattet werden, relativiert sich der Preisvorteil. Andererseits bleibt das Land weiterhin für die Zahnarztpatienten attraktiv, die keine Zuschüsse von den Kassen erhalten, z.B. weil die Amalgamsanierung als medizinisch nicht notwendig eingestuft wurde. Und das wird wohl meistens der Fall sein. Wenn man es dann privat bezahlen muß, spart man in Ungarn noch mehr als in Spanien oder anderen EU-Ländern.

Was bleibt, ist auch die Qualität, die man sonst erst suchen muß.

Unterm Strich muß jeder für sich alle Faktoren zusammenrechnen und entscheiden, ob sich ein Zahnarzturlaub für ihn lohnt. Am besten klärt man individuell mit der „Intermed" ab, ob eine Behandlung nach persönlichen Vorstellungen möglich ist.

Ich beabsichtige hier keine Werbung für „Intermed"; ich finde nur, es ist eine gute Möglichkeit, Kosten zu sparen. Ich habe mich so intensiv mit dem Thema beschäftigt, nachdem ich erschrocken gehört hatte, wie schnell eine Amalgamsanierung mehrere Zehntausend DM kosten kann.

Sicher werden Berichte über konkrete Erfahrungen mit den ungarischen „Intermed"-Praxen oder mit anderen Behandlungen im Ausland mehr helfen, sich ein genaueres Bild zu machen.

Anschrift

Intermed GmbH
Markusstr. 18
63825 Schöllkrippen
Tel: 06024 – 63 05 07
Fax: 06024 – 63 05 08

 

Buchbesprechung: „Gift im Wohnzimmer" von H. Gloning und A. Hellmann

Christian Zehenter

Würde es sich nicht um einen medizinischen Verlag handeln, würde kein Leser hinter diesem trivialen Titel ein toxikologisches Fachbuch vermuten.

Den Herausgebern ist jedoch gelungen 16 engagierte und hochqualifizierte Autoren für diesen Band zu gewinnen, die wissenschaftliche Handlungs- und Bewertungsgrundlagen liefern, die weit über die derzeitigen Standards in Theorie und Praxis hinausgehen.

Zum Inhalt:

In seinem Beitrag „Konzeption und Praxisschwerpunkte einer umweltmedizinischen Ambulanz" stellt Dr. med. A. Engler von der Umweltmedizinischen Ambulanz Aachen (RWTH) die Möglichkeiten umweltmedizinischer Diagnostik und Beratung am Beispiel seiner Arbeit dar.

Hervorzuheben ist vor allem die Vorstellung des 16seitigen umweltmedizinischen Fragebogens, der die Anamnese und - damit zum Teil verbundene - Schadstoff-Belastungen erfaßt und für die Praxis umweltmedizinisch orientierter Therapeuten wegweisend sein kann.

Engler hat in vielen Fällen Zusammenhänge zwischen Innenraumschadtstoffen und schweren chronischen Gesundheitsbeschwerden dokumentiert.

Gutachter Dipl. Ing. J.J. Fonfara, Frankfurt, beschreibt exemplarisch anhand ausgewählter Baustoff-Schadstoffe das „Sick Building Syndrome" (Innenraum-Krankheit) und zeigt mittels einfacher Rechnungen, wie absurd Grenzwerte in Deutschland festgelegt werden. Genaue Daten zu dem enormen Anteil bereits erkrankter Personen und der Exposition verursachender Noxen wie PCP, Lindan, PCB und Asbest liefern sehr fundierte Grundlagen für weitere Bewertungen.

Dr. rer. nat. I. Gebefügi von der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung (gsf) sowie Th. Gratza vom Umweltlabor Augsburg beschreiben im folgenden anhand von Zahlenmaterial die Probleme und Durchführung von Schadstoffanalysen.

Der Beitrag „Haftung für Umweltschäden - Haftung des Arztes ?" von Rechtsanwalt Dr. jur. Th. Hellmann stellt einen sehr differenzierten und praktikablen Leitfaden für betroffene Patienten dar, die rechtliche Ansprüche nach dem Produkt- oder Umwelthaftungsgesetz geltend machen.

Dr. rer. nat. e.H. Krüger vom Energie- und Umweltbüro München umreißt am Beispiel von Meßergebnissen bei Patienten kritisch und sehr übersichtlich die Toxikologie der Innenraumgifte.

Als „Ausreißer" verlagert Dr. rer. nat. Th. Wolff von der gsf (Ges. für Strahlen- und Umweltforschung) wie leider viele seiner Kollegen dieser Gesellschaft die Schadstoffproblematik auf eine so theoretische Ebene, daß betroffene Patienten in ihrer Komplexität darin keinen Platz mehr finden. Wolff kommt daher zu dem im Vergleich zu anderen Autoren trivialen Schluß, daß Innenraumschadstoffe deshalb keine chronischen Schäden verursachten, weil die Vergleichsgruppen (belastete Arbeiter) noch viel höhere Konzentrationen unbeschadet überstanden hätten.

Speziell den PCB widmet sich Hermann Kruse vom Institut für Toxikologie, Uni Kiel, in einem sehr differenzierten toxikologischen Beitrag.

Darüber hinaus liefern Artikel verschiedener Ärzte und Fachautoren eine fachlich umfassende Grundlage für die Bewertung und Behandlung von umweltmedizinischen Fragestellungen und Erkrankungen in der Praxis. So wird die Problematik in Aufsätzen über die Radonbelastung (Prof. Dr. Lengfelder), ärztliche Erhebung der Wohnraumbelastung (Dr. D. Ludwig), Umweltmedizin in der HNO-Praxis (Dr. Ohnesorg), Umweltmedizin in der Schweiz (Dr. M. Stieger), „Innenraum-Allergien" (Dr. P. Thomas) und Umweltängste (Prof. Dr. Zilker) verdeutlicht. Hervorzuheben ist außerdem die kritische und transparente Stellungnahme Prof. Dr. H. Müller-Mohnssen zur dramatischen Entwicklung der Pyrethroid-Schädigungen und seine statistische Auswertung bisheriger Daten.

Man wird nur schwerlich ein zweites Werk finden, in dem derart differenziert von einer Gruppe von Experten auf wissenschaftlicher Basis die Problematik der Innenraumschadstoffe reflektiert wird.

Die Fülle von Zahlenmaterial, wissenschaftlichen Ausführungen und zum Teil gegensätzlichen detaillierten Bewertungen mag gerade den Betroffenen beim Lesen Probleme bereiten, sollte jedoch nicht vor dem Durcharbeiten des Werkes abschrecken.

Allein der Titel scheint etwas unglücklich gewählt zu sein, da es sich keinesfalls um „Populär-Literatur", sondern eine umfangreiche Sammlung von sehr komplexen - und zum Teil wissenschaftlichen - Fachbeiträgen handelt. Man hätte das Werk z. B. mit „Humantoxikologische Bewertung von Innenraum-Schadstoffen" betiteln können.

Obwohl es sicherlich nicht zur leichten Lektüre zählt, ist das Buch für die Praxis ein weiterer wichtiger Schritt, die Schadstoffproblematik aus dem esoterischen Dunstkreis zwischen Spiritualität und „Naturheil-Marketing" zu isolieren und zugunsten der Betroffenen mit einer eigenen fachlichen Grundlage zu versehen.

Für Therapeuten, interessierte Patienten und Personen, die anderweitig mit umweltmedizinischen Fragestellungen konfrontiert sind, stellt das Buch „Gift im Wohnzimmer" eine hervorragende Arbeits- und Bewertungsgrundlage dar und ist sehr empfehlenswert.

„Gift im Wohnzimmer" - Innenraumgifte - , Hermann Gloning und Andreas Hellmann, Mabuse-Verlag, Preis 34,80, ISBN 3-925499-84-9, Frankfurt, 1995

 

Wahrheit über Fließbandgutachter keine „Ehrverletzung"

Prof. Dr. Otmar Wassermann

Die unseriösen Machenschaften des gewinnorientierten Heidelberger Arbeitsmediziners Prof. Gerhard Triebig, gegen den z.Zt. die Staatsanwaltschaft ermittelt, wurden von mir im Buch „Käufliche Wissenschaft" (Knaur Verlag 1994, A. Bultmann, F. Schmithals, Hrsg.) angeprangert. Nachdem er sich als Gerichtsgutachter schon erfolgreich disqualifiziert hatte, erteilte jetzt auch das Heidelberger Landgericht Triebig eine gebührende Abfuhr.

Triebig war wegen seiner verläßlichen Ablehnung der Schadensersatzansprüche von Geschädigten bei Berufsgenossenschaften und anderen Versicherungen ehedem ein bevorzugter, weil bewährter Gefälligkeitsgutachter. Er hat mit seinen Fließbandgutachten unzähligen Menschen schwer geschadet, indem er regelmäßig selbst offensichtliche Zusammenhänge zwischen Erkrankungen oder Tod der Betroffenen und gesundheitsschädigenden Einwirkungen am Arbeitsplatz oder aus der Umwelt abstritt. Hierzu produzierte er nicht nur wissenschaftlich dilettantische bzw. falsche Konstrukte, sondern schreckte sogar vor Fälschungen nicht zurück.

Im oben genannten Buch habe ich in meinem Beitrag „Fälschungen und Korruption in der Wissenschaft" das gemeingefährliche Treiben einiger Arbeitsmediziner scharf kritisiert und Triebig angemessen charakterisiert:

„Die Durchleuchtung ihrer Gutachtenberge wäre dringend ratsam. Mit dem besonders fleißigen Triebig, der allein 1990 und 1991, also in 730 Tagen, 1260 „Gutachten" - das heißt etwa 2 pro Tag - produziert hat, befaßt sich endlich seit 1993 die Staatsanwaltschaft Heidelberg, nachdem er von einem Dioxin-geschädigten Wissenschaftler, den er „begutachten" sollte, beim Vertauschen von Blutproben erwischt wurde."

Da Triebig schließlich doch noch einen Anwalt überreden konnte, bei ihm könne dadurch „eine Ehre verletzt werden", ließ er gegen die Feststellung, er sei „beim Vertauschen von Blutproben erwischt worden", auf Unterlassung und Widerruf klagen, und zwar bei der Androhung von DM 500.000,- DM Strafe oder ersatzweise 6 Monaten Haft im Wiederholungsfalle.

Den Widerruf wollte Triebig laut Klageschrift in folgenden Zeitschriften abgedruckt sehen:

Arbeitsmedizin - Sozialmedizin - Umweltmedizin, Gentner Verlag, Stuttgart

Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Experimentelle Pharmakologie und Toxikologie

Zeitung für Umweltmedizin, Hamburg

Öko-Test, Frankfurt

Die Richterinnen und Richter des Landgerichts Heidelberg urteilen jedoch anders:

„Triebig steht weder der von ihm begehrte Unterlassungs-, noch der von ihm begehrte Widerspruchsanspruch zu. Der Beklagte würde nur dann haften, wenn die von ihm angestellte Behauptung unwahr ist oder wenn er sie zum Zeitpunkt der Äußerung nicht wenigstens für wahr halten durfte, da er ansonsten vom Gebrauch des Grundrechts auf Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz unberechtigterweise abgehalten werden würde. Der Kern der beanstandeten Passagen des Buches stellt sich nach dem bisherigen Sachstand als wahr dar und ist nicht lediglich eine Meinungsäußerung."

Bei der vom Beklagten (Prof. Wassermann) aufgestellten Behauptung handelt sich auch nicht um eine sog. Formalbeleidigung:

„Bei der vom Beklagten aufgestellten Behauptung, die von einem Verlag später in Buchform publiziert worden ist, handelt es sich um eine kritische Auseinandersetzung mit Teilen der Wissenschaft, wobei deren besonderer Wert auf den Umstand gelegt wird, dem unbefangenen Durchschnittsleser die Augen dafür zu öffnen, auch Sachverständigengutachten oder wissenschaftliche Abhandlungen mit kritischen Augen zu sehen. Hierfür besteht nach Auffassung der Kammer ein durchaus legitimes Interesse. Derjenige, der als Sachverständiger oder wissenschaftlich tätig ist, muß sich sachlich gehaltene Kritik, auch wenn sie einem breiteren Publikum zugänglich gemacht wird, gefallen lassen."

Die Klage Triebigs wurde abgewiesen

Es handelt sich hier um ein Grundsatzurteil zum Schutz vor gefährlichen Gutachtern und zum Schutz des Rechtes, die Wahrheit ungestraft zu sagen. Damit gibt eine der Gerechtigkeit verpflichtete Justiz unzähligen, von profitgierigen Gefälligkeitsgutachtern geschädigten Menschen neue Hoffnung. Ich hoffe darüber hinaus, daß es nicht nur den Schutz gegen furchtbare Gutachter, sondern vielmehr auch Wissenschaftlern und Juristen den aufrechten Gang erleichtert - viele haben bislang nur eine latent vorhandene Neigung, diesen zu praktizieren.

Die Landesregierung Baden-Württemberg und die Universität Heidelberg müssen sich ihrer Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit bewußt werden und entscheiden, ob sie einen derartigen „Wissenschaftler" auf Kosten der - u. a. von ihm geschädigten - Steuerzahler/innen noch länger üppig bezahlen oder ob sie ihn ohne Fortzahlung von Bezügen und unter Aberkennung von Pensionsansprüchen sofort entlassen müssen.

Das Urteil des Landgerichts Heidelberg (Az. 10 154/95; 11.1.96) kann von mir erhalten werden.

Prof. Otmar Wassermann, Direktor des Instituts für Toxikologie, Christian-Albrechts-Universität Kiel, Brunswiker Str. 10, 24105 Kiel, Tel. 0431/59 73 540, Fax 59 73 558

Die Redaktion bedankt sich für die freundliche Genehmigung zum Abdruck des Artikels.

Fortsetzung Teil 2