3 Was sind Amalgame?

Amalgam, das metallisch-graue Zahnfüllmaterial ist eine Mischung aus ca. 50 % Quecksilber (hochgiftig) und einem Metallpulver aus Zinn (giftig), Silber (giftig), Kupfer (giftig) und je nach Hersteller weiteren giftigen Metallsalzen und Metallen (unter anderem auch Nickel!). Auch die nur angeblich generell besseren neueren Amalgame mit erhöhtem Kupferanteil (Hochkupferamalgame oder Non-Gamma2-Amalgame genannt) bestehen aus diesen giftigen Bestandteilen!

Beim Kauen und Kontakt mit heissen oder sauren Speisen, beim Kaugummikauen, beim Zähneputzen etc. lösen sich ständig geringe Mengen giftiger Stoffe aus den Amalgamfüllungen und gelangen ins Innere des Körpers (Quecksilber wird darüber hinaus ständig in nennenswerten Mengen frei!). Dort greifen sie alle Zellen insbesondere der Organe (z. B. Leber, Niere, Gehirn) an und lagern sich zum Teil ab und rufen weitere Gesundheitsschäden hervor. Die Funktion der Zellen wird verändert und beeinträchtigt, dadurch entstehen sekundäre Amalgamschäden.

Ergebnis des langsamen Auflösens der Amalgamfüllungen ist eine chronische, das heisst schleichende Vergiftung. Untrügliches Zeichen einer unerkannten chronischen Vergiftung - im Gegensatz zur akuten Vergiftung - ist das intervallmässige Auftreten von Symptomen (mal geht es besser, mal schlechter) und die Therapieresistenz (keine Behandlung bringt wirkliche Heilung).

Bei der chronischen Vergiftung spielt der Zeitraum in dem eine Giftdosis einwirkt die entscheidende Rolle. Zwar lagert sich das Quecksilber (Hg) schwerpunktmässig in bestimmten Bereichen des Körpers an, aber prinzipiell gelangt es an jede Stelle im gesamten Organismus. Entsprechend kann es zu den vielfältigsten Symptomen kommen, die für Laien in weissen Kitteln und viele Betroffene nur sehr schwer einzuordnen sind.

Dazu ein Beispiel aus dem Tierreich: Wenn ein Frosch in heisses Wasser geworfen wird, so versucht er sich sofort aus dieser misslichen Lage zu befreien und verlässt das heisse Wasser so schnell wie möglich. Wird er dagegen in kaltes Wasser gesetzt und dieses dann langsam erhitzt, lässt sich der Frosch ohne Widerstand zu Tode kochen. Die langsame Erhitzung liegt unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Tieres.

Ähnlich läuft die chronische Amalgamvergiftung ab. Durch die geringe Giftdosis, die der Mensch täglich aus seinen Amalgamfüllungen aufnimmt, wird sein Abwehrsystem "überlistet". Er wird von Tag zu Tag schwächer und kränker, ohne es wirklich zu bemerken. Nur wenige Menschen hat die Natur mit einer Wahrnehmungsfähigkeit ausgestattet, die der der Frösche überlegen ist.

 

5 Amalgame als Umweltgifte

Seit dem 1. Januar 1990 landen herausgebohrte Amalgamfüllungen auf dem Sondermüll. Seit diesem Zeitpunkt gilt die Abscheideverordnung, nach der Zahnärzte Amalgamabscheider in der Praxis installieren müssen, damit Amalgamreste als Sondermüll entsorgt werden können und nicht mehr das Abwasser so stark verseuchen.

Die > 3000 Euro teuren Amalgamabscheider halten den größten Teil des Metallgemisches aus dem Abwasser zurück. Eine einzige verschmutzte Watterolle, wie sie die Zahnärzte zum Zurückhalten des Speichels verwenden enthält nach der Behandlung so viel Quecksilber wie 10 Kohle-Zink-Batterien.

Die Quecksilberfracht der Flüsse ist durch die Einführung von Amalgamabscheidern, und auch vorher schon durch Verbesserungen bei den Abwässern aus der Chlor-Kalichemie deutlich zurückgegangen.

90-95 % (!) der Bevölkerung Deutschlands haben oder hatten Amalgam in den Mund bekommen (meistens sogar schon indirekt vor ihrer Geburt!). Unsere Friedhöfe sind voll von Amalgamträgern. Dadurch wird das Grundwasser gefährdet. Die Toten die in Krematorien verbrannt werden geben Quecksilber aus ihren Füllungen ab, das mit dem Rauch das Friedhofsgebäude verlässt. Amalgam schmilzt schon bei ca 130 °C und läuft den Toten beim Verbrennen aus den Zähnen. Und mit dem Rauch aus dem Krematorium gelangt das Quecksilber zu uns zurück - im Schnitt sollen das nach einer Berechnung der Universität Birmingham 0,5g Quecksilber pro Einäscherung sein. Der Rest wandert in die Urne. In gewisser Weise kann von einem "geschlossenen" Giftkreislauf gesprochen werden. Quecksilber wird aus der Erde abgebaut, kommt als Amalgam in den menschlichen Körper und von dort ins Erdreich und ins Grundwasser (Friedhof als Sondermülldeponie - Giftendlager oder zukünftiges Quecksilberbergwerk) oder in die Luft und von dort in den Körper oder ins Erdreich.

Nach der Trinkwasserverordnung beträgt die der höchstzulässige Quecksilbergehalt im Trinkwasser 1 µg Hg/Liter. Im Speichel kann als Folge von Amalgamen dieser Grenzwert um bis zu 59000 % überschritten werden.

Würde der Speichel von Amalgamträgern an den Bestimmungen der Trinkwasserverordnung gemessen, müßte diesem Personenkreis - zum Schutz vor sich selbst - das Schlucken des eigenen Speichels bis zur rechtlich unbedingt erforderlichen erfolgreichen Sanierung verboten werden.

Selbst die maximal zulässige Quecksilbermenge in Industrieabwasser (50 µg/Liter) wird oft überschritten.

Die Lebensmittel, die Amalgamträger im Mund zerkauen werden dabei zum Teil so stark mit Quecksilber versetzt, daß die großzügig ausgelegten Grenzwerte für Quecksilber in Lebensmitteln überschritten werden können.

Amalgamfüllungen bilden die Hauptquelle für Quecksilber, das zu Erkrankungen bei der Bevölkerung führt. Es liegt in aller Regel weit vor allen anderen angeführten potentiellen Quellen, wie Fisch und Umweltverschmutzung oder Medikamente.

Das aus den Füllungen ausgetretene Quecksilber bleibt nicht alles im Speichel, es dringt durch die Mundschleimhaut in den Körper ein, es kann sogar in der ausgeatmeten Luft gemessen werden, die bei Amalgamträgern, besonders, wenn durch den Mund ausgeatmet wird, ein vielfaches der Quecksilbermenge der eingeatmeten Luft enthält.

Quecksilber ist ein begehrter Rohstoff. Der Club of Rome schätzt, daß die Reserven dieses für die Industrie wichtigen Metalls schon in zehn bis zwanzig Jahren aufgebraucht sein könnten. Das freut die PAIN!

 


PAIN Essen, c/o Wiese, Pferdemarkt 5, 45127 Essen, E-Mail: pain.essen@daenemark.net

15. Juni 2004, zuletzt geändert: 12. Oktober 2004